Abbiegelicht und seitliches Rückfahrlicht

Ziehmy

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Da die in den Frontscheinwerfer eingebauten (optionalen) seitlichen Rückfahrscheinwerfer beim klassischen 900er hier ja schon oft thematisiert wurden, dachte ich mir, folgender Text könnte interessant sein:

„Einäugiges" Abbiegelicht: kein Grund zur Beanstandung



„An Ihrem Auto ist ein Nebelscheinwerfer defekt." – Solche Hinweise bekommen mitunter Autofahrer, die ein Fahrzeug mit Abbiegelicht haben.Stehen sie mit eingeschalteter Beleuchtung etwa in der Abbiegespur und haben den Blinker gesetzt, leuchtet vorn zusätzlich entweder das rechte oder linke Abbiegelicht. Das ist völlig normal und sogar erwünscht, von Fehlfunktion kann keine Rede sein.
Das Abbiegelicht schafft mehr Sicherheit, weil es den seitlich ausgeleuchteten Bereich im Vergleich zum Abblendlicht mehr als verdoppelt. Mögliche Gefahrsituationen an dunklen Straßenecken oder in engen Kurven lassen sich so deutlich entschärfen. Das Abbiegelicht unterstützt bei langsamer Fahrt (bis 40 km/h) und wird nur bei eingeschaltetem Abblendlicht aktiviert, entweder durch Betätigen des Blinkers oder automatisch bei Kurvenfahrt. Zum Einsatz kommen je nach Bedarf der rechte oder linke Scheinwerfer des Abbiegelichts. Daher wirkt es auf Außenstehende so, als sei ein „Nebelscheinwerfer" defekt. Nach dem Abbiegen und bei Überschreiten von 40 km/h wird das Abbiegelicht dann automatisch wieder zurück gedimmt. Beide Abbiegelichter schalten sich zusammen ein, wenn der Fahrer den Rückwärtsgang einlegt. Dadurch werden die Seitenbereiche rechts und links neben dem Fahrzeug breit und hell ausgeleuchtet, was die Sicherheit beim Zurücksetzen erhöht. Abbiegelicht kann inzwischen als Serienausstattung bei verschiedenen Fahrzeugherstellern geordert werden. Außerdem bietet Hella das weltweit erste nachrüstbare Abbiegelicht „DynaView Evo2"an. Für dieses Zubehör hat Hella eine weitere Zulassung bekommen. Die Abbiegelichter dürfen auch als Nebelscheinwerfer eingesetzt werden. Die Nutzung richtet sich dann aber nach den einschlägigen Vorschriften. In Deutschland gilt: Nur wenn Nebel, Regen oder Schnee die Sicht behindern. „DynaView Evo2" ist auf Grundlage der ECE-Regelung 119 zugelassen, die seit dem 6. April 2005 gültig ist. Für das Nebellicht gilt die ECE R19.
Weil Technik und Zulassungs-Richtlinien noch neu sind, legt Hella jedem Satz „DynaView Evo2" ein Faltblatt bei, das die genaue Rechtslage in mehreren Sprachen erläutert und zum Beispiel auch jeden Polizeibeamten überzeugen sollte. Diese Information ist auch auf der Webseite des Unternehmens (www.hella.de) verfügbar. Bescheinigungen von Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder TÜV darf die Polizei nicht fordern. Das ECE-Prüfzeichen – ein E in einem Kreis – auf dem Scheinwerfer genügt. Beim DynaView Evo2 stammt die Zulassung übrigens vom KBA. Das erteilt aber nur noch europäische Zulassungen. Die alte deutsche Genehmigung mit der Wellenlinie wird für neue Autoteile schon lange nicht mehr verwendet. Auch sind die ECE-Regelungen in Deutschland ebenso gültig wie die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung StVZO.
Leider erwähnt diese deutsche Zulassungsvorschrift die ECE nicht direkt. Der Paragraf 19 sagt aber ausdrücklich, dass Zulassungen auf Grund von internationalen Vereinbarungen gelten. Die ECE firmiert in der StVZO dabei als „Übereinkommen vom 20. März 1958". Was sie zulässt, ist also in Deutschland erlaubt.

Diese Pressemeldung wurde bei inar.de - DER kostenlosen Internet-NachrichtenAgentuR - veröffentlicht.
 
Auf Grund des fehlenden Dankeknopfes halt nun manuell

DANKE:biggrin:
 
Genau der Grund, warum ich in jeder Kurve immer schneller als 40 km/h fahre.

Das sieht man nicht, dass ich kein Abbiegelicht habe. :biggrin:
 
Genau der Grund, warum ich in jeder Kurve immer schneller als 40 km/h fahre.

Das sieht man nicht, dass ich kein Abbiegelicht habe. :biggrin:

Das ist natürlich eine ganz andere Betrachtungsweise :biggrin:.

Ich dachte dabei aber mehr an die sich langsam legalisierende Zusatzbeleuchtung vorne seitlich beim Rückwärtsfahren, die viele 900er-Fahrer zu schätzen wissen. Das ist ja auch durchaus sinnvoll, ist bisher aber halt verboten.....

Auf diesem Sektor tt sich also langsam mal etwas!
 
Genau der Grund, warum ich in jeder Kurve immer schneller als 40 km/h fahre.

Das sieht man nicht, dass ich kein Abbiegelicht habe. :biggrin:

bei ausreichendem Driftwinkel braucht man auch kein Abbiegelicht.....:biggrin:

davon abgesehn, mein 9k fährt schon jahrelang mit den Rückfahrleuchten vorne...
 
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