Bernerzeitung.ch : Hoffentlich keiner aus dem Forum...

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SAAB
9-5
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Zitat aus Bernerzeitung.ch/Newsnetz vom 28.03.2009 :

"Totalschaden – doch vom Fahrer fehlt jede Spur

Am frühen Samstagmorgen kam in Dürrenroth ein schwarzer Saab mit Berner Kontrollschildern von der Strasse ab und überschlug sich. Der Fahrer machte sich noch vor dem Eintreffen der Polizei aus dem Staub. Die Polizei sucht Zeugen.

Um etwa 03.45 Uhr verlor der Lenker eines schwarzen Saabs die Kontrolle über sein Fahrzeug. Er geriet ins Schleudern und kam schliesslich links von der Strasse ab, wo sich das Auto an einem Abhang überschlug. Beim Eintreffen der Polizei befand sich kein Lenker vor Ort. Das Fahrzeug erlitt Totalschaden.

Zur Unfallaufnahme musste die Strasse rund vier Stunden gesperrt werden.

Die Kantonspolizei in Sumiswald bittet Personen, die Angaben zum Unfallhergang oder zum möglichen Lenker des Fahrzeugs machen können, sich zu melden: 034 424’78’21."
 
Zitat aus Bernerzeitung.ch/Newsnetz vom 28.03.2009 :
"Totalschaden – doch vom Fahrer fehlt jede Spur
Am frühen Samstagmorgen kam in Dürrenroth ein schwarzer Saab mit Berner Kontrollschildern von der Strasse ab und überschlug sich. Der Fahrer machte sich noch vor dem Eintreffen der Polizei aus dem Staub. Die Polizei sucht Zeugen.
Um etwa 03.45 Uhr verlor der Lenker eines schwarzen Saabs die Kontrolle über sein Fahrzeug. Er geriet ins Schleudern und kam schliesslich links von der Strasse ab, wo sich das Auto an einem Abhang überschlug. Beim Eintreffen der Polizei befand sich kein Lenker vor Ort. Das Fahrzeug erlitt Totalschaden.
Zur Unfallaufnahme musste die Strasse rund vier Stunden gesperrt werden.
Die Kantonspolizei in Sumiswald bittet Personen, die Angaben zum Unfallhergang oder zum möglichen Lenker des Fahrzeugs machen können, sich zu melden: 034 424’78’21."
Geh ich Schlaule richtig in der Annahme, dass sich der Lenker durch sein Verschwinden einer hochnotpeinlichen Alkoholprobe entziehen wollte.
Wenn er sich jetzt z.B. 24 Stunden später (oder noch später) stellt, kann man ihm zumindest keine Trunkenheit am Steuer mehr nachweisen...
Ist das richtig, Ihr Juris unter uns, bitte, danke ?
Guten Morgen !
Gerd
 
Geh ich Schlaule richtig in der Annahme, dass sich der Lenker durch sein Verschwinden einer hochnotpeinlichen Alkoholprobe entziehen wollte.
Wenn er sich jetzt z.B. 24 Stunden später (oder noch später) stellt, kann man ihm zumindest keine Trunkenheit am Steuer mehr nachweisen...
Ist das richtig, Ihr Juris unter uns, bitte, danke ?
Guten Morgen !
Gerd
Bin zwar kein Jurist, aber wenn's der Fahrzeughalter gewesen wäre, hätte man ihn schon über seine Adresse zeitnah ausfindig gemacht.
 
An seiner Stelle wäre ich dann nicht nach Hause zum Ausschlafen gegangen. Wenn sie ihn erst finden, wenn er keine Promille mehr hat, wird man ihn nicht wegen Trunkenheit verurteilen können.
 
Nun, das Problem liegt darin, dass dann nicht mehr nachgewiesen werden kann, dass der Halter des Fahrzeuges auch der Lenker war. Und wenn er clever genug ist, wird er die Aussage verweigern, wer den das Fahrzeug fuhr. Denn auch in der CH gilt, dass man Verwandte oder Familienangehörige nicht verraten muss.

Kurz und gut, es bleibt bei einer Geldstrafe ohne weitere Folgen. Es sei denn, es gibt Zeugen. Deshalb auch der Aufruf der Kantonspolizei.
 
Ganz so einfach ist es nicht! Wie aus dem Bericht hervorgeht, war die Strasse mehrere Stunden gesperrt. Er ist also nicht nur in den Graben gefahren, sondern hat vermutlich auch einen Schaden an der Strasse und Böschung verursacht. Somit sind wird im Bereich "Unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle". So wie ich die Eidgenossen einschätzte, wird es dafür eine viehische Strafe und einen nicht unerhebliche Dauer des Führerscheinentzug geben. Es hat also kleinen Sinn im Suff zu fahren und nach einem Unfall zu glauben, sich davonmachen zu können um den Lappen zu behalten. Es bleibt sich gleich.
 
Na ja, wenn Du meinst, dass die Eidgenossen so streng sind.... Ein kleines Beispiel eines kürzlichen Urteils: Rasen mit Todesfolge eines minderjährigen Mädchens (Passantin): 2 Jahre Ausweisentzug, Geldstrafe von 30 Tagessätzen, und 6 Monate Haft BEDINGT. Glaubst Du tatsächlich, dass der geschilderte Unfall drastische Folgen haben wird? Wenn der Fahrer eruiert werden kann und nicht verkehrsrechtlich vorbestraft ist, dann gibt das max. 3 Monate Ausweisentzug und eine relativ kleine Geldstrafe. That's it....leider.
 
