Bräuchte kurzen juristischen Rat/Einschätzung wegen fehlerhafter Reparaturleistung

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Hallo,

ich bräuchte bitte einen fundierten Rat/Einschätzung zu folgender Situation:

Vor 1 Monat habe ich meine Kupplung samt Ausrücklager in einer Fachwerkstatt mit Rechnung erneuern lassen. Dabei wurde auch der Kurbelwellensimmerring, wie in manchen Beiträgen vorgeschlagen, mitgewechselt.

Die Teile (Kupplung von Sachs und den Simmerring) habe ich bei Flenner/Skanimport besorgt, dies wurde so vereinbart bzw. geschah in gemeinsamen Wissen.

Nun habe ich am Wochenende einen Ölverlust bemerkt, es wurde wohl der Simmering beim Einbau beschädigt bzw. falsch eingebaut.

Die Werkstatt macht eigentlich gute Arbeit und ich werde am Montag mal hinfahren um das Ganze zu besprechen.

Auf der Rechnung der Werkstatt für die Arbeitsleistung ist mit abgedruckt: Teile vom Fahrzeughalter mitgebracht, keine Gewährleistung auf Material und Einbau und daraus entstehende Schäden.

Um am Montag rechtlich nicht ganz unwissend zu sein:

Habe ich ein Anrecht auf Nacherfüllung, kostenlose nochmalige Reparatur oder nicht?

Danke für Eure Einschätzung - gerne auch per PN.

Danke und schönen Gruss!

Matthias
 
Meine freie Werkstatt bestellt die notwendigen Ersatzteile selber - und nicht von Saab - auf dem Preisniveau von Flenner - sodaß sich solche Komplikationen vermeiden lassen.
Für die Funktionsfähigkeit von selbst mitgebrachten Teilen wird auch keine Haftung übernommen.
 
Danke für Eure Einschätzung - gerne auch per PN.

Danke und schönen Gruss!

Matthias

Wenn Du selbst Teile beschaffst, ist dies häufig durch die AGB der Werkstatt ein Freibrief, das Risiko für schief gelaufene Reparaturen auf DICH abzuwälzen. Beweissicherung und Streitigkeiten in einem derartigen Falle kosten Dich mehr Zeit, Geld und Nerven, als der Werkstatt den Auftrag zu geben, die gewünschten Teile zu beschaffen. In diesem Falle haftet dann die Werkstatt für unzureichende Leistung und muß sich im Falle fehlerhafter Teile mit dem Lieferanten darum streiten, wer die Kosten für erneuten Tausch zu tragen hat. Du wärst dagegen fein raus gewesen, hättest sogar mit etwas Hartnäckigkeit einen Ersatzwagen für die zusätzliche, nicht durch Dich zu verantwortende Reparaturzeit herausleiern können.

Selbst wenn Du nachweisen könntest, ob nun fahrlässig montiert oder fehlerhafte Teile vorliegen - Und egal, wie die rechtliche Lage ist - Es wird ein Gezänk und Gerenne draus. So, wie's jetzt gelaufen ist - Selbst schuld. Solange Du nichts schriftliches hast, daß die Werkstatt die von Dir beschafften Teile akzeptiert, sondern nur mündliche Vereinbarungen - Arschkarte gezogen.

Lern was daraus.
 
Ich denke auch, dass Du da die Ar...karte hast.

Du hast die Teile besorgt (um ein paar Euro zu sparen). Die Werkstatt muß man verstehen, denn die wissen ja nicht, was Du für Teile anschleppst.

Nun mußt Du beweisen (viel Spaß dabei), dass die das falsch eingebaut haben. Evtl. ist aber auch der Simmering Schrott, denn Du geliefert hast. Warum soll dann die Werkstatt dafür gerade stehen?
 
Die Werkstatt übernimmt die Gewährleistung für die Arbeit. Wer die Teile liefert ist völlig unerheblich. Wenn sie angelieferte Teile einbauen ist das Problem der Werkstatt und ändert nichts an der Gewährleistung.
 
Die Werkstatt übernimmt die Gewährleistung für die Arbeit. Wer die Teile liefert ist völlig unerheblich. Wenn sie angelieferte Teile einbauen ist das Problem der Werkstatt und ändert nichts an der Gewährleistung.

Und wer beweist, dass es falsch eingebaut wurde?

Er müßte in eine andere Werkstatt fahren, dass bezahlen, ausbauen lassen. Wenn er dann das Glück hat, dass man fehlerhaften Einbau nachweisen kann, dann hat er Aussicht auf Erfolg....

Wenn er einen Simmering für 2,50 € angeschleppt hat, der die Grätsche gemacht hat, hat die Werkstatt damit nichts am Hut. Im Moment tropft es nur. Wer kann denn da bitte sagen, ob es ein fehlerhafter Einbau ist?
 
Die Werkstatt übernimmt die Gewährleistung für die Arbeit. Wer die Teile liefert ist völlig unerheblich. Wenn sie angelieferte Teile einbauen ist das Problem der Werkstatt und ändert nichts an der Gewährleistung.

Grau ist alle Theorie.

Auch, wenn im Falle eines Rechtstreites die Tatsache, daß vom Kunden angelieferte Teile angenommen wurden als stillschweigende, die - egal ob gültige oder nicht gültige - AGB punktuell außer Kraft setzende Duldung dieses Sachverhaltes seitens der Werkstatt gewertet wird, hilft dies nicht, dem Wagen schnellstmöglich zu einem dichten Simmerring zu verhelfen.

