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Wurde neulich gefragt, ob ich denn auf "Gas-Zündkerzen" umgerüstet hätte.
Außer der erfreulichen Erkenntniss über die halbierten Kraftstoffkosten hab ich allerdings bisher kaum einen Plan vom LPG Betrieb, deshalb meine Frage:
Sollte man bei LPG Betrieb von den ansonsten obligatorischen BCPR7ES 11 abweichen?
Wenn ja, welche und warum?
Und was mach ich, wenn ich 1/3 der Strecke mit Benzin fahren möchte?
Danke und Gruß, A.
Außer der erfreulichen Erkenntniss über die halbierten Kraftstoffkosten hab ich allerdings bisher kaum einen Plan vom LPG Betrieb, deshalb meine Frage:
Sollte man bei LPG Betrieb von den ansonsten obligatorischen BCPR7ES 11 abweichen?
Wenn ja, welche und warum?
Und was mach ich, wenn ich 1/3 der Strecke mit Benzin fahren möchte?
Danke und Gruß, A.