17" vom 9.5 für 9.3

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SAAB
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Hi,

würde mir gerne ein paar 17" für meinen 9.3 Bj. 1998 zulegen. Habe da ein paar org. Saab Felgen vom 9.5 mit 225 / 45 R 17 Bereifung angeboten bekommen? Kann man die eintragen lassen? :cool:Was ist zu beachten? Danke Euch, Gruß Jochen
 
Prinzipiell passen die vom Lochkreis und der ET.
Du könntest bei Saab anfragen, ob es für Deine Felgen eine Freigabe für den 9 3 gibt.

Ich bin selber lange 9 5 Felgen auf meinem 9 3 gefahren, und hab sie nicht eintragen lassen.

Bei "Original" Rädern gibt es auch vom TÜV selten Fragen...
Aber rechtlich ok ist das natürlich nicht:rolleyes:

Eintragung sonst nur per Einzelabnahme (ca. 50,-)
 
Kann man die eintragen lassen?

Klar, irgend ein Depp trägt sie schon ein.

Darfst halt keinen Unfall mit mir haben ... :biggrin:

PS: Die Felgen + Reifengröße sind von Saab nicht freigegeben - das zählt!
 
Die Reifengrösse ist beim 9-3 jedenfalls nicht eingetragen. Ich habe auf meinem 235/40 R17 im Sommer auf den Hirsch Felgen. (oder so - müsste ich im Detail noch mal nachschauen) Die Abweichung könnte man ja ggfs. mal ausrechnen.

Und was sollte gegen eine Eintragung sprechen? Der 9-5 ist doch eher schwerer als der 9-3 (wegen Tragfähigkeit der Felge, oder?) Wenn man dann also eine passende Reifendimension draufzieht, müsste sich das doch gut eintragen lassen, oder?

Gruss,
Martin

EDIT: Siehe auch hier. Also sollten es wohl 215/45 R17 sein. (auch wenn bei mir tatsächlich 235/40 R17 mit der Auflage Dunlop SP9000 eingetragen sind)
 
Saab Alufelgen

Hallo zusammen!

@ finnluca2004!

Vergiss das was schweden-troll geschrieben hat und halte dich an das was saabitis geschrieben hat.

Es sind original Saab Felgen, die passen und eine Freigabe von Saab benötogst du nicht zwingend, denn die stellen sich bei Saab wirklich an. Auf Hilfe von Saab kannst du nicht hoffen. Aber du kannst es ja trotz allem mal versuchen. Kost ja nix :wink:

Fakt ist: Die Reifen- und Felgengröße ist für den 9-3 freigegeben und da die Felgen von 9-5 sind passen auch die Achslasten. Eine Eintragung ist bei jedem guten TÜV also kein Problem.

Und keine Angst, wenn du diese 9-5 Felgen auf dem 9-3 vom TÜV eingetragen hast, kannst du ruhig einen Unfall mit schweden-troll haben (natürlich unverschuldet :wink: ), da kann dir wegen der Felgen niemand was.

@ schweden-troll!

Lasse mich auf keine weitere diskussion mit dir ein. Deine ewigen "Anti-Eintragungs-Threads weil ist nicht von Saab freigegeben" nerven!!!!
 
Hallo zusammen,

ich fahre auf meinem 9-3er auch Felgen vom 9-5er. Habe sie auch eingetragen bekommen, nachdem ich zusätzlich 5 mm Distanzscheiben verbaut habe. Das war nötig, da bei vollem Lenkeinschlag die vorderen Felgen aufgrund der ET 49 innen geschliffen haben.

Gruß Thomas :smile:
 
Fakt ist: Die Reifen- und Felgengröße ist für den 9-3 freigegeben und da die Felgen von 9-5 sind passen auch die Achslasten.

Das entspricht nicht der Wahrheit, da kannst Du posten so lange Du möchtest ....
 
Fakt ist: Die Reifen- und Felgengröße ist für den 9-3 freigegeben und da die Felgen von 9-5 sind passen auch die Achslasten.

Das entspricht nicht der Wahrheit, da kannst Du posten so lange Du möchtest ....

@ schweden-troll!

Lasse mich auf keine weitere diskussion mit dir ein. Deine ewigen "Anti-Eintragungs-Threads weil ist nicht von Saab freigegeben" nerven!!!!

wahrscheinlich ist der gute Chistian TÜV -Prüfer :eek:
 
Mhhh, irgendwie verstehe ich es noch nicht:

Der Threadsteller möchte, soweit ich das verstanden habe, nicht einfach "draufstecken und fahren", sonder ruhig den Weg über den Tüv gehen.

Wenn nun die Felgen eine höhere Achslast vertragen und die Einpresstiefe mit Spurplatten korrigiert werden kann und die Reifen eine zulässige Tachoabweichung zur Serienbereifung + Geschwindigkeitsindex + Traglast haben: Warum sollte das nicht eintragbar sein? Verstehe ich nicht.

