Austausch-Lenkung rechtliches Problem

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SAAB
900 I
Baujahr
1985
Turbo
FPT
Hallo,
Vielleicht kennt sich jemand von Euch mit haftungsrechtlichen Fragen aus.

Folgendes Problem:
An meinem 9-3 Aero musste ich das Lenkgetriebe tauschen lassen, da das alte extrem undicht war. Ich habe also ein Austausch-Lenkgetriebe bei einem renommierten Austausch-Betrieb bestellt und von meiner Fachwerkstatt einbauen lassen. Dabei konnte das Lenkrad nur um 90 Grad gedreht montiert werden: Ausgleich durch die Spurstangenköpfe wg. Überschreitung der Toleranz nicht möglich, Lenkrad muss in fester Position auf der Lenksäule montiert werden.
Es stellte sich heraus, dass bei dem "neuen" Austausch-Lenkgetriebe die Spindel von dem Betrieb der sie überholt hatte um 90 Grad verdreht eingesetzt wurde. Montagekosten für den Tausch: 295,-€, wobei das Problem erst nach der Montage festgestellt werden konnte.

Ich habe meine alte Lenkung zurückgeschickt und mir wurde versprochen diese kostenlos zu überholen und genau so zusammenzubauen, wie ich sie angeliefert habe. Gestern wurde sie in der gleichen Fachwerkstatt montiert, alles OK, alles passt. Nochmal 295,-€ bezahlt.

Jetzt stellt sich die Frage, wer für die doppelten Montagekosten aufkommt. Eindeutig war das erste Lenkgetriebe von dem Überholungsbetrieb falsch zusammengesetzt worden. Laut deren AGB haften sie nur für Ersatz fehlerhaften Materials (richtig zusammengesetztes Lenkgetriebe habe ich ja auch bekommen). Doch ich sehe nicht ein, weshalb ich 2 Mal 295,- € aufbringen soll, weil der Austausch-Betrieb einen Fehler gemacht hat. Kann ich von denen trotz deren AGB die Übernahme der Hälfte der Montagekosten einfordern?

Bin gespannt auf Eure Meinungen...

Gruss
Matthias
 
wenn die montage des AT lenkgetriebe in einem fachbetrieb gemacht wurde, ist der fall doch klar. vollständige kosten sind vom zulieferer zu erstatten, darunter kann der nutzungsausfall, versandkosten und rep kosten fallen.
 
Das Problem könnte werden, dass Matthias das Lenkgetriebe besorgt hat. Damit steht er in der Kette zwischen Werkstatt und Lieferant. Macht das ganze also schon mal deutlich schwieriger :-(
 
Tja, das wird dieses Mal Leergeld sein, und das nächste Mal gibst Du alles bei einem Betrieb in Auftrag. Wegen diesem Betrag willst Du nicht ernsthaft einen Streit führen, oder?
 
dumm gelaufen... du hättest das vor der Auftragsvergabe zum zweiten Überholen mit dem Lieferanten klären müssen

Ich hatte vor kurzem ein ähnliches Problem mit einem Lenkgetriebe-Instandsetzer. Da ich aber selbst gebaut habe, hatte ich zumindest diese Kosten nicht.
 
Was sagt denn der Überholbetrieb zu seiner Fehlleistung?
Auch außerhalb seiner AGB müssten die Mitarbeiter sich doch mal dazu räuspern...
 
Der Betrieb,der die Lenkung zusammengebaut hat, hat seinen Fehler eingestanden, indem er eine kostenlose 2. Reparatur übernahm. Wäre man da der Meinung gewesen, der Kunde, der hier als Zwischenglied in der Kette fungierte, habe daran Schuld, hätte man eine erneute Reparatur des Lenkgetriebes nur gegen Bezahlung durchgeführt.
Außerdem kann man mit gutem Recht auch diesem Betrieb sagen, daß er sich wegen der paar Euronen nicht knickerig anstellen möge, besonders da er die Verantwortung für diese falsche Zusammensetzung des Lenkgetriebes trägt - oder?
 
...Außerdem kann man mit gutem Recht auch diesem Betrieb sagen, daß er sich wegen der paar Euronen nicht knickerig anstellen möge, besonders da er die Verantwortung für diese falsche Zusammensetzung des Lenkgetriebes trägt - oder?

Hast Du die denn mal genau darauf angesprochen?

