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Hallo,
Vielleicht kennt sich jemand von Euch mit haftungsrechtlichen Fragen aus.
Folgendes Problem:
An meinem 9-3 Aero musste ich das Lenkgetriebe tauschen lassen, da das alte extrem undicht war. Ich habe also ein Austausch-Lenkgetriebe bei einem renommierten Austausch-Betrieb bestellt und von meiner Fachwerkstatt einbauen lassen. Dabei konnte das Lenkrad nur um 90 Grad gedreht montiert werden: Ausgleich durch die Spurstangenköpfe wg. Überschreitung der Toleranz nicht möglich, Lenkrad muss in fester Position auf der Lenksäule montiert werden.
Es stellte sich heraus, dass bei dem "neuen" Austausch-Lenkgetriebe die Spindel von dem Betrieb der sie überholt hatte um 90 Grad verdreht eingesetzt wurde. Montagekosten für den Tausch: 295,-€, wobei das Problem erst nach der Montage festgestellt werden konnte.
Ich habe meine alte Lenkung zurückgeschickt und mir wurde versprochen diese kostenlos zu überholen und genau so zusammenzubauen, wie ich sie angeliefert habe. Gestern wurde sie in der gleichen Fachwerkstatt montiert, alles OK, alles passt. Nochmal 295,-€ bezahlt.
Jetzt stellt sich die Frage, wer für die doppelten Montagekosten aufkommt. Eindeutig war das erste Lenkgetriebe von dem Überholungsbetrieb falsch zusammengesetzt worden. Laut deren AGB haften sie nur für Ersatz fehlerhaften Materials (richtig zusammengesetztes Lenkgetriebe habe ich ja auch bekommen). Doch ich sehe nicht ein, weshalb ich 2 Mal 295,- € aufbringen soll, weil der Austausch-Betrieb einen Fehler gemacht hat. Kann ich von denen trotz deren AGB die Übernahme der Hälfte der Montagekosten einfordern?
Bin gespannt auf Eure Meinungen...
Gruss
Matthias
Vielleicht kennt sich jemand von Euch mit haftungsrechtlichen Fragen aus.
Folgendes Problem:
An meinem 9-3 Aero musste ich das Lenkgetriebe tauschen lassen, da das alte extrem undicht war. Ich habe also ein Austausch-Lenkgetriebe bei einem renommierten Austausch-Betrieb bestellt und von meiner Fachwerkstatt einbauen lassen. Dabei konnte das Lenkrad nur um 90 Grad gedreht montiert werden: Ausgleich durch die Spurstangenköpfe wg. Überschreitung der Toleranz nicht möglich, Lenkrad muss in fester Position auf der Lenksäule montiert werden.
Es stellte sich heraus, dass bei dem "neuen" Austausch-Lenkgetriebe die Spindel von dem Betrieb der sie überholt hatte um 90 Grad verdreht eingesetzt wurde. Montagekosten für den Tausch: 295,-€, wobei das Problem erst nach der Montage festgestellt werden konnte.
Ich habe meine alte Lenkung zurückgeschickt und mir wurde versprochen diese kostenlos zu überholen und genau so zusammenzubauen, wie ich sie angeliefert habe. Gestern wurde sie in der gleichen Fachwerkstatt montiert, alles OK, alles passt. Nochmal 295,-€ bezahlt.
Jetzt stellt sich die Frage, wer für die doppelten Montagekosten aufkommt. Eindeutig war das erste Lenkgetriebe von dem Überholungsbetrieb falsch zusammengesetzt worden. Laut deren AGB haften sie nur für Ersatz fehlerhaften Materials (richtig zusammengesetztes Lenkgetriebe habe ich ja auch bekommen). Doch ich sehe nicht ein, weshalb ich 2 Mal 295,- € aufbringen soll, weil der Austausch-Betrieb einen Fehler gemacht hat. Kann ich von denen trotz deren AGB die Übernahme der Hälfte der Montagekosten einfordern?
Bin gespannt auf Eure Meinungen...
Gruss
Matthias