Oder sollte es in Deutschland tatsächlich sooo schwachsinnge Gesetze geben, die das o.g. Szenario _nicht_ erlauben??? (gut - ganz ehrlich: wundern würde es mich nicht)

Und ich bin kein Jurist und kein KFZler (in irgendeiner Weise). Trotzdem glaube ich, dass ich vor Gericht gute Chancen hätte, wenn ich wie oben beschrieben eintragen lasse. Allerdings weiss ich auch: Vor Gericht und auf hoher See...

Das die angesprochen 225/x Rx nicht "einfach so" drauf können, daran zweifelt doch keiner, oder?

Gruss,
Martin
 
Mhhh, irgendwie verstehe ich es noch nicht:

Der Threadsteller möchte, soweit ich das verstanden habe, nicht einfach "draufstecken und fahren", sonder ruhig den Weg über den Tüv gehen.

Wenn nun die Felgen eine höhere Achslast vertragen und die Einpresstiefe mit Spurplatten korrigiert werden kann und die Reifen eine zulässige Tachoabweichung zur Serienbereifung + Geschwindigkeitsindex + Traglast haben: Warum sollte das nicht eintragbar sein? Verstehe ich nicht.

Oder sollte es in Deutschland tatsächlich sooo schwachsinnge Gesetze geben, die das o.g. Szenario _nicht_ erlauben??? (gut - ganz ehrlich: wundern würde es mich nicht)

Und ich bin kein Jurist und kein KFZler (in irgendeiner Weise). Trotzdem glaube ich, dass ich vor Gericht gute Chancen hätte, wenn ich wie oben beschrieben eintragen lasse. Allerdings weiss ich auch: Vor Gericht und auf hoher See...

Das die angesprochen 225/x Rx nicht "einfach so" drauf können, daran zweifelt doch keiner, oder?

Gruss,
Martin

hast du richtig verstanden !!!

.... aber es gibt hier leute, die lieber auf herstellerfreigaben rumreiten, als einem TÜV/DEKRA Prüfer die kompetenz zuzusprechen, eine vernünftige und fundierte Abnahme & Eintragung zu machen

... und wenn es doch passiert, ist es schmuh ...
 
Die ET 49 bei den Felgen, sowie die 225/45er Reifengröße sind beim 9-3 I von Saab für die Originalfelgen definitiv nicht freigegeben. Das ist Fakt.

Es gibt drei Wege:

Entweder man geht zu Saab und die sagen: Nein! oder
Man geht zum TÜV und die sagen: Nein! oder
Man geht zum TÜV und die sagen: Ja!

Was wiegt nun mehr ... das Nein seitens Saabs oder das Ja von einem TÜV Prüfer?

Beispiel:

Ich stelle Aufzüge her und biete zu jedem Aufzug die passende Steuerelektronik und gebe genau vor, welche Elektronik in welchem Aufzug verbaut werden muß.

Du hast ein Hotel und einen defekten Aufzug und baust von einem Hotel welches abgerissen werden soll, eine fast gleiche Elektronikeinheit um, welche in Deinem Aufzug auch funktioniert und holst Dir nen Prüfer der die Reparatur abnehmen soll.

Der Prüfer fragt aber nicht MICH (den Hersteller), sondern entscheidet aus eigenenem Antrieb und sagt, "alles OK!"

Zwei Wochen später kommt es zu einem Unfall - zwei Menschen sterben dabei und es wird ermittelt.

Plötzlich steht die Kripo bei mir und ich sage ihnen: "Kein Wunder - diese Elektronik wurde von mir nicht!!! für diesen Aufzug freigegeben - das war zu 100% die Ursache" ... und genau das bestätigt sich!

Tja ... und jetzt kommt der Hammer:

Nicht der eintragende TÜV Prüfer wird belangt (der wird höchstens rausgeschmissen), sondern Du! Du wirst haftbar gemacht, weil alleine Du für den ordnungsgemäßen Zustand des Aufzuges verantwortlich bist.

Das ist auf alle Fälle beim PKW so: Der Halter ist für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges verantwortlich und ein Saab 9-3 mit vom Hersteller der Felgen nicht freigegebener Verwendung ist nicht ordnungsgemäß - egal ob eingetragen oder nicht.

Soll meinen: Nicht alles was eingetragen ist, ist auch gesetzestreu eingetragen (und daher angreifbar!).

Das man einen Halter nicht belangen wird, sollte es zu einem Unfall kommén, die Räder werden als Verursacher ausgemacht und der Halter kann eine Eintragung nachweisen ... das steht auf einem anderen Blatt.
 
:puke:


Man kömmte meinen Du zitierst aus der Berufs Erfahrung.
 
