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Guten Abend zusammen !
Hat jemand von euch zufällig in jüngster Vergangenheit, trotz des für uns nun schlechten Wechselkurses, Erfahrung mit dem Gebrauchtwagenkauf in der Schweiz und der Verbringung des Fahrzeugs nach Deutschland auf eigener Achse gemacht ? Ich weiß, der Zoll gibt Auskunft, es wäre nur schön, wenn man jetzt am Wochenende schon mal planen könnte und nicht erst Montag Morgen...
Ich habe mich ein wenig in die Thematik eingearbeitet, bin aber noch immer nicht ganz textsicher. Wenn ich als Privatmann in der Schweiz bei einem Händler einen Gebrauchtwagen (SAAB) für 5.000 CHF kaufe, ist ja i.d.R. die MWSt nicht ausweisbar, d.h. die acht Prozent bekomme ich im Rahmen des Exports nicht erstattet. Da der Saab in Schweden produziert wurde, fallen keine 10 Prozent Zoll an, "lediglich" die 19 Prozent dt. MWSt., welche in bar an der Grenzkontrollstelle zu entrichten ist. Da ein deutsches 5-Tagekennzeichen nur noch i.V.m. mit einem erfolgreich bestandenen, deutschen TüV Bericht ausgegeben wird, fällt diese, bisher geduldete Möglichkeit der Überführung schon mal weg.
Ich müsste also im zuständigen Kanton ein Zollkennzeichen beantragen, mit einer Gültigkeit vom 16. bis Ende des Monats. MFK ist übrigens frisch gemacht. Dafür gibt es optional auch eine grüne Versicherungskarte. Fahrzeugausweis (temporär), Schilder, Versicherung.... zusammen etwa 250 Euro. Hier gleich die erste Frage : wie ist das mit der schweizer KFZ-Steuer, muss die noch extra irgendwo entrichtet werden oder ist die inklusive ?
Mit diesen schweizer Exportkennzeichen habe ich dann bis Monatsende Zeit, meinen Heimatort in Deutschland zu erreichen. Wenn ich jetzt am 29.09. mit dem bis 30.09. gültigen Exportkennzeichen von der Schweiz nach Deutschland fahre, was muss ich hinsichtlich der deutschen Rechtsprechung und Steuergesetze noch beachten ? Ich habe im Netz gelesen, dass ich bei der Anmeldung/Abmeldung an der Grenze sofort die deutsche KFZ-Steuer entrichten muss, teilweise ist im Netz zu lesen, sogar den ungünstigsten Steuertarif. Dann bekäme man einen Steuerbescheid und habe einen Monat Zeit, dass Auto anzumelden. Aber wie verhält es sich denn, wenn man den Wagen zunächst einmal einfach nur nach Hause bringen möchte, um ihn aufzuarbeiten und ihn dann frühestens in einem Jahr zulassen möchte. Muss ich dann nur für die 1-2 Tage, an denen ich mit schweizer Exportkennzeichen in Deutschland unterwegs bin, die deutsche KFZ-Steuer bezahlen ?
Ich zitiere mal aus einem offiziellen, deutschen Zolltext, der mir nicht so ganz einleuchtet :
Hinweis zur Kfz-Steuer:
Im Drittland zugelassene Fahrzeuge, die bei deutschen Grenzzollstellen zur Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr angemeldet werden, unterliegen nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) der deutschen Kraftfahrzeugsteuer, sofern sie auf eigener Achse in das Zollgebiet der Gemeinschaft einfahren. Eine Steuerbefreiung für Fahrten bis zum Zulassungsort im Inland sieht das KraftStG nicht vor.
Der Fahrer legt der deutschen Grenzzollstelle eine Steuererklärung vor, die Steuer ist unmittelbar vor Ort fällig. Nach Zahlung der Steuer stellt die Grenzzollstelle eine Steuerkarte mit Quittung als Versteuerungsnachweis aus. Für die Steueranmeldung verwenden Sie bitte den Vordruck 3820.(https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?$context=0)
Sie haben dann vier Wochen Zeit, das Fahrzeug in Deutschland umzumelden.
Abschließend : welche Kosten entstehen denn jenseits der MWST noch am Grenzposten für das Ausfüllen der zahlreichen Formulare beim schweizer und beim deutschen Zoll ? Bin ich da mit etwa 50 Euro realistisch ?
