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Danke
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Hallo!

Wie geht eigentlich beim 9-3 das Parklicht oder Standlicht an? Hab es nur zufällig hinbekommen!

.........und stimmt es eigentlich, daß ich mit dem Kickdown das adaptive Getriebe wieder auf Stellung 0 bringe?

Danke!
 
zu 1.) licht schalter benutzen
zu 2.) batterie abklemmen
 
Und wie soll das mit dem Licht gehen :confused: Kenne das nur bei Mercedes, da ist es am Lichtschalter markiert oder bei BMW wo man den Blinker stellen kann!
 
Einfach in die mittlere Stellung bringen. Ganz Rechts (Senkrecht) ist ein, ganz Links ist aus.
 
Vielleicht nochmal zur Verdeutlichung:

Saab hat kein Parklicht (also hinten und vorne auf einer Seite an). Entweder alle vier Lämpchen oder eben keine... Das wäre dann eben das Standlicht (mit der o.g. mittleren Schalterstellung).

Gruss,
Martin
 
Ich kann es garantieren, daß ich es durch einen Zufall geschafft habe auf der rechten Seite!
Aber wie? Vielleicht spinn ich ja:confused:
 
Vielleicht nochmal zur Verdeutlichung:

Saab hat kein Parklicht (also hinten und vorne auf einer Seite an). Entweder alle vier Lämpchen oder eben keine... Das wäre dann eben das Standlicht (mit der o.g. mittleren Schalterstellung).

Gruss,
Martin

...wurde doch schon geschrieben
 
hallo,

habe es heute morgen an meinem cabrio, my 06, mit xenon scheinwerfern selber ausprobiert: habe es nicht geschafft, parklicht einzuschalten,
dann vorsichtshalber noch in der bedienungsanleitung nachgeschaut, es gibt weder ein stichwort "parklicht", noch ist es im entsprechenden kapitel beschrieben. parklicht scheint es bei saab tatsächlich nicht zu geben,
da hat saab wieder ein oder zwei euro eingespart, und der kunde merkt es erst, wenn es zu spät ist, denn wer probiert bei einer probefahrt schon das parklicht aus, fragt den verkäufer danach oder schaut in der ausstattungsliste nach ???
 
definitiv: es gibt kein Parklicht, nur Standlicht.
 
Ok! Alles klar! Habs in der Beschreibung auch nicht gefunden! Hab ich mich wohl getäuscht! Sinnvoll wäre es aber eigentlich schon.:biggrin:
 
warum es das Parklicht nicht gibt ist wahrscheinlich ein Geheimnis, was nur die Saab-Gewaltigen kennen.
 
Na,ja das zum Thema Sicherheit bei Saab! Zum Glück haben wir ja so Sachen wie NightPanel :smile:
 
warum es das Parklicht nicht gibt ist wahrscheinlich ein Geheimnis, was nur die Saab-Gewaltigen kennen.
Ich vermute mal, dass das so gewollt ist. Wenn man den Blinker arretiert geht bei vielen deutschen Autos ja das Parklicht an (war doch so, ich habe noch nie ein deutsches Auto gehabt), da kann mal aus Versehen schnell die ganze Nacht das Parklicht anbleiben und dann ist die Batterie leer. Ich habs auch noch nie vermisst.

Ist das nach der StVO überhaupt erlaubt?
 
Na,ja das zum Thema Sicherheit bei Saab! Zum Glück haben wir ja so Sachen wie NightPanel :smile:

hallo josef
keine Ahnung was du im parkierten auto so lange machen musst dass du dich als gefährdet siehst ohne Parklicht. Kann dir ja egal sein ob ein anderer Verkehrsteilnehmer dein Auto rammt wenn niemand drin sitzt. Und normalerweise reflektieren die Gläser das licht der ankommenden Autos, so dass die anderen Verkerhsteilnehmer durchaus ein parkiertes Auto erkennen können.
Die fälle die ich kenne, in denen ein Auto in parkierte autos fuhr hätten ein parklicht auch nichts gebracht, denn wenn eine kurve zu schnell genommen wird ist eigentlich egal ob man das Auto dem man nicht mehr ausweichen kann, vorher noch gesehen hat oder nicht, es knallt so oder so!

lg
evil

Das nightpanel erachte ich als durchaus sinnvoll, hab ich selber schon benutzt und der unterschied in der ermüdung ist wirklich spührbar.
 
hier was zum Thema Parklicht. Ein Auszug aus der StVO

"17 Beleuchtung

quad.gif
(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandten Seite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden"

Ich bin als Faher schon dafür verantwortlich, dass das Auto beleuchtet ist. Mit einer Teilschuld muss man also rechnen, wenn man das Fahrzeug nicht mit Park- bzw. Standlicht abstellt.

Wahrscheinlich gibt es ähnliche Regelungen für A und CH.
 
Dann würde ich doch sagen, daß es sinnvoll wäre! Oder? Ich habe es bei meinem BMW eigentlich oft benutzt! Bin aber auch ein Landkind, vielleicht fehlen bei uns die Straßenbeleuchtungen!:biggrin:
 
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