Was haben die dazu gesagt?
 
ich habe nur meine Ansicht dargestellt - bin aber nicht an der Sache beteiligt.
Wollte nitromethan damit unterstützen
 
turbo9000:
wenn er das von ihm erstellte Thema durchliest, wird er dazu jedenfalls motiviert.
Ich finde es gerade bei einer Lenkung ziemlich dolle, wenn da was nicht richtig funktioniert. Der Produktionbetrieb kann ja froh sein, daß ihm nur Kosten entstanden, aber keine sonstigen Schäden zu tragen sind - finde ich.
:frown:
 
Ja, da gibt es verschiedene Sichtweisen.
Ich habe heute nachmittag nochmal mit dem Chef des Betriebes telefoniert, es ist ein Spezialbetrieb der einen guten Ruf hat, normalerweise beste Qualität liefert und dazu noch preisgünstig ist.
Weil ich keine Lust auf einen Rechtsstreit habe wollte ich versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Dabei habe ich natürlich nicht verschwiegen, dass ich hier im Forum aktiv bin.
Die Servolenkung mit der verdrehten Spindel wurde dort schon so angeliefert und überholt. Man achtet dort sehr genau darauf, Teile wieder so einzubauen, wie sie vorher waren. Ein "Verschulden" hat demnach nicht der Betrieb der die Lenkung überholt hat sondern irgendjemand anderes, der sich vorher schonmal an dem Teil versucht hat.
Das klingt erstmal sehr kompliziert, endete aber in einer für mich akzeptablen Lösung: Die Firma wird die Hälfte der Montagekosten übernehmen!
Andere Ansprüche will ich nicht stellen. Ich bin froh dass es jetzt so ausgeht, mein Auto wieder auf der Straße ist und ich keinen Rechtsanwalt beauftragen muss.
Kann ja sein, dass es einem von Euch mal ähnlich geht, vielleicht hat die Erwähnung des Forums dazu beigetragen, ich weiss es nicht.

Viele Grüße - und pannenfreie Fahrt!
 
Na dann - allzeit gute Fahrt und immer ne Daumenbreite zwischen Reifen und Bordstein :-)))))
 
Tja, das wird dieses Mal Leergeld sein, und das nächste Mal gibst Du alles bei einem Betrieb in Auftrag. Wegen diesem Betrag willst Du nicht ernsthaft einen Streit führen, oder?

Schon wieder dieser Herr Freud!:rolleyes:
 
Zitat: >...Hälfte der Montagekosten übernehmen!<

Da kann man nicht mehr so viel meckern, finde ich.


P.S. Generell: LEERgeld oder LEHRgeld - flöten gegangen ist es in beiden Fällen :-)
 
Die Story ist leider noch nicht beendet:
Der Lieferant meint, die beiden Lenkungen seien gleich und die Werkstatt (Saab-Fachwerkstatt mit langjähriger Erfahrung) hätte einen Fehler beim Einbau gemacht.
Und meine frisch überholte (und passend) Lenkung ist offensichtlich undicht !!! Ich hab sooo einen Hals! Damit steht der Tausch ein drittes Mal an!

Deshalb meine Fragen:
Gibt es einen baulichen Unterschied zwischen Lenkgetrieben des 900-2 und den Lenkgetrieben des 9-3 Bj. 1998-2002? Sind Lenkgetriebe von Opel wirklich kompatibel?


Und hier noch ein Ausschnitt aus der Korrespondenz:

Sehr geehrter Herr nitromethan,
wir haben das Problem mit der Saab Lenkung geprüft. Die von Ihnen als defekt bezeichnete und zurück gesendete Lenkung hat die gleiche Mittelstellung wie Ihre alte Lenkung. Wir haben Ihre defekte Lenkung somit mit erneut der gleichen Mittelstellung aufgearbeitet. Diese Lenkung passt jetzt auf einmal. Auch stimmen beide Lenkgetriebe von der Mittelstellung her mit unserer Datenbank überein. Nun stellt sich für uns die Frage, ob die Werkstatt eventuell einen Fehler gemacht hat?
Mit freundlichen Grüßen

Darauf meine Antwort:
danke für Ihre Nachricht. Die beiden Lenkgetriebe sind technisch nicht identisch. Lt. Aussage meiner Werkstatt liess sich die nicht passende Lenkung von Anschlag zu Anschlag 3 1/2 Umdrehungen, die ursprüngliche und jetzt wieder eingebaute Lenkung von Anschlag zu Anschlag 3 Umdrehungen bewegen. Möglicherweise stammt die zuerst gelieferte und Ihnen wieder vorliegende Lenkung nicht aus einem Saab 9-3 sondern aus einem Saab 900-2.
Mit freundlichen Güßen
nitromethan


Antwort vom 24.1.2011:
Sehr geehrter Herr nitromethan,
laut unseren alten Unterlagen sind die Getriebe sogar Baugleich mit den Opel Lenkgetrieben. Dieses wird auch z. B. in den TecDoc Daten zahlreicher Firmen so dargestellt. Für uns ist es nun wichtig das Problem zu lösen, um beim nächsten Saab nicht wieder die gleichen Probleme zu bekommen. Wir haben Ihr Lenkgetriebe bemustert. Ihr Lenkgetriebe hat 3,25 Lenkumdrehungen. Morgen werde ich unser Getriebe überprüfen.

