Auto beschädigt nach Werkstattbesuch - wer haftet?

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Hallo zusammen!

Würde mich interessieren, was die Rechtsgelehrten unter euch bzw. die, die vielleicht schon mal sowas erlebt haben, dazu sagen:

Habe kürzlich einen gebrauchten Grand Voyager vom Händler gekauft und festgestellt, dass die Rückfahrscheinwerfer und die Parksensoren nicht funktionieren. Mir wurde natürlich kostenlose Reparatur zugesagt. Vergangenen Dienstag habe ich den Wagen ausserhalb der Öffnungszeiten (die Werkstatt ist 90km von mir entfernt, daher schaffe ich es unter der Woche nie während der Öffnungszeiten dorthin) am Firmengelände geparkt und den Schlüssel in den Postkasten geworfen. Der Wagen wurde von mir so geparkt, dass er fahrerseitig unmöglich beschädigt werden konnte, das schicke ich gleich mal voraus.
Am nächsten Tag wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass das Auto in eine andere Werkstatt gebracht werden müsste. Ein Mitarbeiter hat den Voyager auf eigener Achse dorthingefahren. Freitag Vormittag schliesslich die Meldung, ich könne das Auto abholen, ein defekter Sicherungskasten war der Auslöser. Ich wurde wieder Abends dorthingefahren, der Schlüssel war an einem vorher vereinbarten Versteck hinterlegt. Nach Überprüfung der Rückfahrscheinwerfer bin ich dann heimgefahren. Zuhause dann, im Licht der Strassenbeleuchtung (am Firmengelände der Werkstatt war es stockdunkel) dann der Schock: heftiger Streifschaden fahrerseitig, bestehend aus einem langen Kratzer von Beginn der Schiebetür bis zum Heck (inkl. Sprung in der Heckleuchte), allerdings nur Lackschaden, eventuell sogar polierbar.
Darüber, mehr oder weniger direkt unter der Fensterlinie, allerdings vom Ende der Schiebetüre über die gesamte Seitenwand ist eine tiefe Furche (1cm) gezogen, als wäre jemand beim Einbiegen in eine Halle irgendwo entlanggeschrammt. Auf einer Länge von 150cm sind Blech und Lack beschädigt.
Tja, und wie man es sich schon denken kann, wollen es jetzt beide beteiligten Werkstätten nicht gewesen sein und auch nicht wissen, woher der Schaden kommt. Natürlich steht der Vorwurf im Raum, der Schaden könnte schon vor der Ablieferung des Voyagers passiert sein (was natürlich nicht so ist).

Gehe ich recht in der Annahme, dass ich auf dem Schaden sitzenbleiben werde?
Wie würdet ihr weiter vorgehen?
 
Na ja, der Schaden kann entweder durch einen Mitarbeiter des Händlers, der aufgesuchten Werkstatt oder durch einen Dritten auf einem der Firmenhöfe verursacht worden sein. Im Endeffekt hast Du keinen Zeugen, der bestätigen kann, dass der Wagen unbeschädigt durch Dich dort abgestellt wurde und auch die Schlüsselübergabe bei der Abholung erfolgte nicht in Anwesenheit beider Vertragspartner. Auch wenn es nichts bringt, würde ich den Vorfall dennoch bei der Polizei anzeigen, vielleicht finden die noch Lackspuren o.ä. an Deinem Wagen, die man sichern kann...
 
Ich habe da was vom Zeitpunkt des Gefahrenübergangs im Ohr. Sinngemäß fällt mir da ein Urteil ein, dass ein Kunde mit der Werkstatt angesprochen hat, den Wagen zu einem bestimmten Zeitpunkt irgendwo anzustellen. Dies hat er auch getan, und zwar so, dass er alles richtig gemacht hat und er keinen anderen gefährdet hat bzw sein Auto an einer gefährlichen Stelle abgestellt hat. Der Schlüssel landete im Briefkasten. Damit lag es in der Verantwortung der Werkstatt, den Wagen aufs Gelände zu holen oder ihn stehen zu lassen, die Werkstatt aber war in der Verantwortung für den Wagen. Und Du hast nur EINEN Vertragspartner, nämlich den, den Du beauftragt hast. Wenn Du einen Zeugen hast, der gesehen hat, dass der Wagen ohne Beschädigung abgestellt wurde - Treffer.
 
Einen Zeugen für die Schadensfreiheit des Autos beim Abstellen hätte ich, allerdings ist das mein Vater (der mich dann heimgefahren hat). Die Werkstatt hat mir inzwischen mitgeteilt, der Mechaniker hätte bereits Mittwoch Morgen eine Beschädigung am Wagen festgestellt, und zwar BEVOR er das von mir abgestellte Auto überhaupt bewegt hätte. Da ich den Wagen aber so abgestellt hatte, dass die nun beschädigte Seite geschützt war, kann ich mir nur vorstellen, dass diese Aussage des Mechanikers bereits falsch ist. Er hat ja auch niemanden davon in Kenntnis gesetzt. Erst als die Sekretärin später am selben Tag den Voyager bereits wieder aus der Partnerwerkstatt zurückholte, fiel ihr die Beschädigung auf, nachdem sie wieder am Firmengelände angekommen war. Und erst dann sagte der Mechaniker, er hätte bereits morgens eine Beschädigung gesehen.
Fakt ist, dass hier keiner ein Schuldeingeständnis machen wird....davon gehe ich jetzt schon aus, obwohl ich morgen einen Anruf der Werkstatt erwarte, bei dem mir das Ergebnis der Befragung der Partnerwerkstatt mitgeteilt wird. Als ob ich das nicht schon voraussehen könnte.
Ich habe das gesamte Firmengelände am Wochenende bereits nach Lackspuren von meinem Auto abgesucht, aber leider Fehlanzeige. An meinem Wagen findet sich kein fremder Lack. Ich vermute eine Beschädigung durch eine Alu-Ladebordwand oder durch Hängenbleiben an einem Tor oder einem Mauerhaken o.ä.
Mal abwarten, was die morgen sagen.
 
Brings mal auf den Punkt: Du hast den Wagen unbeschädigt abgestellt, es gibt einen Zeugen. Wie er abgestellt war, war eine Beschädigung an der jetzt defekten Stelle ausgeschlossen. Die Werkstatt hat den Wagen angenommen, ist also in der Verantwortung. Und diese Werkstatt ist Dein Vertragspartner, nicht die Partnerwerkstatt. Reklamiere das Ganze kurz und knapp schriftlich, oder frag einen Anwalt. Mündlich gehts ja wohl nicht (mehr).
 
Und die Werkstatt hat jetzt einen Zeugen, daß die Beschädigung Mittwoch Früh bereits vorhanden war.
Jetzt befinden wir uns in einer Patt-Situation. Ich übergebe das besser dem Rechtsschutz - irgendwie hab ich keine Nerven für sowas.
Mal sehen, was da rauskommt....
Schaden lt. KV beträgt jedenfalls € 2500,-
 
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