Datenblatt 900 I

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04. Apr. 2010
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31
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SAAB
900 I
Baujahr
1993
Turbo
FPT
hallo,

ich habe mir vor drei Wochen meinen 900er Cabrio in der Schweiz gekauft. Vom Verkäufer habe ich nur den Schweizer Fahrzeugausweis mitbekommen. Beim Zoll habe ich dann die Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung gekriegt. Nun dachte ich, dass der Wagen mit diesen beiden Formularen zugelassen werden kann, doch der TÜV Prüfer möchte ein beglaubigtes Datenblatt haben. Daraufhin habe ich den Saab zu einem ehemaligen Saabhändler gebracht, das er Ihn anmeldet, doch der bekommt auch kein Datenblatt und der Wagen steht seit dem bei ihm auf dem Hof. Kann mir jemand sagen, wie ich an dieses Datenblatt komme !

Vielen Dank im voraus,

Marc
 
Ein Ausflug nach Sankt Augustin kann das Prozedere vereinfachen. Hat bei zwei Importen (aus Schweden und Belgien) reibungslos und schnell geklappt. Gruß, Sacit
 
Tipp: TüV-Stelle wechseln (am besten anderen Zuständigkeitsbereich oder gar Bundesland). Ich meine das vollkommen ernst, ist im Zweifelsfall streßfreier (und billiger).
Weniger TÜV Stelle als TüV Verein... je nachdem wo Du herkommst.... RWTÜV z.B. ist dem TÜV RHeinland vorzuziehen..., im Zweifelsfall liegt's aber auch am Prüfer...
 
Ohne Datenblatt kommt aber doch kein TÜV-Ing. weiter, egal aus welchem Bundesland.
 
Bei meinem 900 CC aus Spanien hat das Datenblatt der TÜV selbst erstellt. Dazu bedient er sich zentraler TÜV-Datenbanken. Ich hatte auch nur normale spanische Fahrzeugpapiere. Das Fahrzeug brauchte in Deutschland eine Vollabnahme §21 StVZO, die nur der TÜV, kein Dekra oder GTÜ etc., machen darf.
 
Ohne Datenblatt kommt aber doch kein TÜV-Ing. weiter, egal aus welchem Bundesland.
Natürlich. Dafür wird der Mensch doch bezahlt, oder habe ich was verpasst? Wenn er ein Datenblatt kriegt, soll er mir bitte auch nur eine normale HU berechnen und keine 21er.
Also nochmal: Er hat die offiziellen Fahrzeugpapiere aus der Schweiz. Mit den technischen Daten. Er hat digital Zugriff auf die ABE. Der Rest ist sein Job. Wenn er dann trotzdem darauf besteht, dass man ein beglaubigtes Datenblatt vom Hersteller (der nun mal nicht mehr existiert) vorlegen soll...tja. Das erste Mal habe ich auf mein Recht bestanden. Hat drei Monate und viel Geld gekostet, die Karre endlich zugelassen zu bekommen und deutsche Papiere zu haben. Beim zweiten Mal habe ich nur kurz ungläubig gekuckt, es gar nicht mehr auf die Diskussion ankommen lassen und habe dann mein Auto wieder mitgenommen. 20km weiter bei der GTÜ in der Provinz noch kurzfristig 'nen Termin gekriegt, lief alles reibungslos, fertig. Schont die Nerven und das Budget.
Das Fahrzeug brauchte in Deutschland eine Vollabnahme §21 StVZO, die nur der TÜV, kein Dekra oder GTÜ etc., machen darf.
:confused: Na dann viel Spaß in Ostdeutschland. Muss ich jetzt nach Hessen fahren? Natürlich dürfen Dekra und GTÜ auch 21er machen.
 
Natürlich. Dafür wird der Mensch doch bezahlt, oder habe ich was verpasst? Wenn er ein Datenblatt kriegt, soll er mir bitte auch nur eine normale HU berechnen und keine 21er.

.....

:confused: Na dann viel Spaß in Ostdeutschland. Muss ich jetzt nach Hessen fahren? Natürlich dürfen Dekra und GTÜ auch 21er machen.

