Und wenn der Schalter im Innenraum verbaut ist, muß sich beim TÜV auch was tun. Es gibt aber Baujahre (weiß nicht genau welche), da war die Verstellung vom Innenraum heraus noch keine Pflicht, aber Saab hat das schon verbaut. Wenn man nun Ersatzscheinwerfer ohne Verstellung hat und das in dem Baujahr noch keine Pflicht war, dann kann man innen den Schalter herausnehmen, mit einem Blindschalter verschließen und dann geht es durch den TÜV. Zumindest habe ich das so schon beobachtet. Ist dann einfacher, als auf die Schnelle andere Ersatzscheinwerfer suchen oder den Stellmotor nachträglich noch anzubauen.