DOT5 in der Sonett

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Danke
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SAAB
Sonett III
Wollte nur mal kurz mitteilen, wie sich nach 20 Jahren die Sache mit der Siliconbremsflüssigkeit
entwickelt hat.
Auto ist ein reines Sommer-Spaßmobil und wurde auch manche Jahre wegen Zeitmangel kaum gefahren.

Ich habe nun mal die Bremsen aufgemacht um zu gucken, ob da noch alles o.k. ist. Kann man so sagen.
Sämtliche Kolben und Zylinder sind tadellos gängig, keinerlei Rost an den Teilen. Dichtungen wie neu.

Allerdings wurde die Bremse damals komplett zerlegt und quasi wie bei einem Neufahrzeug erstbefüllt.

Natürlich kann man daraus keine allgemein und überall geltenden Schlüsse ziehen. Trotzdem kann ich für
meinen Fall die Bedenken komplett entkräften.

Ciao!
 
Und warum gibts für die Silikonbremsflüssigkeit in Deutschland keine offizielle Freigabe?
 
Und warum gibts für die Silikonbremsflüssigkeit in Deutschland keine offizielle Freigabe?

Weil´s dann in den Werkstätten öde würde.

Ich will jetzt hier keine Diskussion über die rechtliche Seite. Es sind schlicht meine Erfahrungen nach 20 Jahren Gebrauch.

Im Übrigen gibt´s z. Bsp. bei Harley Davidson gar nichts Anderes.

Ciao!
 
Weil´s dann in den Werkstätten öde würde.

Ich will jetzt hier keine Diskussion über die rechtliche Seite. ...


Mir gehts nicht um eine "Diskussion" :rolleyes:
sondern schlicht um die technische Begründung für die Verweigerung der Zulassung.
 
Mir gehts nicht um eine "Diskussion" :rolleyes:
sondern schlicht um die technische Begründung für die Verweigerung der Zulassung.

Soweit ich das bisher verstanden habe, geht es nicht darum, dass das DOT5.0 nicht zugelassen ist, sondern, dass die Fahrzeughersteller es nicht zu lassen. In einigen Harleys ist es ja wohl ab Werk verfüllt worden und in der Oldtimerszene scheint es auch recht beliebt zu sein.

Und kaufen kann man es ja auch "überall" zumindest verkauft z.B. Louis es auch ganz regulär...

Meine Vermutung ist daher eher, dass es aufgrund von Materialunverträglichkeiten, der nicht Mischbarkeit mit DOT X.1 und der daraus resultierenden Lagerhaltung der Hersteller/Werkstätten zusammen hängt.
 
Ich denke, es liegt auch schlicht am Preis. Ausserdem ist die restlose Entlüftung zeitaufwendiger.
Was nicht stimmt, ist, dass man die ABE dadurch verliert. Betriebstoffe brauchen keine ABE. Das kann man
auch einfach ergoogeln.
Allerdings mag es Fälle von Materialunverträglichkeiten geben. Die kann ich in meinem Fall aber nicht feststellen.

Ciao!
 
Ich vermute, dass das Verbot von DOT-5 der Lobby der Mineralölindustrie zu verdanken ist. Technische Gründe gibt es dafür sicher nicht, sonst wäre die US Army mit ihren Fahrzeugen nicht bis Bagdad gekommen. In deren Fahrzeugen wird nur DOT-5 verwendet. Ich habe übrigens im Hiblick auf meinen 2CV mal bei TÜV nachgefragt. Aber auch dort wußte man nicht, warum die Flüssigkeit verboten ist und vermutete ebenfalls die Mineralölindustrie dahinter.
Meinen 2CV von 1961 habe ich mit DOT-5 befüllt, was sich insofern anbot, weil die Bremsanlage komplett erneuert worden war. Da DOT-5 aber im Neuzustand lila ist und die Ente einen gläsernen Vorratsbehälter hat, hätte ich bei der Erstabnahme beim TÜV wahrscheinlich ein Problem gehabt. Aber für jedes Problem gibt es eine Lösung: Die DOT-5 Flüssigkeit wird durch den Gebrauch bernsteinfarben wie DOT-4. Also gebrauchte Flüssigkeit in den Glasbehälter eingefüllt und keiner hats gemerkt.
 
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