99Gl Bj 83 H Mot. Kupplung

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SAAB
99
Baujahr
1983
Turbo
Ohne
Hallo Ihr Schweden,
habe seit ca.8Jahren einen 99Gl eingemottet.
Vorher hat er das komplette Karosseriepaket -> Lackierung usw. bekommen, -also sogut wie rostfrei und in neuem Glanz.
Motor und Getriebe haben 200tkm ohne Beanstandung Ihren Dienst verrichtet.
Nun überlege ich ob ich in wieder anmelden soll, -Viele Fragen.

Das erste; das Kupplungspedal fällt seit dem letzten Besuch durch(Wagen steht nicht an meinem Wohnort). Bremsflüsigkeit ist auch nicht mehr drin.
Ich vermute das einer der Kupplungszylinder leckt.
Kennt von Euch jemand das Problem, oder anders gefragt bekommt man bei dem Wagen die Kupplung ohne größeren Akt raus, zwecks Nehmerzylinder checken?

Das zweite; wie kann man den so ein Wagen heute anmelden, -ist da schon was mit H-Kennzeichen?

Und nun das Dritte: Wer hat schon mal Erfahrung mit einer Vollabnahme nach Fahrzeugstilllegung gemacht, -ich hab keine Ahnung von diesem Behördenkram.

Grüße
 
Vollgutachten und die Vergangenheit.

Vollgutachten und die Vergangenheit.


Wer künftig sein Auto länger als 18 Monate stillegt, benötigt für die Wiederzulassung keine Vollabnahme nach § 21 StVZO mehr. Möglich macht dies die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die am 1.4.2007 in Kraft tritt. Gemäß der neuen Verordnung ist ein derartiges Gutachten erst dann zu erstellen, wenn das abgemeldete Fahrzeug aus dem zentralen Fahrzeugregister gelöscht wurde. Dies geschieht nach sieben Jahren, und wenn für das unveränderte Fahrzeug keine gültige EU oder nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung nachgewiesen werden kann.
Weiterthin notwendig für eine Wiederzulassung sind eine Hauptuntersuchung (HU), Abgasuntersuchung (AU) oder gegebenfalls eine Sicherheitsprüfung (SP), wenn diese sonst im Abmeldungszeitraum hätte durchgeführt werden müssen.


Vollgutachten gemäß § 21 StVZO


Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!




Bj 1983 ist leider noch kein H-kenzeichen.

Ich würde ihn als Saison Fahrzeug anmelden.

Wahrscheinlich ist der Nehmerzylinder hinüber.

Rost oder Säure haben die Gummis zersetzt.

Den bekommst Du ohne Grube oder Bühne ausgebaut.

Eine Überholung des selbigen ist kein Problem
 
PS schick mal fotos :-)
 
2013 ist es dann bei deinem soweit :smile:
 
Vielen Dank!
Das schaut ja machbar aus, -mit dem Werkzeug muß ich mal nachdenken, aber ansonsten.
Die Welle kriegt man bestimmt auch mit einer Behelfskonstruktion raus.

weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden

Zu diesem Thema, - länger als sieben Jahre ist es ja nun her, und mehr als den Fahrzeugbrief habe ich auch nicht. -> Muß ich da irgendwas anfordern, oder einfach nur ein Termin beim TüV machen?

Bilder habe ich leider keine, weil es damals noch keine Digitalkameras gab (keine Mine verzieh :biggrin:).
Aber wenn ich übernächste Woche die Sache in Angriff nehme, stell ich mal was rein.
Ich hab bloß noch bedenken weil das Ding so lange stand, -Achsmanschette und Kühler sind auch reif.
 
Vielen Dank!
Das schaut ja machbar aus, -mit dem Werkzeug muß ich mal nachdenken, aber ansonsten.
Die Welle kriegt man bestimmt auch mit einer Behelfskonstruktion raus.



Zu diesem Thema, - länger als sieben Jahre ist es ja nun her, und mehr als den Fahrzeugbrief habe ich auch nicht. -> Muß ich da irgendwas anfordern, oder einfach nur ein Termin beim TüV machen?

Bilder habe ich leider keine, weil es damals noch keine Digitalkameras gab (keine Mine verzieh :biggrin:).
Aber wenn ich übernächste Woche die Sache in Angriff nehme, stell ich mal was rein.
Ich hab bloß noch bedenken weil das Ding so lange stand, -Achsmanschette und Kühler sind auch reif.