Hat jemand von euch zufällig in jüngster Vergangenheit, trotz des für uns nun schlechten Wechselkurses, Erfahrung mit dem Gebrauchtwagenkauf in der Schweiz und der Verbringung des Fahrzeugs nach Deutschland auf eigener Achse gemacht ? Ich weiß, der Zoll gibt Auskunft, es wäre nur schön, wenn man jetzt am Wochenende schon mal planen könnte und nicht erst Montag Morgen...
Ich habe mich ein wenig in die Thematik eingearbeitet, bin aber noch immer nicht ganz textsicher. Wenn ich als Privatmann in der Schweiz bei einem Händler einen Gebrauchtwagen (SAAB) für 5.000 CHF kaufe, ist ja i.d.R. die MWSt nicht ausweisbar, d.h. die acht Prozent bekomme ich im Rahmen des Exports nicht erstattet. Da der Saab in Schweden produziert wurde, fallen keine 10 Prozent Zoll an, "lediglich" die 19 Prozent dt. MWSt., welche in bar an der Grenzkontrollstelle zu entrichten ist. Da ein deutsches 5-Tagekennzeichen nur noch i.V.m. mit einem erfolgreich bestandenen, deutschen TüV Bericht ausgegeben wird, fällt diese, bisher geduldete Möglichkeit der Überführung schon mal weg.
Ich müsste also im zuständigen Kanton ein Zollkennzeichen beantragen, mit einer Gültigkeit vom 16. bis Ende des Monats. MFK ist übrigens frisch gemacht. Dafür gibt es optional auch eine grüne Versicherungskarte. Fahrzeugausweis (temporär), Schilder, Versicherung.... zusammen etwa 250 Euro. Hier gleich die erste Frage : wie ist das mit der schweizer KFZ-Steuer, muss die noch extra irgendwo entrichtet werden oder ist die inklusive ?
Mit diesen schweizer Exportkennzeichen habe ich dann bis Monatsende Zeit, meinen Heimatort in Deutschland zu erreichen. Wenn ich jetzt am 29.09. mit dem bis 30.09. gültigen Exportkennzeichen von der Schweiz nach Deutschland fahre, was muss ich hinsichtlich der deutschen Rechtsprechung und Steuergesetze noch beachten ? Ich habe im Netz gelesen, dass ich bei der Anmeldung/Abmeldung an der Grenze sofort die deutsche KFZ-Steuer entrichten muss, teilweise ist im Netz zu lesen, sogar den ungünstigsten Steuertarif. Dann bekäme man einen Steuerbescheid und habe einen Monat Zeit, dass Auto anzumelden. Aber wie verhält es sich denn, wenn man den Wagen zunächst einmal einfach nur nach Hause bringen möchte, um ihn aufzuarbeiten und ihn dann frühestens in einem Jahr zulassen möchte. Muss ich dann nur für die 1-2 Tage, an denen ich mit schweizer Exportkennzeichen in Deutschland unterwegs bin, die deutsche KFZ-Steuer bezahlen ?
Ich zitiere mal aus einem offiziellen, deutschen Zolltext, der mir nicht so ganz einleuchtet :
Hinweis zur Kfz-Steuer:
Im Drittland zugelassene Fahrzeuge, die bei deutschen Grenzzollstellen zur Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr angemeldet werden, unterliegen nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) der deutschen Kraftfahrzeugsteuer, sofern sie auf eigener Achse in das Zollgebiet der Gemeinschaft einfahren. Eine Steuerbefreiung für Fahrten bis zum Zulassungsort im Inland sieht das KraftStG nicht vor.
Der Fahrer legt der deutschen Grenzzollstelle eine Steuererklärung vor, die Steuer ist unmittelbar vor Ort fällig. Nach Zahlung der Steuer stellt die Grenzzollstelle eine Steuerkarte mit Quittung als Versteuerungsnachweis aus. Für die Steueranmeldung verwenden Sie bitte den Vordruck 3820.(https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?$context=0)
Sie haben dann vier Wochen Zeit, das Fahrzeug in Deutschland umzumelden.
Abschließend : welche Kosten entstehen denn jenseits der MWST noch am Grenzposten für das Ausfüllen der zahlreichen Formulare beim schweizer und beim deutschen Zoll ? Bin ich da mit etwa 50 Euro realistisch ?
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