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Hallo Alle.
Mal allgemein gefragt, also ohne konkreten Fall im Hinterkopf. Manche Händler schreiben bei Verkauf von Billigautos an Privatleute in den Kaufvertrag hinein "Bastlerfahrzeug ohne Gewährleistung".
Klar, das ist unzulässig.
Aber:
Ist nur dieser einzelne Passus unzulässig und somit nichtig oder ist der gesamte Vertrag nichtig?
Danke für die Tips.
Ralf
Mal allgemein gefragt, also ohne konkreten Fall im Hinterkopf. Manche Händler schreiben bei Verkauf von Billigautos an Privatleute in den Kaufvertrag hinein "Bastlerfahrzeug ohne Gewährleistung".
Klar, das ist unzulässig.
Aber:
Ist nur dieser einzelne Passus unzulässig und somit nichtig oder ist der gesamte Vertrag nichtig?
Danke für die Tips.
Ralf