Umrüstung 15 auf 16" - Ist der Geschwindigkeitsindex W erforderlich?

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Danke
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Hallo,

ich fahre einen 150 PS 9-3 und möchte von 15" auf 16" umrüsten.
Nun steht im Fahrzeuggbrief, dass die Reifengröße 205 / 50 R16 W erforderlich sein soll.
Warum ist nicht auch die Geschwindigkeitsklasse V (bis 240 km/h) zugelassen,
Das Fahrzeug fährt ja nur 210 km/h ?

Danke für eine kurze Aufklärung.

Danke

Thomas
 
Hi,
das Problem dabei ist die Traglast des jeweiligen Reifens.
Es gibt bei Reifen ein sog. Traglastabschlag über die Geschwindigkeit.
D.h. ein Reifen mit der TL 91 (entspricht 615kg) und dem Geschwindigkeitsindex V darf lt. Prüfverordnung für Reifen nicht mit der zul. Traglast und der zul. Höchstgeschwindigkeit gleichzeitig betrieben werden.

Wer sich diesen Quatsch ausgedacht hat wei ich aber auch nicht, so hats mir nur mein TÜVer erklärt...
Wenn Du allerdings 205/50R16 als XL, d.h. ne Traglast über 87, fahren würdest müsste ein V Reifen eigentlich wieder ausreichen.
Frag da am besten mal bei ner TÜV oder Dekra Geschäftsstelle nach, die sollten Dir dann auch sagen können ob die XL als V dann noch eingetragen werden müssen (wenns die Größe überhaupt mit ner höheren Radlast als 87 gibt, hab da nicht nachgesehn).

Gruß
Raik
 
Mir erklärte man seinerzeit es handele sich um ein verwaltungstechnisches Problem. In die ABE wurde immer genau das übernommen, was zur Typprüfung vorgestellt wurde, und das war damals wohl ein Reifen, auf dem "W" stand. Es gibt (gab) eine Herstellerfreigabe für die Reifengröße mit höchstgeschwindigkeitsabhängigem Speedindex, also in Deinem Fall "V".
 
Hi,
das Problem dabei ist die Traglast des jeweiligen Reifens.
Es gibt bei Reifen ein sog. Traglastabschlag über die Geschwindigkeit.
D.h. ein Reifen mit der TL 91 (entspricht 615kg) und dem Geschwindigkeitsindex V darf lt. Prüfverordnung für Reifen nicht mit der zul. Traglast und der zul. Höchstgeschwindigkeit gleichzeitig betrieben werden.

Wer sich diesen Quatsch ausgedacht hat wei ich aber auch nicht, so hats mir nur mein TÜVer erklärt...
Wenn Du allerdings 205/50R16 als XL, d.h. ne Traglast über 87, fahren würdest müsste ein V Reifen eigentlich wieder ausreichen.
Frag da am besten mal bei ner TÜV oder Dekra Geschäftsstelle nach, die sollten Dir dann auch sagen können ob die XL als V dann noch eingetragen werden müssen (wenns die Größe überhaupt mit ner höheren Radlast als 87 gibt, hab da nicht nachgesehn).

Gruß
Raik

soweit richtig, über 210 KM/H gibts u. U. Traglastabschläge, aber 1. schafft er nicht über 210 km/h und 2. ist die Tragfähigkeit der serienmäßigen 15" Bereifung auch nicht höher.
 
Danke für die ersten Antworten.

Die Frage wäre, ob es bei SAAB entsprechende Unterlagen gibt.

Von Motorradherstellern bin ich es gewohnt, dass das heikle Thema Reifenfreigaben einen hohen Stellenwert hat und entsprechende Erweiterungen zum KfZ Brief (oder wie das Papier heute heisst) online abrufbar macht.
SAAB scheint da wohl nichts ähnliches anzubieten!?

Thomas
 
Hi
für die V-Geschwindigkeit gibt es von SAAB eine Unbedenklichkeitsbescheinigung!

Habe ich im Service beantragt und war 2 Tage später da!
gruss
L
 
Bei mir hat die Rennleitung noch nie auf die Reifen geschaut.
Die min. TL uns SI, die in den Papieren angegeben sind, zaehlen. Oft sind aber die "üblichen" abgedruckt.
 
Hallo,

ich fahre einen 150 PS 9-3

Signatur:
tinfo
Forenvirus im Anfangsstadium
Saab: 9-3 I
Baujahr: 1998
Turbo: Ohne


Kein Turbo aber 150 PS? :confused:
Wusste gar nicht, dass es so einen 9³-Motor gibt. Der 150 PS Turbomotor hat jedenfalls eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 215 km/h. Deshalb der höhere Geschwindigkeitsindex.
 
Wusste gar nicht, dass es so einen 9³-Motor gibt.

Doch, mit dem 2.3 Liter Motor.
 
Ich habe auf Anfrage bei SAAB ein Schreiben erhalten, indem die 16" Reifen auch in der "V-Ausführung" zugelassen sind.

Danke für Eure Hilfe.

Jeztzt suche ich nur 16" Alus um sie gegen meine 15" zu tauschen, am liebsten original SAAB.

Gruß

Thomas

P.S. Auch ohne Turbo lässt sich ein SAAB ganz passabel bewegen.
 
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