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Hallo zusammen!
Würde mich interessieren, was die Rechtsgelehrten unter euch bzw. die, die vielleicht schon mal sowas erlebt haben, dazu sagen:
Habe kürzlich einen gebrauchten Grand Voyager vom Händler gekauft und festgestellt, dass die Rückfahrscheinwerfer und die Parksensoren nicht funktionieren. Mir wurde natürlich kostenlose Reparatur zugesagt. Vergangenen Dienstag habe ich den Wagen ausserhalb der Öffnungszeiten (die Werkstatt ist 90km von mir entfernt, daher schaffe ich es unter der Woche nie während der Öffnungszeiten dorthin) am Firmengelände geparkt und den Schlüssel in den Postkasten geworfen. Der Wagen wurde von mir so geparkt, dass er fahrerseitig unmöglich beschädigt werden konnte, das schicke ich gleich mal voraus.
Am nächsten Tag wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass das Auto in eine andere Werkstatt gebracht werden müsste. Ein Mitarbeiter hat den Voyager auf eigener Achse dorthingefahren. Freitag Vormittag schliesslich die Meldung, ich könne das Auto abholen, ein defekter Sicherungskasten war der Auslöser. Ich wurde wieder Abends dorthingefahren, der Schlüssel war an einem vorher vereinbarten Versteck hinterlegt. Nach Überprüfung der Rückfahrscheinwerfer bin ich dann heimgefahren. Zuhause dann, im Licht der Strassenbeleuchtung (am Firmengelände der Werkstatt war es stockdunkel) dann der Schock: heftiger Streifschaden fahrerseitig, bestehend aus einem langen Kratzer von Beginn der Schiebetür bis zum Heck (inkl. Sprung in der Heckleuchte), allerdings nur Lackschaden, eventuell sogar polierbar.
Darüber, mehr oder weniger direkt unter der Fensterlinie, allerdings vom Ende der Schiebetüre über die gesamte Seitenwand ist eine tiefe Furche (1cm) gezogen, als wäre jemand beim Einbiegen in eine Halle irgendwo entlanggeschrammt. Auf einer Länge von 150cm sind Blech und Lack beschädigt.
Tja, und wie man es sich schon denken kann, wollen es jetzt beide beteiligten Werkstätten nicht gewesen sein und auch nicht wissen, woher der Schaden kommt. Natürlich steht der Vorwurf im Raum, der Schaden könnte schon vor der Ablieferung des Voyagers passiert sein (was natürlich nicht so ist).
Gehe ich recht in der Annahme, dass ich auf dem Schaden sitzenbleiben werde?
Wie würdet ihr weiter vorgehen?
Würde mich interessieren, was die Rechtsgelehrten unter euch bzw. die, die vielleicht schon mal sowas erlebt haben, dazu sagen:
Habe kürzlich einen gebrauchten Grand Voyager vom Händler gekauft und festgestellt, dass die Rückfahrscheinwerfer und die Parksensoren nicht funktionieren. Mir wurde natürlich kostenlose Reparatur zugesagt. Vergangenen Dienstag habe ich den Wagen ausserhalb der Öffnungszeiten (die Werkstatt ist 90km von mir entfernt, daher schaffe ich es unter der Woche nie während der Öffnungszeiten dorthin) am Firmengelände geparkt und den Schlüssel in den Postkasten geworfen. Der Wagen wurde von mir so geparkt, dass er fahrerseitig unmöglich beschädigt werden konnte, das schicke ich gleich mal voraus.
Am nächsten Tag wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass das Auto in eine andere Werkstatt gebracht werden müsste. Ein Mitarbeiter hat den Voyager auf eigener Achse dorthingefahren. Freitag Vormittag schliesslich die Meldung, ich könne das Auto abholen, ein defekter Sicherungskasten war der Auslöser. Ich wurde wieder Abends dorthingefahren, der Schlüssel war an einem vorher vereinbarten Versteck hinterlegt. Nach Überprüfung der Rückfahrscheinwerfer bin ich dann heimgefahren. Zuhause dann, im Licht der Strassenbeleuchtung (am Firmengelände der Werkstatt war es stockdunkel) dann der Schock: heftiger Streifschaden fahrerseitig, bestehend aus einem langen Kratzer von Beginn der Schiebetür bis zum Heck (inkl. Sprung in der Heckleuchte), allerdings nur Lackschaden, eventuell sogar polierbar.
Darüber, mehr oder weniger direkt unter der Fensterlinie, allerdings vom Ende der Schiebetüre über die gesamte Seitenwand ist eine tiefe Furche (1cm) gezogen, als wäre jemand beim Einbiegen in eine Halle irgendwo entlanggeschrammt. Auf einer Länge von 150cm sind Blech und Lack beschädigt.
Tja, und wie man es sich schon denken kann, wollen es jetzt beide beteiligten Werkstätten nicht gewesen sein und auch nicht wissen, woher der Schaden kommt. Natürlich steht der Vorwurf im Raum, der Schaden könnte schon vor der Ablieferung des Voyagers passiert sein (was natürlich nicht so ist).
Gehe ich recht in der Annahme, dass ich auf dem Schaden sitzenbleiben werde?
Wie würdet ihr weiter vorgehen?