Unfallschaden, was tun (900i)

Registriert
29. Juli 2012
Beiträge
5.311
Danke
651
SAAB
900 I
Baujahr
1993
Turbo
T...Turbolinchen
Liebe Saabisti,
letzte Woche ist mir ein Lieferwagen von hinten auf den stehenden Saab 900 i von 1985 gefahren. Da ich eine Anhängerkupplung habe, hält sich bei mir der Schaden in Grenzen und auch die Befestigung der Anhängerkupplung ist nicht gestaucht oder beschädigt.
Was aber passiert ist:
- Die Stoßstangenhaut ist an der oberen Kante perforiert (wohl vom Kühlergrill des Unfallverursachers)
- Die Rückleuchten haben Kunstoffabsplitterungen bzw. Risse (nicht schlimm)

Jetzt will die Continentale als Versicherung des Unfallverursachers, dass ich das Auto in eine ihrer Vertragswerkstätten bringe. Ich glaube, das macht keinen Sinn, da eine normale Werkstatt komplett überfordert wäre mit der Teilebeschaffung.

Die Rückleuchten sind ja beschaffbar aber sauteuer. Wie soll ich mit der Stoßstangenhaut von meinem Steili umgehen. Meint ihr, dass das gerichtet werden kann oder brauche ich eine neue Stoßstange bzw. Stoßstangenhaut. Sind wirklich nur leichte Perforationen.

Danke für eure Tipps
Uwe
 
Du hast freie Werkstatt-und v.a. auch Gutachter-Wahl.

Und was bedeutet "sauteuer" in Bezug auf Originalteile...? Ich würde eher sicherstellen, dass das Heck als solches keinen Schaden genommen hat...$$$$
Da spielt der eine oder andere EUR für die Lichter keine Rolle mehr. :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt will die Continentale als Versicherung des Unfallverursachers, dass ich das Auto in eine ihrer Vertragswerkstätten bringe. Ich glaube, das macht keinen Sinn
Da es sich aus deiner Sicht um einen Fall für die Haftpflicht handelt können die sich wünschen was sie wollen. Ist aber egal, du entscheidest, ob du einen Gutachter deiner Wahl (!) hinzuziehst um sicher zu sein, dass wirklich nicht mehr ist, oder ob du es direkt über die Werkstatt deiner Wahl machen lässt. Allerdings hat die Conti das Recht ein Gegengutachten erstellen zu lassen.

Und ob das nicht mehr ist, bei einem Bekannten sah der Schaden an seinem T4 ähnlich aus, laut Gutachten über 4,5k€.
 
So wie das mit denen schon anfängt, nimm Dir dafür in jedem falle sofort einen im Umgang mit den Versicherern versierten Anwalt.
Als Geschädigter hast Du Anspruch auf anwaltliche Vertretung, deren Kosten, wie natürlich auch beim Gutachter, die gegenerische Versicherung zu tragen hat. So wie ich das kenne, sieht man da auch nie eine Rechnung, sondern die Anwälte rechnen hierbei direkt mit der Versicherung ab.
Und suche Dir nicht irgend einen, sondern einen mit Young- und Oldtimern versierten Gutachter.
Wenn Du einen von beiden (Anwalt o. Gutachter) findest, kann der Dir ggf. auch gleich den anderen mit empfehlen.

Es geht hier ja nicht um irgend ein altes Gebrauchtfahrzeug mit Rest-TÜV, sondern um einen Oldtimer. Und insofern sollte hier jetzt nicht auf billig-billig schnell irgendwie halbwegs gerichtet werden, sondern das Auto soll danach auf jeden Fall wieder so gut wie davor dastehen.
 
Kann mich Rene nur anschließen. In allen Fällen, die mir selbst passiert sind über die Jahre, ging eigentlich nur mit Anwalt/Gutachter meinerseits, möglichst direkt eingeschaltet, was voran.
Sonst wirst Du oft hingehalten, es gibt irgendwelche Abzüge, etc.

Ist ja schließlich nicht Deine Schuld- und der SAAB sollte danach genau so dastehen wie vorher. Alles andere ist Mist.
 
Schau mal hier meine lange Geschichte
https://saab-cars.de/threads/auffahrunfall.79798/
Vielleicht kannst du da etwas heraus herleiten, wie du dich verhalten solltest. Insbesondere bezüglich der Stoßstange. Ich würde auf jeden Fall darauf bestehen, dass sowohl Stoßstange als auch die Rückleuchten wieder in einen guten Zustand zurückversetzt werden.
 
Und ob das nicht mehr ist, bei einem Bekannten sah der Schaden an seinem T4 ähnlich aus, laut Gutachten über 4,5k€.
Aber natürlich. Wie wir bei dem Link aus #6 sehen, lag der "kleine Ditscher" an Stossstange und Rückleuchte am Ende dort auch in dieser Größenordnung.
 
Die AHK hat mit großer Wahrscheinlichkeit einiges geschluckt und evtl. Verformungen gemacht, die so direkt nicht sichtbar sind.

Kofferraum geht weiterhin wie vorher auf (ohne die minimalste Verspannung)?
 
Auch wir hatten am Fremdfabrikatoldtimer (Audi) einen unverschuldeten Unfall. Eine mit Oldtimern vertraute Anwaltskanzelei hat übernommen und das war auch im Nachhinein sehr richtig. Das Auto stand in einer Karrosseiewerkstatt und der Gutachter hat ort alles angesehen und das Gutachten beinhaltete Teile, für die bei Audi noch Preise verfügbar waren, die aber nicht mehr lieferbar waren. Eine auf Audi spezialisierte Werkstatt hat dann übernommen und alle Teile, aber eben zum Teil gebraucht, besorgen können. Das hat natürlich länger gedauert und trotz "Nicht-Alltagsfahrzeug" gab es für die gesamte Zeit hinterher Nutzungsausfall, das Auto kam 100% in Ordnung, alle Kosten wurden bezahlt (etwa 7500EUR). Ich würde das immer wieder so machen.
 