Am besten mal beim Tuev anfragen.

Die Welle geht auch so heraus.
Habe es glaube ich mit 2 Montiereisen geschafft.
Ich habe zum Schutz was vor den Kühler gelegt (Holzbrett)
 
Beim 99er müssen Frontblech und Kühler raus, weil sonst die Kupplungswelle nicht raus geht. Das ist beim 900 einfacher...
 
Beim 99er müssen Frontblech und Kühler raus, weil sonst die Kupplungswelle nicht raus geht. Das ist beim 900 einfacher...



Frontbleh nicht, nur Kühler.
KN überholen fällt aus, da die Konstruktion geändert, das Teil ersetzt und die Ersatzteilversorgung für das alte Model eigestellt wurde. Der KN vom 900 bis 93 passt.Drucklager muss auch erneuert werden.
 
Hallo, ...nach längerer Pause melde ich mich zurück!

Ich hatte das ganze Vorhaben dann doch um ein Jahr verschoben.

Das Schadensbild am Nehmer war ein festgeklemmter Zylinder am Führungsrohr, -allerdings und das war die Schwierigkeit bei voll eingerückter Kupplung.
Den Kupplungsausbau konnte ich aber trotzdem ohne das besagte Spezialwerkzeug durchführen.
Ein paar schwere Eisenstangen waren dann die Hilfe beim aushebeln des Kompletten Pakets aus Nehmerzylinder und Kupplung. Der Einbau erwieß sich dann wesentlich einfacher.
Den Zwischenring konnte ich mit einem Wagenhebers einlegen welchen ich mit einem Kantholz zwischen Werkstattdecke und Kupplung verspannt habe, -das ging ganz gut.

In diesem Zuge habe ich dann auch einen Neuen Kühler spendiert, der alte war nur noch als Messingmasse mit wenigen Ansätzen von Lamellen zu umschreiben.
Ich denke das Problem mit der hohen Kühlmitteltemperatur auf der Autobahn wäre damit endgültig behoben.

Ein possitiver Startversuch blieb mir allerdings verwehrt, die Benzinpumpe hatte dann starke Leckage so daß ich abbrechen mußte.

Nächstes Jahr oder vielleicht diese noch gehe ich dann die Bremsen an.


Anbei noch ein paar Bilder, -hübsch ist er wie gern würd ich ihm ein Turbo verpassen.


saab99gl01.jpg


saab99gl02.jpg


saab99gl03.jpg


Gruß White-99 ;-)
 

Vollgutachten gemäß § 21 StVZO


Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!


Hallo zusammen,

Muss hier mal kurz nachhaken, das Thema ist ja einigermaßen passend.... -
Kann eine EG Übereinstimmungserklärung/EWG Betriebserlaubnis nachträglich von SAAB anhand der Fahrgestellnummer ausgestellt werden?
Suche gerade nach einer Möglichkeit mir die Kosten einer Vollabnahme bei einem 84er BeNeLux Import zu sparen. In den Papieren zum Fahrzeug ist leider keine E Nummer vorhanden.

Michael
 
Von SAAB wohl, mangels Ansprechpartner, sicher nicht mehr. Evtl. könnte Erkens noch funktionieren. Ist aber auch kostenpflichtig.
 
Muss hier mal kurz nachhaken, das Thema ist ja einigermaßen passend.... -
Kann eine EG Übereinstimmungserklärung/EWG Betriebserlaubnis nachträglich von SAAB anhand der Fahrgestellnummer ausgestellt werden?
Suche gerade nach einer Möglichkeit mir die Kosten einer Vollabnahme bei einem 84er BeNeLux Import zu sparen. In den Papieren zum Fahrzeug ist leider keine E Nummer vorhanden.

fähigen tüv prüfer aufsuchen
wenn er gut ist sucht er es raus, wenn er richtig gut ist interessiert es ihn nicht
hatte vorige woche ein sehr unkompliziertes ende einer langen prüferodyssee erlebt
inkl. H abnahme mit diversen eintragungen hat der spaß 200,- € gekostet
ich zahle lieber ein paar € mehr als ne stunde ohne ergebnis zu diskutieren...ist besser bei problemkindern im fuhrpark
 
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