Womit aber doch wohl bewiesen wäre, dass in diesem speziellen Fall der Hersteller (also Saab) einen Knall hat, wenn er die Felgen für den schwereren 9-5, nicht aber für den leichteren 9-3, meinetwegen auch mit der Auflage von Spurplatten, freigibt. Oder habe ich wieder was nicht verstanden?
 
genau dafür gibts es kompetente TÜV Leute, die denken, rechnen und abwägen können....und nicht nur Paragraphen zitieren können....
 
Klar hat Saab einen Knall aber da sind sie nicht alleine.

Corporate Identity

http://de.wikipedia.org/wiki/Corporate_Identity

Das führt dazu, dass Saab (aber viele andere Hersteller auch) z.B. eine Felge für ein bestimmtes Modelljahr/Motorisierung zulässt und für ein anderes Modelljahr nicht.

Zum Teil spielen die "Gott".

Die ET 49 bei 17" Originalfelgen ist aber tatsächlich ein reales, technisches Problem - die Reifen schleifen schon bei 215er Bereifung zum Teil.
 
Die ET 49 bei den Felgen, sowie die 225/45er Reifengröße sind beim 9-3 I von Saab für die Originalfelgen definitiv nicht freigegeben. Das ist Fakt.

Es gibt drei Wege:

Entweder man geht zu Saab und die sagen: Nein! oder
Man geht zum TÜV und die sagen: Nein! oder
Man geht zum TÜV und die sagen: Ja!

Was wiegt nun mehr ... das Nein seitens Saabs oder das Ja von einem TÜV Prüfer?

Beispiel:

Ich stelle Aufzüge her und biete zu jedem Aufzug die passende Steuerelektronik und gebe genau vor, welche Elektronik in welchem Aufzug verbaut werden muß.

Du hast ein Hotel und einen defekten Aufzug und baust von einem Hotel welches abgerissen werden soll, eine fast gleiche Elektronikeinheit um, welche in Deinem Aufzug auch funktioniert und holst Dir nen Prüfer der die Reparatur abnehmen soll.

Der Prüfer fragt aber nicht MICH (den Hersteller), sondern entscheidet aus eigenenem Antrieb und sagt, "alles OK!"

Zwei Wochen später kommt es zu einem Unfall - zwei Menschen sterben dabei und es wird ermittelt.

Plötzlich steht die Kripo bei mir und ich sage ihnen: "Kein Wunder - diese Elektronik wurde von mir nicht!!! für diesen Aufzug freigegeben - das war zu 100% die Ursache" ... und genau das bestätigt sich!

Tja ... und jetzt kommt der Hammer:

Nicht der eintragende TÜV Prüfer wird belangt (der wird höchstens rausgeschmissen), sondern Du! Du wirst haftbar gemacht, weil alleine Du für den ordnungsgemäßen Zustand des Aufzuges verantwortlich bist.

Das ist auf alle Fälle beim PKW so: Der Halter ist für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges verantwortlich und ein Saab 9-3 mit vom Hersteller der Felgen nicht freigegebener Verwendung ist nicht ordnungsgemäß - egal ob eingetragen oder nicht.

Soll meinen: Nicht alles was eingetragen ist, ist auch gesetzestreu eingetragen (und daher angreifbar!).

Das man einen Halter nicht belangen wird, sollte es zu einem Unfall kommén, die Räder werden als Verursacher ausgemacht und der Halter kann eine Eintragung nachweisen ... das steht auf einem anderen Blatt.

schöne tele-nova, leider am Thema vorbei

Klar hat Saab einen Knall aber da sind sie nicht alleine.

Corporate Identity

http://de.wikipedia.org/wiki/Corporate_Identity

Das führt dazu, dass Saab (aber viele andere Hersteller auch) z.B. eine Felge für ein bestimmtes Modelljahr/Motorisierung zulässt und für ein anderes Modelljahr nicht.

Zum Teil spielen die "Gott".

Die ET 49 bei 17" Originalfelgen ist aber tatsächlich ein reales, technisches Problem - die Reifen schleifen schon bei 215er Bereifung zum Teil.

also leute, schei** auf Gott und nehmt 3rd Party Felgen -auch ohne Freigaben, aber mit Abnahme- und ihr seit auf der sicheren Seite
:smile:
 
Richtig ist, wenn die Felgen vom TUEV per Einzelabnahme abgenommen sind, dann sind sie legal am Wagen. Es erlischt weder der Versicherungsschutz noch die Betriebserlaubnis fuer's Fahrzeug.

Richtig ist aber auch, dass, wenn es zum Unfall kommt und DIESE Felgen an DIESEM Fahrzeug als Ursache des Unfalls ausgemacht werden, man trotzdem die A*karte gezogen haben kann. An dem Punkt setzt naemlich die Halterhaftung ein.

Wie wichtig einem diese Spitzfindigkeiten sind, moege bitte jeder selbst entscheiden. Ich lasse eintragen und kann damit gut schlafen.
 
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