Wie manche hier im Forum schon mitbekommen haben, haben wir uns einen 9000 zugelegt. Der Verkäufer des Autos ist auch hier im Forum unterwegs (SubbZ).
Er selbst hat das Auto anfang Dezember erworben. Als er das Auto vom Verkäufer (der Irgendwo bei Neuruppin wohnt) abgeholt hat, hat er den Fahrzeug Brief laut seiner Aussage beim Verkäufer vergessen.
Die Telefonnummer vom Neuruppiner Vor-Vorbesitzer ist scheinbar nichtmehr aktuell und auch sonst ist er nicht erreichbar (reagiert auch nicht auf Briefpost).
Als wir das Auto am 31.12.08 von Subbz abgeholt haben, hatten wir vom Auto nur Schlüssel, Fahrzeugschein und Kurzzeitkennzeichen. Da wir den 9000 wie geplant gerne so schnell es geht zulassen möchten, bräuchten wir euren Rat wie wir das Fahrzeug ohne Brief zugelassen bekommen.
Klar ist: Vollabnahme
und laut Zulassungsstelle: Sie benötigen eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrtbundesamt, sollte die KBA-Anfrage negativ sein, so benötigen Sie den Kaufvertrag, eine Eidesstattliche Erklärung des Vorbesitzers über den Verlust des Fahrzeugbriefes, die TÜV-Abnahme nach §21die Versicherungsbestätigungskarte
Ihren Ausweis im Original, desweiteren geben Sie hier eine Eidesstattliche Erklärung ab, dass dieses Fahrzeug Ihr uneingeschränktes Eigentum ist (gebührenpflichtig). ----->Dieses haben wir in einem anderen Forum gefunden
Bitte helft uns, sind echt ratlos was wir nun machen sollen.
Danke für eure Hilfe und Gruß
Er selbst hat das Auto anfang Dezember erworben. Als er das Auto vom Verkäufer (der Irgendwo bei Neuruppin wohnt) abgeholt hat, hat er den Fahrzeug Brief laut seiner Aussage beim Verkäufer vergessen.
Die Telefonnummer vom Neuruppiner Vor-Vorbesitzer ist scheinbar nichtmehr aktuell und auch sonst ist er nicht erreichbar (reagiert auch nicht auf Briefpost).
Als wir das Auto am 31.12.08 von Subbz abgeholt haben, hatten wir vom Auto nur Schlüssel, Fahrzeugschein und Kurzzeitkennzeichen. Da wir den 9000 wie geplant gerne so schnell es geht zulassen möchten, bräuchten wir euren Rat wie wir das Fahrzeug ohne Brief zugelassen bekommen.
Klar ist: Vollabnahme
und laut Zulassungsstelle: Sie benötigen eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrtbundesamt, sollte die KBA-Anfrage negativ sein, so benötigen Sie den Kaufvertrag, eine Eidesstattliche Erklärung des Vorbesitzers über den Verlust des Fahrzeugbriefes, die TÜV-Abnahme nach §21die Versicherungsbestätigungskarte
Ihren Ausweis im Original, desweiteren geben Sie hier eine Eidesstattliche Erklärung ab, dass dieses Fahrzeug Ihr uneingeschränktes Eigentum ist (gebührenpflichtig). ----->Dieses haben wir in einem anderen Forum gefunden
Bitte helft uns, sind echt ratlos was wir nun machen sollen.
Danke für eure Hilfe und Gruß