... bis heute habe ich keine Nachricht bekommen.
 
Undichtigkeut ist ein häufiges Problem bei den (sorry) Billig AT Lenkgetrieben das die undicht sind... Habe selbst schon eins 3 Mal wechseln müssen... Mal abegesehen davon das die meist mit falschen Öl befüllt geliefert werden....
 
im 900II wurden zwei verschiedene Lenkgetriebe-Hersteller verbaut, leider weiß ich zur Zeit den zweiten nicht, ich habe nur ZF Lenkgetriebe liegen, solltest du genaues wissen wollen, könnte ich morgen auch noch in einem 9-3 schlachtfzg schauen was verbaut ist!

mfg
 
Habe heute mal nachgefragt:
Leider haben Sie sich nicht wie angekündigt zu Beginn der letzten Woche gemeldet. Sie können nicht davon ausgehen dass derartige Unterlagen immer zutreffend sind.
Ich kenne derartige Listen nach denen z.B. Bremssättel und Scheinwerfer für den Saab Bj. 1978 - 1993 als kompatibel angegeben werden obwohl es ab 1986/1987 gravierende Änderungen gab.
Nur weil einige Saab-Modelle konstruktiv auf Opel-Plattform basieren bedeutet dies nicht, dass einzelne Komponenten untereinander austauschbar sind. So haben z.B. die Lenkgetriebe des 9-3 bis Bj. 2002 eine andere Teilenummer als die Lenkgetriebe des 900-2 Obwohl die Teile äußerlich identisch sind, sind sie nicht untereinander austauschbar.
Letztlich spielt das aber jetzt keine Rolle.
Wie Sie mir am Telefon sagten haben Sie das zuerst gelieferte Lenkgetriebe zusammen mit weiteren Lenkgetrieben anderer Marken eingekauft um Austauschteile verfügbar zu haben. Sie hätten bei dem mir zuerst gelieferten und nicht passenden Lenkgetriebe vor der Lieferung prüfen müssen ob dieses beim 9-3 überhaupt passt - falls der nicht verwendbare Zustand nicht durch eine falsche Überholung bei Ihnen verursacht wurde. Bereits hier muss ich von grober Fahrlässigkeit ausgehen.
Doch damit nicht genug:
Mein von Ihnen als Ersatz für das nicht passende Lenkgetriebe überholte Lenkgetriebe ist undicht!
Gestern bemerkte ich einen Ölfleck unter dem Auto unterhalb der Lenkung; der Servoölbehälter ist fast leer und im Bereich um die Lenkspindel tritt offensichtlich Servoöl aus.
Damit befindet sich mein Auto trotz zweimaligen Tauschs des Lenkgetriebes im gleichen Zustand wie vor der zweimaligen Reparatur.
Ich werde den Wagen erst am Freitag zur Werkstatt (Saab Zentrum xxx) bringen können. Sollte der Servoölbehälter bis dahin leer sein muss ich ihn dorthin abschleppen lassen um keinen Schaden der Servopumpe zu riskieren.
Daneben ist mir durch die Lieferung zuerst eines falschen und dann eines undichten Lenkgetriebes und den bisher zweimaligen Einbau im Saab-Zentrum xxx ein erheblicher Schaden entstanden.
Dieser ist durch grobe Fahrlässigkeit Ihrerseits und Lieferung mangelhafter Artikel verursacht. Er beziffert sich inzwischen auf zweimalige Werkstattkosten in Höhe von jeweils 291,44 € (also 582,88 €, die Rechnungen liegen Ihnen bereits als Kopie vor) sowie bisher nicht erstattete Versandkosten in Höhe von 10,- €. Erstattung der Kosten für Fahrten zur Werkstatt und zurück, Nutzungsausfall etc. behalte ich mir noch vor.
Bitte teilen Sie mir umgehend mit ob Sie an einer Nachbesserung interessiert sind. Da ich den Wagen in diesem Zustand nicht benutzen kann entsteht ab heute ein Nutzungsausfall.
Falls Sie keine Nachbesserung vornehmen wollen fordere ich zusätzlich zu den mir entstandenen Kosten auch eine Erstattung des Kaufpreises in Höhe von 212,- €.
Ich setze Ihnen hiermit eine Frist bis zum 11.2.2011 auf meinem Konto eingehend die mir durch Ihre Lieferung eines falschen und anschließend eines defekten Lenkgetriebes entstandenen Kosten in Höhe von 592,88 € auf mein Konto yyy Sparkasse Gießen BLZ 51350025 zu erstatten. Sollten Sie an einer Nachbesserung nicht interessiert sein käme noch die Erstattung des Kaufpreises in Höhe von 212,- € hinzu.
Falls Sie die Frist verstreichen lassen werde ich umgehend einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung meiner Ansprüche beauftragen und dazu Fahrtkosten und Nutzungsausfall sowie Erstattung übriger Aufwendungen einfordern.

