9-3 Cabrio Bj. 2000 UK-Import: 5 Sitzplätze?

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SAAB
9-3 I
Baujahr
2000
Turbo
LPT
Hallo Forum,

mein Rechtslenker-Cabrio hat auf der hinteren Sitzbank 3 Gurte: 2 Dreipunktgurte und in der Mitte einen Beckengurt.
Die Foren-Suchfunktion hat ein paar ältere Threads ausgespuckt, dort gab's die Aussage "es dürfen so viele Personen mitfahren, wie Gurte vorhanden sind".
Ich habe 3 Kinder und würde die gerne hinten mitnehmen, nur weiß ich nicht ob das rechtlich zulässig ist. Im Schein sind 4 Sitzplätze eingetragen, aber offenbar gab's auch Festland-Versionen des 9-3 Cabrios, bei denen 5 Gurte montiert waren. Würde es Sinn machen, den Schein auf 5 Sitzplätze umzuschreiben? Weiß jemand, wie gut meine Chancen dafür sind? Oder muss mich das alles nicht jucken und ich nehme einfach so viele Leute mit, wie Gurte vorhanden sind?
 
Ehrlich gesagt, ich glaube da hat einer rumgebastelt.

Wenigstens beim 4-Sitzer liegen die hinteren Gurtbefestigungen direkt zusammen - da wäre überhaupt kein Platz für einen Beckengurt. Im Teilekatalog lässt sich auch nichts finden und der ist international.
 
ich scanne heute abend mal die entsprechende seite im user manual, dann wird's vielleicht klarer, wie das aussieht.
 
Was mir noch dazu einfällt: Evtl. hat der Vorbesitzer an die Befestigungen der Gurtschlösser noch nachträglich einen Beckengurt angebaut um ein Rückhaltesystem für einen Hund daran zu befestigen. Das es 5-Sitzer gibt, wäre mir komplett neu.
 
Ach so ... steht sogar in der Bedienungsanleitung? Was es nicht alles gibt!
 
ich könnte mir noch vorstellen dass der beckengurt für bestimmte UK-kindersitze gedacht ist. für australien gibt auch noch mal ne extralösung, da können kindersitze über riemen befestigt werden, die über die rücksitzbank in den kofferraum laufen und dort verankert werden.
 
ich scanne heute abend mal die entsprechende seite im user manual, dann wird's vielleicht klarer, wie das aussieht.
Verwechselst Du (edit: in der Anleitung) evtl. CV und Limo?
Zitat Anleitung: "Three-point safety belts are provided for all
three rear-seat passengers (2 for Convertible​
model)"
 
Na ja, wenn man 4 X "Cabrio" schreibt, dann halte ich die Verwechslungsgefahr für ausgeschlossen.
 
Ich denke auch, dass da jemand selber was nachgerüstet hat. Vielleicht hilft dir das hier.

Flemming


Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln
§21 Personenbeförderung

(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen

  1. auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,
  2. auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder
  3. in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen.
(1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die den in Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 91/671/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 über die Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung von Kinderrückhalteeinrichtungen in Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 373 S. 26), der durch Artikel 1 Nr. 3 der Richtlinie 2003/20/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. April 2003 (ABl. EU Nr. L 115 S. 63) neu gefasst worden ist, genannten Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind. Abweichend von Satz 1
  1. ist in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t Satz 1 nicht anzuwenden,
  2. dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, soweit wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht,
  3. ist
    1. beim Verkehr mit Taxen und
    2. bei sonstigen Verkehren mit Personenkraftwagen, wenn eine Beförderungspflicht im Sinne des § 22 des Personenbeförderungsgesetzes besteht,
    auf Rücksitzen die Verpflichtung zur Sicherung von Kindern mit amtlich genehmigten und geeigneten Rückhalteeinrichtungen auf zwei Kinder mit einem Gewicht ab 9 kg beschränkt, wobei wenigstens für ein Kind mit einem Gewicht zwischen 9 und 18 kg eine Sicherung möglich sein muss; diese Ausnahmeregelung gilt nicht, wenn eine regelmäßige Beförderung von Kindern gegeben ist.
(1b) In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Kraftomnibusse.

usw., hier für uns aber wohl nicht relevant (Ladefläche, Fahrrad, ...)
 
Also ich haett da auch gern nen Foto von - ich glaube auch an die Bastelloesung... und keine tolle, denn wenn da Platz fuer nen Beckengurt ist, dann liegen die Gurtschloesser fuer die Dreipunktgurte so weit aussen, dass da kein Erwachsener mehr sitzen kann...

Die Rueckbank im CV ist wirklich recht schmal - zu 2 bequem aber mit Tuchfuehlung - keine Sonne fuer 3 - ich hatte da 3 Kollegen, die das auf der Fahrt von Cannes nach Antibes mal probieren wollten - ist ja nur nen Katzensprung und wir sind schlank. Aber nach dem Versuch einzusteigen ist einer freiwillig als 5. Mann im franzoesischen Kleinwagen mitgefahren - da war wesentlich mehr Platz in der Breite...

Nachtflug
 
ich hab nochmal im manual nachgesehen, ich hab auch nicht mehr gefunden als Nightcruiser. Ich mach am Montag mal Fotos von den Gurten, im Moment steht der Wagen ja noch wegen Turbo-GAU in der Werkstatt.
 
so, heute war ich in der werkstatt und hab ein foto gemacht:

gurte.jpg
 
Danke fürs Foto! Sowas hab ich noch nicht gesehen.
Nun, das spricht doch für "Nachrüstung" - wie qualifiziert auch immer, müsste die Montage der Befestigungspunkte zeigen - aber sicher nicht "TÜVig"...
Die Benutzung der Rückbank durch 3 Personen gleichzeitig scheidet damit doch praktisch aus. Vielleicht wirklich als Sicherung für einen Kindersitz gedacht. Oder für den Hund. Oder oder - aber nix für 3 Kinder...
 
jo, ich vermute auch mal dass der beckengurt einfach ein spezialdings für UK-kindersitze ist. zu dritt lässt sich ja die konstruktion kaum nutzen...
sobald der wagen aus der werkstatt ist, werde ich mir mal die befestigungspunkte ansehen. mehr demnächst...
 
Ich würde eher sagen, da hat sich ne Frau was einbauen lassen, dass die Einkaufstüten nicht fliegen. Weil Handtasche ist vorne, Kinder kommen links und rechts. da bleiben eigentlich nur die Einkäufe, weil Kofferraum wäre mit Kinderwagen belegt. Wenn man beim Cabrio überhaupt von Kofferraum sprechen kann...
 
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