Tja, sowohl das eine wie auch das andere ist eintragungspflichtig und i.d.R. steht in den Gutachten ja immer so ein Satz der Art "bei serienmäßiger Ausrüstung..."
...und da liegt's dann mal wieder in der Willkür der Prüfer ob er's einträgt!
Ich würd's aber lassen weil:
Mein Omi ist nicht tiefer, aber schon ein paar mal mit der AHK (Brink, nachträglich) hinten richtig heftig aufgeknallt (ohne Anhänger dran!). Wär er jetzt auch noch tiefer, könnt ich jeden Böschungswinkel quer fahren oder gar nicht, so wie die Spoiler-Spacken mit ihren Räumschaufeln.
Serienmäßige AHK kommen i.d.R. nicht so tief runter wie nachträgliche (der Träger ist das Problem), daher kann man da auch nicht sagen "bei dem geht's doch auch" wenn einer das fährt!