Du hast einen Schaden. Du machst den bei der generischen Versicherung geltend.
Dazu gehören Anwaltskosten, Gutachter, Reparatur, Nutzungsausfallzeiten, Auslagen.

Die generische Versicherung will so wenig wie möglich zahlen.
Also versucht sie ihre eigenen Gutachter anzubringen.
Davon kann ich nur abraten. Besonders wenn plötzlich einer bei dir klingelt und den Saab begutachten will ohne das du das angefordert hast.
 
Also versucht sie ihre eigenen Gutachter anzubringen.
Davon kann ich nur abraten. Besonders wenn plötzlich einer bei dir klingelt und den Saab begutachten will ohne das du das angefordert hast.
Jein. Meines Wissens hat die gegnerische Versicherung grundsätzlich schon das Recht, ihrerseits zusätzlich einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Dies aber nur für sich selbst.
Das Recht des Geschädigten auf die seinerseitige Beauftragung eines selbst gewählten Gutachters wird davon natürlich nicht berührt und bleibt unverändert bestehen.
Da muss man dann natürlich auch sehr klar abgrenzen, damit der Versicherungs-Gutachter nicht als eigene Beauftragung ausgelegt werden kann. Aber (auch) hierzu kann einem natürlich der mit der Abwicklung der Geschichte beauftragte Anwalt nochmal genauer Auskunft geben.
 
Die wollen natürlich durch den Vorschlag einer Vertragswerkstatt den eigenen Gutachter sparen. Die Vertragswerkstatt soll das dann mit ihrem Programm kalkulieren.
Darauf muss man nicht eingehen, man ist dann nicht mehr Herr des Verfahrens.
 
Zu beachten ist allerdings die Kleinschadensgrenze.
Bei modernen Autos ist es hinten generell teurer, weil nicht relevant für die VK-Einstufung.
 
Wie meinst du das?
Wahrscheinlich so:
Dass Autohersteller natürlich versuchen, in der VK-Einstufung, welche sicher für manchen Neuwagenkäufer nicht ganz unwichtig ist, halbwegs gut wegzukommen und dies ggf. auch mit in die Konstruktion mit einfließt.
Hecktreffer muss allgemein der Gegner zahlen, so dass dies nicht TK-frelevant ist dort herstellerseitig keinerlei Gedanken an die Optimierung der Reparaturkosten "verschwendet" werden müssen.
 
Ne Anhängerkupplung ist schon Gold wert. Meiner Tochter ist auch ein Fahrzeug drauf gefahren. An der Karosserie waren keine Verformungen festzustellen. Rücklicht, Kat (abgerissen), Zierleiste, Hosenrohr (gestaucht), sonst nichts.
 

Anhänge

  • 20240426_082932.jpg
    20240426_082932.jpg
    1,6 MB · Aufrufe: 37
  • IMG-20240913-WA0000.jpg
    IMG-20240913-WA0000.jpg
    647,2 KB · Aufrufe: 37
Und so sah der Hintermann aus.
 

Anhänge

  • IMG-20240425-WA0009.jpg
    IMG-20240425-WA0009.jpg
    548,3 KB · Aufrufe: 44
Bei der Schadenkalkulation sollte die Beschaffung der Teile mit berücksichtigt werden.
Besonders eine gute hintere Stoßstange für Geradschnauzer zu finden, könnte zum Problem werden. Ich habe selbst mehrere Jahre europaweit danach gesucht und letztlich erst durch den Kauf eines Schlachtautos eine bekommen...
 
Besonders eine gute hintere Stoßstange für Geradschnauzer zu finden, könnte zum Problem werden. Ich habe selbst mehrere Jahre europaweit danach gesucht ...
Stimmt, ist ja ein Steili. Das wird wirklich schwierig. Evtl. müßte man, teurer Versand hin oder her, mal schauen, wie es bei den US-Kollegen damit aussieht.
 
Hecktreffer muss allgemein der Gegner zahlen, so dass dies nicht TK-frelevant ist dort herstellerseitig keinerlei Gedanken an die Optimierung der Reparaturkosten "verschwendet" werden müssen.
Auch hinter dem „Gegner“ steckt eine Versicherung.
Und zumindest bei dem hiesigen Automobilhersteller (der mit dem Stern) gibt es eigene Crashtests die sich mit der Kaskoeinstufung beschäftigen. Bei neuen Modellen haben die Versicherungen ja noch keine Realdaten.
Beim Heckaufprall beispielsweise geht es darum dass bei dem Testszenario nur leicht tauschbare Anbauteile beschädigt werden (Stoßfänger, Rückleuchte, ..). Heckklappe oder gar Struktur sollen unbeschädigt bleiben. Das wird bei der Entwicklung durchaus berücksichtigt.

Diese Tests sind nur für die Versicherungseinstufung und finden bei relativ niedrigen Geschwindigkeiten statt die für die Insassen noch unkritisch sind.


Die Rückleuchten sind ja beschaffbar aber sauteuer. Wie soll ich mit der Stoßstangenhaut von meinem Steili umgehen. Meint ihr, dass das gerichtet werden kann oder brauche ich eine neue Stoßstange bzw. Stoßstangenhaut. Sind wirklich nur leichte Perforationen.
Der Stoßfänger ist unlackiert, oder?
Wäre es eine Alternative die vom Gutachter ermittelte Summe zu einem Lackierer zu tragen? Vielleicht kann dieser die Perforation kaschieren.
Ein Neuteil wird vermutlich unrealistisch sein.
 
Zurück
Oben