ABE für Short Spokes

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15. Dez. 2010
Beiträge
21
Danke
1
SAAB
99
Baujahr
1983
Turbo
Ohne
Hallo zusammen,

ich habe meinem 1983er 99 einen Satz Short Spokes spendiert, weil ich finde, daß die ihm sehr gut stehen.
Die Felgen haben die Bezeichnung Ronal 5 1/2 J x 15 H2, ET 40, Saab 8987513.
Und jetzt suche ich eine ABE für diese Felgen.
Ronal habe ich angeschrieben, die verweisen mich an Saab.
Saab habe ich auch angeschrieben, die verweisen mich an Ronal. Danke.
Also falls jemand von den geneigten Forensmitgliedern eine ABE hat, die es mir gestattet, diese Felgen auf meinen
99er zu montieren, dann würde ich mich über eine Nachricht freuen.
Unkostenerstattung ist Ehrensache.

Grüße, Stephan
 
5 1/5 x 15" solltest du in den Papieren stehen haben... Was genau willst du da noch eintragen??
 
Moin,

im Schein, (oder Zulassungsbescheinigung Teil II, wie das jetzt auf Neudeutsch heißt) sind eingetragen LM Rad 5 1/2 J x 15 H2, gez. Saab 8939662, aber eben leider nicht die Short Spokes Nr. 8987513. Mein Reifenmann meint, für die brauche ich eine ABE, auch wenn die Größe und die ET identisch sind.
Habe ich keine ABE, müßte ich die Dinger im Rahmen einer Einzelabnahme vom TÜV begutachten und eintragen lassen, und das kostet dann wieder...
Mit ABE in der Tasche mußt Du nix begutachten lassen, es genügt, die ABE mitzuführen.
Deutsche Bürokratie halt.

Grüße, Stephan
 
Dein Reifenmann hat keine Ahnung. Bei Original Saab, oder für Saab hergestellten Felgen sind nur die Maße entscheidend... Einmal eingetragen gilt das Felgenmaß auch für alle anderen.
 
Ich denke mal, dass die Eintragung noch aus einer Zeit stammt, in welcher der Enthalt in der Fahrzeug-ABE nicht ausreichend war und alles in der Zulassung stehen mußte.
Falls (!) die Felgen mit in der ABE stehen, wäre das Thema also durch.
 
Es ist nicht der Reifenmann, der keine Ahnung hat....

Tatsächlich sind die Felgen nach meinen Unterlagen nicht in der ABE des Saab 99 enthalten, kamen ja auch erst nach dessen Produktionsende auf den Markt. De Jure wäre diese Felge also einzutragen, die Praxis sieht eher so aus, daß bei einer Originalfelge in Originalabmessungen sich kein Arsch für die Nummer interessiert.
 
Moin,

genauso isses.
Wenn auf der Felge 8987513 steht, dann muß genau diese Zahl auch im Schein stehen, oder Du mußt eine ABE mitführen, in der bestätigt wird, daß diese Felge auf diesem Auto diesen Baujahres gefahren werden darf.
Wenn Du keine ABE hast, dann brauchst Du eine Einzelabnahme. Und die kostet.
Die short Spokes würden eine Einzelabnahme problemlos bestehen, weil sie in Größe und ET identisch sind mit den bereits eingetragenen Felgen. Trotzdem muß sie gemacht werden.
Wenn Du mit nicht eingetragenen Felgen fährst, erlischt die BE des Fahrzeugs. Bedeutet im Falle einer Kontrolle, falls die Rennleitung genau hinschaut, daß Du ein Problem hast. Und im Falle eines Unfalls, egal von wem verursacht, kann es Dir passieren, daß Du von deiner Versicherung ein freundliches "Njet" hörst, und auf dem Schaden hocken bleibst.
Und das alles wegen einem Stück Papier...
Mein Reifenmann macht den Job übrigens erst seit 30 Jahren, und hat sich auf Oldtimer spezialisiert.

Grüße, Stephan
 
Hauptsache Contra und letztes Wort. Dass die Inhalte letztendlich gleich sind, bleibt auf der Strecke. Nun, ich gewöhne mich daran... @Velosolex: Warum fragst Du erst, wenn Du/Dein Fachmann eh alles weiß? Geld mit überflüssigen Abnahmen verdienen scheint Richtung Weißwurstäquator weit verbreitet zu sein, und im Großraum Köln schon immer. Diese Erkenntnis ist nicht neu. Vor allem deshalb nicht, weil grundlegende oder periphere Modifikationen nicht nur am 9o1 immer (De Jure?) zum sofortigen Erlöschen der BA führen. Das betrifft auch Schrauben und Abweichungen der Soll-Leistung, die im Abschnitt soundso der Papiere usw. genau beschrieben sind. Klar muss das exakt nach MY übereinstimmen, auch wenn entsprechendes Material längst durch anderes ersetzt wurde... usw. usw. Ach ja, ich habe hier im Norddeutschen Schleswig-Holstein einen TÜV-Gutachter und Sachverständigen, der ob dieser südlichen Ansichten nur den Kopf schüttelt. Wer als Antragsteller so lange sucht, bis er was findet, ist selbst Schuld und muss blechen... Dritte freuen sich. Viel Glück jedenfalls mit den Felgen. :smile:

Klar: Du hast natürlich vollkommen Recht. Mach mal die Einzelabnahme. Ist wahrscheinlich besser. Und bestimmt auch sicherer.
 