Und weil "...mal eben aufschrauben und nachsehen, wer oder was schuld ist..." in diesem Falle wohl etwas umständlich ist, dürfte zumindest das eingesparte Geld durch den vermeintlich günstigen Teilekauf wieder flöten sein. Egal, ob die Werkstatt zu einem Kuhhandel bereit ist oder durch Klagedrohung einknickt.

Falls jemand im letzten Satz einen leich zynischen Unterton findet, ist dieser durchaus so gewollt.
 
Das ist völlig unerheblich. Die Werkstatt gewährleistet die gesamte Arbeit, es ist völlig egal ob ein Einbau- oder ein Materialfehler vorliegt.
 
Das ist völlig unerheblich. Die Werkstatt gewährleistet die gesamte Arbeit, es ist völlig egal ob ein Einbau- oder ein Materialfehler vorliegt.

Sehe ich nicht so. Bei Materialfehler von mitgebrachtem Kram muß die Werkstatt nicht haften. Wenn dem so ist, dann ist das System krank....
 
Du bist also nicht sicher ob das was Du schreibst wirklich zutrifft.
 
Du bist also nicht sicher ob das was Du schreibst wirklich zutrifft.

Für mich trifft das zu, Wenn wir in einer so kranken Welt leben, dass ich billingen (mitgebrachten) Chinamüll einbauen lasse und die Werkstatt dann für die zweifelhafte Qualität (an der die keinen Euro verdient) geradestehen soll.....
 
Moin,

dass es blöd gelaufen ist ist ja nun unbestreitbar. DU hast in diesem Falle die Beweislast zu tragen dass die Mitarbeiter der Werkstatt beim Einbau nicht korrekt gearbeitet haben. Wenn die Werkstatt für das mitgebrachte Material nicht haften will ist das noch nachvollziehbar. Sie ist aber für Ihre Arbeit nach meiner Auffassung schon haftbar. Denn diese Leistung hätte Sie auch vollbracht, wenn die Teile von Ihr selbst bezogen worden wären. Insofern halte ich "keine Gewährleistung auf Einbau" für zumindest fragwürdig. Die Werkstatt hat ja akzeptiert, dass Du die Teile lieferst. Wenn Sie nun beim Einbau einen Fehler gemacht hat ( das musst Du ja nun beweisen ) dann haftet Sie auch dafür und Du hast Anspruch auf Nachbesserung. ( ich glaube ich dreh mich gerade im Kreis........... )
 
Ich möchte nicht darauf wetten, wie ein Gericht entscheidet. Den Beweis für Werkstattpfusch könnte man nur mit dem Gutachten eines Spezialisten erbringen. Die Werkstatt beauftragt dann auch einen, der - oh Wunder - genau das Gegenteil bescheinigt. Das Risiko, auf den Kosten sitzen zu bleiben, wäre mir zu hoch. Auch ein Anwalt kostet Geld. Sich gütlich einigen, ist immer besser.

Einen Versuch wäre es wert: Wenn die Werkstatt dem entsprechenden Verband angehört, könnte man sich bei einer Schiedsstelle erkundigen. Die nächstgelegene findest Du über Google. Ansonsten verbucht man das unter Lehrgeld. Das nächste Mal fragt man, ob man die Teile besorgen soll und hält das schriftlich fest. Meine (freie) Werkstatt akzeptiert das, da die Beschaffung seltener Teile kein Geschäft ist. Der Aufwand frisst den Rabatt auf.
 
Aus juristischer Sicht kann ich dazu nichts sagen. Ich habe es aber in seriösen Werkstätten öfters erlebt, daß vom Kunden selbst beigebrachte Teile mit Hinweis auf die Gewährleistung nicht verbaut wurden (bzw. vorher abgelehnt wurde das zu tun, falls man damit ankommt). Ob das nun deswegen war, weil die Wekstatt nach Einbau auch für fehlerhafte Teile haftet oder weil sie Gezänk dieser Art vermeiden wollten entzieht sich meiner Kenntnis.
 
Wenn es wirklich generell eine Art automatischen Haftungsausschluss bei selbst mitgebrachten Teilen gäbe, wäre das doch ein Freibrief für Werkstätten zum Abzocken: "Ah, selbst mitgebrachter Simmering, schnell, Meister, falsch einbauen, damit er in Zukunft nur noch bei uns kauft..." Ich denke, man könnte sich so einigen: Simmering erneut tauschen und bei dieser Aktion dabei sein. Bei falschem Einbau zahlt die Werkstatt, bei mangelhafter Quali der TS. Vielleicht filmt sogar jemand die Aktion zur Beweissicherung.
 
Es stellt sich die Frage wer / was den Defekt verursacht hat. Die Werkstatt oder das Teil, die Werkstatt wird sagen wir haben es richtig gemacht. Der Teilelieferant könntest du anschreiben, war die Werkstatt eine Fachwerkstatt und hast du eine Rechnung?

Wenn ja probiere es beim Teilelieferant, vieleicht hast du Glück:redface:

Aber ich kenne einige Werkstätten die das nicht machen das sie vom Kunden mit gebrachtes Material verbauen, ich würde es auch nicht machen. Den am Material verdient man auch Geld.

Ciao

M.
 
Keine Ahnung wie irgendein Gericht entscheiden würde, aber bei Einbau von selbst beschafften Ersatzteilen
würde ich mich selbst um den Ersatz derselben bemühen...und den Einbau eben nochmals begleichen.

Im vorliegenden Fall geht die Chance eines Werkstattfehlers gegen Null.
 
Fahr doch erst mal zur Werkstatt und rede mit Denen.
Vielleicht erledigt sich dann das Problem .

weezle
 
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