Antwort:
Sehr geehrter Herr nitromethan,
wir müssen unser Lenkgetriebe noch bemustern. Dann können wir die beiden Lenkgetriebe genau vergleichen. Ich hätte mich dann wieder bei Ihnen gemeldet. Sie schreiben nicht, wo genau das Lenkgetriebe undicht ist. Daher wäre meine Frage, ob nun überhaupt das Lenkgetriebe undicht ist?
Ich finde Ihr Vorgehen uns gegenüber äußert unfair, denn stellt sich heraus, dass die beiden Lenkgetriebe identisch sind, müssten Sie uns eigentlich die Instandsetzung Ihres Teiles bezahlen. Ich bitte Sie daher Ihre Äußerungen zu überdenken und am Fahrzeug zu prüfen, was nunmehr undicht ist.
Andernfalls sind wir nicht mehr bereit Ihnen zu helfen und werden Ihnen ggf. den Kaufpreis zurück erstatten.

Darauf ich:
das hat nichts mit unfair zu tun. Seit Anfang Dezember zieht sich der Vorgang hin, Sie haben mir zum zweiten Mal ein nicht verwendbares Lenkgetriebe geschickt und ich hatte deswegen nur Laufereien, hohe Kosten und Ärger. Sie streiten jede Verantwortung dafür pauschal ab. Herr uuu vom Saab Zentrum xxx wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, wenn mein Wagen dort ist. Er wird Ihnen bestätigen dass das Lenkgetriebe wie bereits angegeben an der Lenkspindel undicht ist.
Eine Bemusterung der Lenkgetriebe wird im Streitfall gegebenenfalls ein Gutachter vornehmen müssen.
Meine beschriebene Forderung bleibt damit wie gestellt bestehen.

Reaktion:
Sehr geehrter Herr nitromethan,
ich mache lediglich keine Pauschal – Aussagen mehr. Unabhängig von der Undichtigkeit habe ich mit Herrn uuu besprochen, dass ich beide Lenkgetriebe überprüfe. Das haben wir gestern erledigt. Der Unterschied liegt wie Herr uuu schon vermutet hat in den unterschiedlichen Lenkumdrehungen. Ihr Getriebe hat 3,25 Umdrehungen und unser Lenkgetriebe 3,50 Umdrehungen. Somit werden wir Ihnen eine Gutschrift über die Hälfte der Einbaukosten erstellen und anschließend überweisen. Dieses war auch so zwischen Ihnen und mir besprochen worden.
Gleiches gilt für die Undichtigkeit. Ihr Lenkgetriebe ist komplett überholt worden. Dabei wurden alle Dichtungen erneuert. Ein Lenkgetriebe ist eigentlich nie an der Lenkspindel In dem Maße undicht, außer wenn der Rücklauf verschlossen ist. Der Simmering oben ist die schwächste Dichtung im Lenkgetriebe und deshalb platzt der Dichtring immer als erstes. Auch hier denke ich, dass der Herr uuu das überprüfen wird.

... zum Glück habe ich eine Rechtsschutzversicherung. Bin gespannt wie es weitergeht!
 
Das dritte Lenkgetriebe scheint jetzt endlich OK zu sein.

Jetzt noch ein Tipp meines Rechtsanwalts wenn es schwierig werden sollte, Schadenersatz durchzusetzen. Diese Regelung gibt es seit 2002 und soll Verbraucher schützen. Wichtig: Wenn diese Form gewählt wird, kann kein Schadenersatz geltend gemacht werden und man muss sich vorher für eine der beiden Varianten entscheiden. Einen Ausschluss für Ersatz vergeblicher Aufwendung durch AGB des Verkäufers wird in der Regel als unwirksam gewertet.

§ 284 BGB
Ersatz vergeblicher Aufwendungen

"Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Gläubiger Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte, es sei denn, deren Zweck wäre auch ohne die Pflichtverletzung des Schuldners nicht erreicht worden.
"


Ich hoffe, euch bleibt so ein Ärger erspart...

Gruss
nitromethan
 
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