Gab es die Short Spoke überhaupt für alten LK?
Meines Wissens nach gibts die nur für 4x108.
 
Wenn auf der Felge 8987513 steht, dann muß genau diese Zahl auch im Schein stehen, oder Du mußt eine ABE mitführen, in der bestätigt wird, daß diese Felge auf diesem Auto diesen Baujahres gefahren werden darf.
Wenn Du keine ABE hast, dann brauchst Du eine Einzelabnahme.
In diesem Falle (siehe #7) ausnahmsweise ja. Normalerweise reicht es, wenn Größe ind Felge in der ABE (oder bei neueren Kisten dem COC) stehen. Was in der Zulassung steht, ist bei Serienkram inzwischen relativ 'wurscht'.
Wenn Du mit nicht eingetragenen Felgen fährst, erlischt die BE des Fahrzeugs.
Bullshit! So schnell erlischt eine ABE nicht, solange man nicht z.B. a den Auspuff geht. Das war früher, bis so ca. '93 oder so, mal anders. Ist seitdem aber deutlich entspannter. Gab es vn mir heir auch mal mit entsprechenden Verweisen und Zitaten. Einfach mal die Suche quälen.
Bedeutet im Falle einer Kontrolle, falls die Rennleitung genau hinschaut, daß Du ein Problem hast.
Den 'Rennleiter' will ich sehen, der für den 99er die Werks-ABE im Kopf hat. Dem würde ich glatt einen ausgeben!
Und im Falle eines Unfalls, egal von wem verursacht, kann es Dir passieren, daß Du von deiner Versicherung ein freundliches "Njet" hörst, und auf dem Schaden hocken bleibst.
Wohl kaum. Denn ohne einen gewissen Ursachenzusammenhang geht es nicht. Und dieser wird sich für eine herstellereigene Felge mit auf dem Fahrzeug zugelassenen Maßen kaum konstrruieren lassen.
 
Nabend zusammen. Danke für eure Kommentare.

@ KGB: Weder der Reifenmann, noch ich sind allwissend. Also habe ich mir erlaubt, hier anzufragen, ob es eine passende ABE gibt, oder nicht.
Falls es keine gibt, werde ich wohl eine Einzelabnahme machen.

@ Bender: Ja, die Short Spokes gibt es auch mit dem alten LK.

@ Rene: Der Rennleiter muß natürlich nicht die Werks-ABE auswendig kennen, genau dafür gibt es ja die Zulassung. WEnn er sich neugierig fühlt, dann schaut er erst auf die Felge, und dann in die Zulassung. Wenn er die Nummer auf der Felge in der Zulassung findet, (oder Du eine passende ABE dabei hast), dann ist alles OK. Wenn nicht, kann er Dir Ärger machen.

Es ist wohl richtig, daß Du jahrelang mit den falschen Felgen herumfahren kannst, und keiner spannts. Wenns dann einer spannt, gibt es Unannehmlichkeiten. Im Falle eines Unfalls kann die Versicherung von einer Teilschuld deinerseits ausgehen, und die Schadenssumme entsprechend kürzen. In dem Fall kannst Du dann versuchen, mit einem Gutachter zu belegen, daß die Felgen ja praktisch identisch sind, und daher nicht unfallverursachend gewesen sein können. Das kann die Versicherung dann glauben, oder ein Gegengutachten erstellen. Und so weiter... Merke: Auf hoher See und vor dem Amtsgericht bist Du in Gottes Hand.

Bevor ich mir den Scheiß antue, besorge ich mir lieber vorher eine passende ABE.

In diesem Sinne, Stephan
 
Die Wahrscheinlichkeit, dass etwas zum Nachteil gegen den Halter des Fahrzeugs in diesem Fall passiert, ist gleich Null. Daher lieber den Kopf für andere Sachen zerbrechen.
 
jaja, die Nummer ist eindeutig, er meint die Vogelnesterfelgen
 
@ Rene: Der Rennleiter muß natürlich nicht die Werks-ABE auswendig kennen, genau dafür gibt es ja die Zulassung.
Ach wenn ich mich wiederhole: Bullshit!
Was Du beschreibst, galt für die alten Zulassungen. Damit durchte nur gefahren werden, was eingetragen ist. In den aktuellen Papieren steht im Normalfalle nur EINE einzige Größe (meist die größte, aber nicht immer) aus den in der Fahrzeug ABE (oder eben dem COC) gelisteten Reifengrößen. Und Felgen-Nummern sind ja ohnehin nicht eingetragen.
Wie gesagt, es gilt, was in ABE/COC steht. Erst wenn man etwas an die Karre schraubt, was dort nicht aufgeführet ist, geht die altbekannte Geschichte mit der Eintragerei los.

Und ja, der Bemützte muss selber wissen, was meine Karre ab Werk fahren darf. Für 'krassDreier' & Co. wird er das sicher auch nachts um halbdrei im Tielfschlaf auswendig aufsagen können. Bei unseren schwedischen Hütten dürfte er da, denke ich mal, schwer an seine Grenzen kommen.
 
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