Die ET 49 bei den Felgen, sowie die 225/45er Reifengröße sind beim 9-3 I von Saab für die Originalfelgen definitiv nicht freigegeben. Das ist Fakt.
Es gibt drei Wege:
Entweder man geht zu Saab und die sagen: Nein! oder
Man geht zum TÜV und die sagen: Nein! oder
Man geht zum TÜV und die sagen: Ja!
Was wiegt nun mehr ... das Nein seitens Saabs oder das Ja von einem TÜV Prüfer?
Beispiel:
Ich stelle Aufzüge her und biete zu jedem Aufzug die passende Steuerelektronik und gebe genau vor, welche Elektronik in welchem Aufzug verbaut werden muß.
Du hast ein Hotel und einen defekten Aufzug und baust von einem Hotel welches abgerissen werden soll, eine fast gleiche Elektronikeinheit um, welche in Deinem Aufzug auch funktioniert und holst Dir nen Prüfer der die Reparatur abnehmen soll.
Der Prüfer fragt aber nicht MICH (den Hersteller), sondern entscheidet aus eigenenem Antrieb und sagt, "alles OK!"
Zwei Wochen später kommt es zu einem Unfall - zwei Menschen sterben dabei und es wird ermittelt.
Plötzlich steht die Kripo bei mir und ich sage ihnen: "Kein Wunder - diese Elektronik wurde von mir nicht!!! für diesen Aufzug freigegeben - das war zu 100% die Ursache" ... und genau das bestätigt sich!
Tja ... und jetzt kommt der Hammer:
Nicht der eintragende TÜV Prüfer wird belangt (der wird höchstens rausgeschmissen), sondern Du! Du wirst haftbar gemacht, weil alleine Du für den ordnungsgemäßen Zustand des Aufzuges verantwortlich bist.
Das ist auf alle Fälle beim PKW so: Der Halter ist für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges verantwortlich und ein Saab 9-3 mit vom Hersteller der Felgen nicht freigegebener Verwendung ist nicht ordnungsgemäß - egal ob eingetragen oder nicht.
Soll meinen: Nicht alles was eingetragen ist, ist auch gesetzestreu eingetragen (und daher angreifbar!).
Das man einen Halter nicht belangen wird, sollte es zu einem Unfall kommén, die Räder werden als Verursacher ausgemacht und der Halter kann eine Eintragung nachweisen ... das steht auf einem anderen Blatt.