Na ja, wenn Du meinst, dass die Eidgenossen so streng sind.... Ein kleines Beispiel eines kürzlichen Urteils: Rasen mit Todesfolge eines minderjährigen Mädchens (Passantin): 2 Jahre Ausweisentzug, Geldstrafe von 30 Tagessätzen, und 6 Monate Haft BEDINGT. Glaubst Du tatsächlich, dass der geschilderte Unfall drastische Folgen haben wird? Wenn der Fahrer eruiert werden kann und nicht verkehrsrechtlich vorbestraft ist, dann gibt das max. 3 Monate Ausweisentzug und eine relativ kleine Geldstrafe. That's it....leider.

Ich glaube, er hat aber schon Recht mit der Einschätzung, dass die Strafe bei Euch zumindest drastischer ausfallen wird als bei uns.
 
Zitat aus Bernerzeitung.ch/Newsnetz vom 28.03.2009 :

"Totalschaden – doch vom Fahrer fehlt jede Spur

Am frühen Samstagmorgen kam in Dürrenroth ein schwarzer Saab mit Berner Kontrollschildern von der Strasse ab und überschlug sich. Der Fahrer machte sich noch vor dem Eintreffen der Polizei aus dem Staub. Die Polizei sucht Zeugen.

Um etwa 03.45 Uhr verlor der Lenker eines schwarzen Saabs die Kontrolle über sein Fahrzeug. Er geriet ins Schleudern und kam schliesslich links von der Strasse ab, wo sich das Auto an einem Abhang überschlug. Beim Eintreffen der Polizei befand sich kein Lenker vor Ort. Das Fahrzeug erlitt Totalschaden.

Zur Unfallaufnahme musste die Strasse rund vier Stunden gesperrt werden.

Die Kantonspolizei in Sumiswald bittet Personen, die Angaben zum Unfallhergang oder zum möglichen Lenker des Fahrzeugs machen können, sich zu melden: 034 424’78’21."

Woher will die Polizei wissen, dass sich der Fahrer aus den Staub gemacht hat? Kann es nicht sein, dass er bei dem Aufprall aus dem Auto geschleudert wurde? Immer das Einbahnstraßendenken:eek: Muss Alkohol immer im Spiel sein? Was ist, wenn er durch Müdigkeit die Kontrolle verloren hat?

Das der Lenker (Fahrer) unverletzt überlebt hat, ist ein Wunder.

Bin mal gespannt was weiter ist.
 
Ich glaube, er hat aber schon Recht mit der Einschätzung, dass die Strafe bei Euch zumindest drastischer ausfallen wird als bei uns.

Ich bin immer noch der Meinung, das hier zu lasch bestraft wird. Wenn ein Raserunfall mit Todesfolge nicht automatisch unbedingte Haft ergibt, geht mein Verständnis dafür Richtung Null. In diesem Beispiel ist wenigsten - so der Stand des Wissen - kein Unbeteiligter zu Tode gekommen.

Woher will die Polizei wissen, dass sich der Fahrer aus den Staub gemacht hat? Kann es nicht sein, dass er bei dem Aufprall aus dem Auto geschleudert wurde? Immer das Einbahnstraßendenken:eek: Muss Alkohol immer im Spiel sein? Was ist, wenn er durch Müdigkeit die Kontrolle verloren hat?

Das der Lenker (Fahrer) unverletzt überlebt hat, ist ein Wunder.

Bin mal gespannt was weiter ist.

Nun, der Fahrer wird ja noch gesucht. Da via Nummernschild der Halter ja einfach auszumachen ist, darf aber mal davon ausgegangen werden, dass er a) entweder im Graben liegt und den Weg zur Himmelspforte sucht oder b) sich vor dem Arm des Gesetzes versteckt. Ich gehe von b) aus, denn die Umgebung ist mit Garantie durch die Polizei abgesucht worden.
 
Nun, der Fahrer wird ja noch gesucht. Da via Nummernschild der Halter ja einfach auszumachen ist, darf aber mal davon ausgegangen werden, dass er a) entweder im Graben liegt und den Weg zur Himmelspforte sucht oder b) sich vor dem Arm des Gesetzes versteckt. Ich gehe von b) aus, denn die Umgebung ist mit Garantie durch die Polizei abgesucht worden.

Da wär er aber nicht der erste, der sich auf den Weg nach Himmelspforten macht, während wenige Meter entfernt eine Unfallaufnahme gemacht wird...:frown:
 
Wieso Strafe?? Man weiss doch noch nicht mal, ob er ueberhaupt zu schnell gefahren ist. Auch mit 70 kann man sich je nach Umstaenden auf's Dach legen.
Allerdings sieht es doch sehr nach einer Alkoholgeschichte aus.

@Threadersteller: wenn's einer hier aus dem Forum war, wird er sich mit Sicherheit jetzt hier zu Wort melden :rolleyes:
 

Art. 92 Abs. 1 Strassenverkehrsgesetz (Schweiz): Wird die Meldung unterlassen, so ist eine Bestrafung mit Haft oder Busse wegen pflichtwidrigem Verhalten bei einem Unfall vorgesehen. Und dazu noch ein Entscheid des Bundesgerichtes: Das Bundesgericht hat erst vor kurzem seine bisherige Praxis nochmals bestätigt: Das Interesse an der Feststellung des Unfallhergangs geht dem Interesse des Unfallverursachers, sich nicht beschuldigen zu müssen, vor.
 
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