es gibt keine "echte" garantie, das haben nur die medien so interpretiert.
was es gibt ist ein internes saab service bulletin nr. RS-WA-0001 vom 1.2.2005 mit dem titel "Erweiterte Garantieleistung auf Motoren der Familie III (B205/B235) mit der eindeutig diagnostizierten Schadensursache Ölschlammbildung und vorzeitiger Verschleiss... usw.
darin werden die betroffenen motorfamilien so definiert:
9-5 MY98 - MY03, Motorfamilie III, B205 / B235
9-3 MY00 - MY03, Motorfamilie III, B205 / B235
9-3 MY99 Viggen
zusätzlich werden genaue bedingugen definiert unter denen kostenlose reparatur zu leisten ist. diese bedingungen werden aber aus den erfahrungen in den deutschen foren recht unterschiedlich und in den enzelnen ländern anscheinend auch oft strenger als im service bulletin ausgelegt.
es sind auch nur ganz bestimmte teile angegeben für welche ersatz geleistet wird.
einige andere teile, welche genauso von dem problem mit der kurbelwellengehüseentlüftung betroffen sein dürften, wie die defekten kopfdichtungen, die defekten drosselklappengehäuse und die undichten motor- bzw getriebesimmeringe werden von der garantie so-wie-so nicht gedeckt.
an sich soll diese "garantie" für acht jahre ab dem kaufdatum gelten, ob nur für den erst- oder auch für den zweitbesitzer ist interpretationssache der niederlassungen.
der grund warum diese "garantie" ausgesprochen wurde war der umstand, das sich gebrauchtwagengarantieversicherungen geweigert haben für die motorschäden an den genannten fahrzeugen aufzukommen, weil diese dort um mehr als 60% öfter auftreten als beim durchschnitt aller anderen marken, und weil diese schäden (lt gebrauchtwagenversicherungen) keine schäden im herkömmlichen sinn sind, sondern konstruktionsbedingte mängel sein sollen..
lg
g
p.s.: wer sich in englisch zurecht findet: anbei ein link auf eine englische seite welche recht detailliert alle modifikationsversuche seitens saab seit 1999 beschreibt um dem problem herr zu werden:
http://www.mitt-eget.com/saab/information_ccv_en.shtml