Die Kosten, wenn der Versicherungsschutz erlischt, sind freilich potentiell höher.
Überschaubar. Bei 5.000 € endet der mögliche Regressionsanspruch der Haftpflichtversicherung.
Auch muss nachweisbar dargestellt werden, dass der Unfall seine Ursache aufgrund des unzulässigen Leuchtmittels hat.
Das heißt jetzt nicht, dass man einen Freifahrtsschein hat. Aber genauso heißt es nicht, dass die Haftpflichtversicherung sich da völlig zurückziehen kann aus der Regulierung.
Klar wird H4-Licht es nicht mit H7 oder LEDs aufnehmen können.
Aber
- neu verspiegelte Reflektoren, ggf. neue Streuscheiben (Oder gleich n neuer Scheinwerfer),
- ein neues gutes Leuchtmittel (Die altern, Kreislaufprozess des Glühfadens, keine gleichmäßige Ablagerung des Wolframs),
- die richtige Reflektoreinstellung (!) (Da kann man sehr leicht "Meter an Sicht" "verschenken") &
- die Spannungsversorgung
unter Last bei min. 13,2 V
... sorgen durchaus für eine erhebliche Verbesserung.
Als Anregung für den TE was er so alles überprüfen kann :) Die Leistung geht mit dem Quadrat der Spannung, deswegen machen 0,8 V Spannungsverlust deutlich mehr aus, als man aufs erste so meint.