Hier scheint es unterschiedliche Erfahrungen zu geben.:confused:


  • Ich war bei DEKRA, die haben mich genau mit dem Hinweis abgelehnt, dass sie nicht berechtigt seien §21 durchzuführen. Wenn das anders ist haben die dort gepennt, selber Schuld.:rolleyes:
  • Die Gebühren sind beim TÜV festgelegt, da hat man keinen Verhandlungsspielraum. D.h entweder man macht es oder man lässt es. Die Daten aus den Fahrzeugpapieren reichen eben nicht aus. Es gibt für diese Fahrzeuge keine (deutsche) ABE weil sie ja noch nie in Deutschland zugelassen waren.

Ich rate dem Kollegen Marc hier nochmals mit dem TÜV zu reden. Dabei nicht den kleinsten "Dorf"-TÜV nehmen, sondern eine größere Dienststelle, die das schon mal gemacht hat. Die Kosten sind überschaubar, die §21 hat bei mir 150€ gekostet. Hinzu kommen die Kosten für Abgasprüfung und ggf. die Nachprüfung bei Mängeln. Angesichts dieser doch sehr überschaubaren Kosten habe ich mich auf keine weitere Diskussionen mit dem Prüfer oder der TÜV-Verwaltung eingelassen.

Ich wünsche Marc viel Erfolg:smile:.

Näheres zu §21 hier:http://www.tuev-sued.de/auto_fahrze...zertifikate/vollgutachten/1_vorab_informieren


Redaktionelle Aktualisierung.
Dies habe ich eben zum Thema "wer darf was" gefunden:

"Vollgutachten" (§21 StVZO) darf nur der aaS machen. Der aaS ist zwingend bei einer TP beschäftigt. In jedem Bundesland kann es nur eine TP geben. In den neuen Bundesländern ist dies die DEKRA, in den alten der TÜV / die TÜVs.

Der freie Sachverständige ist "nur" Prüfingenieur (PI) und darf diese Begutachtung nicht durchführen.
 
Also nochmal: Er hat die offiziellen Fahrzeugpapiere aus der Schweiz. Mit den technischen Daten. Er hat digital Zugriff auf die ABE.
Es fehlt dabei nur leider eine Kleinigkeit, nämlich die Verknüpfung zw. Fahrzeug und ABE. Wenn die Karre eine EGBE hat, ist es einfacher, aber eben auch wieder wahrscheinlich nicht, wenn sie von ausserhalb der EG kommt. Natürlich entspricht ein SAAB 900 aus meinetwegen '90, der für den US- oder schweizer Markt gebaut wurde, nicht wirklich den zeitgleich hier unter ABE xyz zugelassenen Kisten. Nicht ohne Grund sind die Kisten ja zumeist genullt. Es sei denn, es gibt eine Herstellerbescheinigung, aus der dann außer der ABE auch die TSN hervor geht.
Ist Bürokratenkram, ist aber eben so.
 
aber auch bei der dekra darf das nicht jeder... §21 ist hässlich & wenn möglich zu vermeiden
deswegen: kleine dorfstelle probieren, die sich nicht wirklich auskennen, im "normalfall" machen die das :)
 
Nett, wenn man etwas nördlich von Kassel wohnt und im Umkreis von 30 km 4 Bundesländer zur Auswahl hat...
 
das ist natürlich komfortabel :cool:
auch nicht zu verachten ist in einem 3 länder dreieck zu wohnen um ein kfz erstmal in die eu zu holen, kann auch hilfreich sein
 
aber auch bei der dekra darf das nicht jeder... §21 ist hässlich & wenn möglich zu vermeiden
deswegen: kleine dorfstelle probieren, die sich nicht wirklich auskennen, im "normalfall" machen die das :)
In dessen Haut (PI der kleinen Dorfstelle) möchte ich nicht stecken, wenn im Betrieb was passiert und das ggf. technische Gründe hatte.

Außerdem Widerspruch: §21 ist überhaupt nicht hässlich. Geht völlig problemlos.
 
Bis zum nächsten "Ausland" wären es bei mir allerdings min. 300km (glaub, die Tschecherei wär am Nächsten, gefolgt von Holland in der anderen Richtung)
 
dann hätte ich aber nicht nach thüringen verschenkt...die sind teilweise auch....sagen wir...speziell
 
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