Beckengurt Mitte 2.Sitzreihe für Cabrio

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SAAB
9-3 I
Baujahr
2000
Turbo
LPT
Hallo zusammen,
ich habe seit einer Woche ein wunderschönes 9-3 Cabrio Baujahr 2000 in schwarz Limited Edition/Sports Edition. Wirklich ein super Auto für meine Frau und mich. Manchmal wäre aber eine Tour mit unseren 3 Kindern auch nicht schlecht. Hat jemand eine Idee, ob man einen Beckengurt für die 2. Reihe nachrüsten und beim TÜV eintragen lassen kann?

- Der Saab Händler in Wuppertal sagt ohne nähere Begutachtung nein.
- Man findet teilweise ausländische Anzeigen , wo ein 9-3 Cabrio mit 5 Sitzen angeboten wird
- Saab Schreibt dazu auf meine Anfrage: "Die Möglichkeit einer Nachrüstung hängt stark von den bereits im Fahrzeug vorhandenen Vorrichtungen ab. Unsere Saab Partner vor Ort werden gerne prüfen, ob die Nachrüstung eines Beckengurtes für Ihr Saab 9-3 Cabriolet möglich ist."
- und ich sehe und fühle 2 Schrauben in der Karosserie genau an der Stelle, wo man den Beckengurt anbringen würde

Hat das schon mal jemand erfolgreich gemacht und auch beim TÜV eintragen lassen?

Danke für Eure Hilfe.

Peter
 
Meiner Meinung nach scheitert dieses Vorhaben in D an der gesamt vorhandenen Sitzbreite auf der Rücksitzbank, die keine Zulassung für 3 Personen hergibt.
Die Zulassung wird für "Normpersonen" gemacht, und 3 Erwachsene passen nun mal nicht hinten nebeneinander...
 
Na ja ... im Kofferraum iat ja auch noch Platz ... :tongue:

Spass beiseite ...

Denke auch, dass es an den behördlichen Anforderungen scheitert, schließlich müsste die Homologation des Fahrzeuges geändert werden.

Und zeige mir einen "TÜV" Prüfer, der solch ein Risiko (im Fall der Fälle) auf sich nehmen würde ...

Ach ja ... tolles Auto ... habe, von der Basis her, das identische Sondermodell ... gefällt mir schon seit nun 8 Jahren so gut, dass ich mich nicht trennen möchte!
 
Nicht gleich aufgeben, ...

Hi

an sich mag ich meinen Vorrednern zustimmen, wenn ich nicht schon so manche Merkwürdigkeit mit TÜV-Segen gesehen hätte. Mein Benz hat 6 Sitzplätze mit mit Gurten (ab Werk), eingetragen sind 5 Personen und vor der Auflastung hatte er eine Zuladung von knapp 250kg. Wenn ich mich recht erinnere, dann hat eine Normperson 75kg mit Gepäck :confused:.

Für diverse Kombis gab / gibt es eine 2. Rücksitzbank für den Kofferraum, gegen Fahrtrichtung sitzend, die nur von Kindern bis zu einer Größe von X und einem Gewicht von Y genutzt werden darf.

Wenn du den dritten Gurt eingetragen bekommen willst, dann vermutlich nur über eine solche Einschränkung, sonst wird sich IMHO kein Prüfer darauf einlassen.

CU
Flemming
 
Also falls sich das nicht die letzten paar Jahre geändert hat, sind die Sitzplätze lt. Papieren völlig jucke und es gilt lediglich:
Zulässiges Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden (bei 3 Kindern statt 2 Erwachsenen wohl weniger das Problem, falls es sich nicht gerade um "die dicken Kinder von Landau" handelt)
Alle Personen müssen auf einem Sitz/Sitzbank sitzen, auf dem Schoß gilt nicht, es genügt aber "Kontakt" zu Sitzfläche (dito)
Alle vorhandenen Gurte müssen angelegt sein. (insofern ist auch hier die Eintragung von Sitzplätzen zu Gurten wurscht)

Aber wie gesagt, das war mal definitiv so, ob die EU da mittlerweile reingepfuscht hat oder nicht, müsste jemand anderes beantworten, bzw. ergoogelt oder bei der nächsten FPD (freundliche Polizeidienststelle) erfragt werden.
 
3 Optionen

Vielen Dank für Eure Antworten. Ich habe mitlerweile auch noch mal mir einer freien Saab Werkstatt in Meerbusch und mit dem TÜV gesprochen:

Fakt ist: für 185€ kann man den Original Saab Beckengurt incl. der Peitschen für die äußeren Gurte als Ersatzteil für die Limousine im Cabrio anbringen. Der mittlere Platz ist dann top, dien beiden äußeren allerdings etwas schmal. Die erkstatt in Meerbusch hat das bereits eingebaut - allerdings keine Eintragung bim TÜV bekommen, da die Plätze nicht mind. 450mm breit sind.

Der TÜV sagt, ich könnte zur Typenprüfstelle nach Köln fahren, die könnten das prüfen, aber eine Eintragung im Brief sei sehr unwahrscheinlich.

Laut StVO http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_21.php ist ein Transport mittlerweile nur auf SItzen mit Gurt erlaubt.

Also habe ich mehrere Optionen:
1. Ich fahre weiterhin nur mit 4 Personen
2. Ich baue den Beckengurt ein, kann gesichert 3 Kinder transportieren, das ist aber "Fahren mit Fahrzeug ohne Betriebserlaubns", da nicht eingetragen --> fettes Bußgeld und evtl. Verlust der Versicherung
3. Ich nehme ab und zu ein 3. KInd in der Mitte unangeschnallt mit, das ist gefährlich gibt aber max. ein Verwahrnung, da keine veränderung am kfz

Ich glaube ich bleibe bei Opt. 1

Grüßle,

Peter
 
Hallo!
Zu Punkt 2: Nicht evtl. Verlust der Versicherung sondern absolut sicherer Verlust des Versicherungsschutzes.
Zu Punkt 3: Nicht mal drüber nachdenken.....
Gruß,Thomas
 
Vor allem möchte ich gerne mal wissen wie man noch die äusseren Gute schliessen soll wenn dort jemand sitzt????
 
Treffer

Vor allem möchte ich gerne mal wissen wie man noch die äusseren Gute schliessen soll wenn dort jemand sitzt????

Mit dieser erfreulich einfachen wie absolut treffsicheren Frage :rolleyes:
ist der Gedanke, ein relativ schlecht angeschnalltes Kind
in die Mitte einer Cabriorücksitzbank zu setzen,
meiner Meinung nach perfekt beantwortet.
:congrats:


Walter
 
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