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Das Söhnchen hat im Sommer Radfahren gelernt und jetzt muss ich wohl auch wohl wieder damit anfangen.
Habe also zu diesem Zweck ein zu mir passendes Zweirad in der bekannten Bucht erstanden (morgen wird's abgeholt).
Nun habe ich gehört, daß seit meinen Fahrradzeiten die Beleuchtungsregeln drastisch verschärft wurden. Man muß heutzutage wohl mit dutzenden von hässlichen Plastereflektoren und demnächst vermutlich auch mit einer orange Rundumleuchte ausgerüstet sein, um nicht Ärger mit TÜV, Rennleitung und Zulassungsstelle zu bekommen. All sowas hat mein neues Fahrrad nicht.
Gibt es da Ausnahmeregelungen für zweirädriges Kulturgut? Ich meine in einen Mercedes von 1950 muss ich ja auch keine Sicherheitsgurte einbauen, nur weil das heute Vorschrift ist. Gibt's H-Kennzeichen für Fahrräder?
Habe also zu diesem Zweck ein zu mir passendes Zweirad in der bekannten Bucht erstanden (morgen wird's abgeholt).
Nun habe ich gehört, daß seit meinen Fahrradzeiten die Beleuchtungsregeln drastisch verschärft wurden. Man muß heutzutage wohl mit dutzenden von hässlichen Plastereflektoren und demnächst vermutlich auch mit einer orange Rundumleuchte ausgerüstet sein, um nicht Ärger mit TÜV, Rennleitung und Zulassungsstelle zu bekommen. All sowas hat mein neues Fahrrad nicht.
Gibt es da Ausnahmeregelungen für zweirädriges Kulturgut? Ich meine in einen Mercedes von 1950 muss ich ja auch keine Sicherheitsgurte einbauen, nur weil das heute Vorschrift ist. Gibt's H-Kennzeichen für Fahrräder?