Deaktivierung des Beifahrer-Airbags

MrT

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02. Feb. 2011
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SAAB
9-3 II
Baujahr
2007
Turbo
FPT
Hallo,

ich bin zwar neu hier, aber ein "alter" z.Z. saabloser Saabfahrer (2x99, 1x 900I, 2x 900II, 1x9000).

Meine Frau und ich planen die Anschaffung eine SAAB 93 (II)Cabrio, als Zweitwagen. Wichtig ist Kindersitz auf den Beifahrersitz - dann aber Airbag aus.

Ich habe heute mit 3 SAAB-Händlern telefoniert, alle behaupten der Beifahrer-Airbag sei nicht deaktivierbar. Ist das so oder hab ich es mit 'professionellen' Halbwissen zu tun? Einer von den dreien hatte gemeint: Es ginge, aber er hätte mit der Deaktivierung so viel Ärger gehabt, dass er es jetzt nicht mehr macht.
Die anderen beiden Händler meinten, es geht beim Cabrio gar nicht (BJ 2005-2010). Ab BJ 2010 läßt sich der Beifahrer-Airbag wohl mit dem Schlüssel deaktivieren, aber was ist mit den 93er Cabrio ab BJ2005?

Ich wäre fur eine Rückmeldung/Aufklärung sehr dankbar.

Gruß, Mr.T
 
Hallo und willkommen im Forum!

Hab gerade mal in der Bedienungsanleitung nachgesehen, da gibt es keinen Hinweis auf eine Möglichkeit den Airbag zu deaktivieren. Es gibt gefühlte 100 Hinweise, das Kinder unter 12 Jahren und Personen kleiner 150cm nicht auf dem Beifahrersitz sitzen dürfen/sollen. In einigen Modellen gibt es wohl einen Sensor der den Beifahrerairbag deaktiviert wenn es keinen Beifahrer gibt. Mein 2007'er Kombi hat, als ex Saab Deutschland Geschäftswagen, alles (leider keine ventilierten Sitze) was es auf der Zubehörliste gibt, aber einen Airbagsensor habe ich auch nicht.

Grüße

Norman
 
..... der Kindersitz gehört eigentlich auf die Rückbank, wo auch Verankerungen (Isofix) vorhanden sind!!
 
Ich kann den Wunsch dennoch verstehen. Der Kindersitz (bei mir auch hinten, wenn auch ohne Isofix) ist dann beim offenfahren schon so eine Sache fürs Kind. Da wäre es schöner, wenn meine Frau oder ich hinten sitzen könnten, und der Kurze vorne. Dort ist bei "Scheiben hoch" nämlich kein Orkan...

Habe aber auch noch nicht geschaut, ob es bei meinem (älteren Modell) überhaupt ginge.
 
Hallo MrT,

wir haben sowohl bei unserem 9-3 Aero Cab, MY 2001 als auch bei unserem 9-3 Anni von MY 2002 den Beifahrerairbag für die Nutzung eines Kindersitzes deaktivieren lassen.
Unser Saab Händler ( Saab Zentrum Dortmund ) hat einen entsprechenden Abschaltsatz eingebaut, wir mußten ein offizielles Schriftstück unterschreiben, ein Aufkleber " Airbag disconnected" wurde aufgeklebt, fertig!

Grüsse, jpsaab
 
Auch wenn sich der Airbag doch irgendwie deaktivieren lässt:
Der scharfe Sprengsatz ist nach wie vor vorhanden.
Und wenn der - aus welchen Gründen auch immer - auslöst, dann war es das für den Nachwuchs.

Vor ein paar Jahren ging da mal was durch die Presse. Bin mir nicht mehr sicher bei welcher Marke, (ich glaube Audi,) jedenfalls ist da genau das passiert und das Kind war glaube ich tot.
Ist jetzt vielleicht nicht sooooo wahrscheinlich, dass so etwas laufend passiert, aber über das potentielle Risiko sollte man sich im Klaren sein.
 
Mir will bei einem Gruppe 1 sitzt (also die erste nach der rueckwaerstgerichteten Babyschale, bei der das Kind dann in Fahrtrichtung schaut) nicht ganz einleuchten, warum ein Kind dann sterben sollte?

Angenommen der Sitz ist ganz hinten, das Kind selbstverstaendlich gut angeschnallt - dann wird es doch im Falle des Falles vermutlich weniger weit "nach vorne" geworfen als ein angeschnallter Erwachsener, oder? Und damit dann eben auch nicht wirklich vom Airbag "erschlagen". Ich kann mir hoechstens denken, dass der Beifahrerairbag dann evtl. die Beine/Fuesse trifft/bricht?
 
Hallo,
es geht wirklich nur um das 93 Cabrio (BJ2004-2009), Kindersitz auf den Beifahrersitz, gegen Fahrtrichtung. Geht der Airbag zu deativieren oder nicht.

Beim 93I Cabrio gibt es einen Umbausatz, das hatte ich auch schon von verschiedenen Ecken mitbekommen. Aber beem 93II Cabrio bis BJ2009/10 ist es unklar, gibt es widersprüchliche Aussagen.
Ab BJ2010 ist es wieder klar. Da gibt es am Amaturenbrett (zwischen Beifahrertür und Armaturenbrett) einen Schlüsselschalter, um den Beifahrer Airbag nur bei geöffneter Tür (also nicht wärend der Fahrt) deaktivieren zu können.

Gruß, MrT
 
das Deaktivieren des Beifahrerairbags ist zwar technisch möglich, aber nicht vorgesehen. Die Airbags sind Bestandteil der Betriebserlaubnis. Diese erlischt also im Falle der Deaktivierung. Kann haftungs- sowie versicherungstechnisch fiese Folgen haben.
 
Die Betriebserlaubnis erlischt definitiv. Den Ärger mit der Versicherung - abgesehen vom Sicherheitsmanko - würde ich mir nicht antun.
 
Mir will bei einem Gruppe 1 sitzt (also die erste nach der rueckwaerstgerichteten Babyschale, bei der das Kind dann in Fahrtrichtung schaut) nicht ganz einleuchten, warum ein Kind dann sterben sollte?

Angenommen der Sitz ist ganz hinten, das Kind selbstverstaendlich gut angeschnallt - dann wird es doch im Falle des Falles vermutlich weniger weit "nach vorne" geworfen als ein angeschnallter Erwachsener, oder? Und damit dann eben auch nicht wirklich vom Airbag "erschlagen". Ich kann mir hoechstens denken, dass der Beifahrerairbag dann evtl. die Beine/Fuesse trifft/bricht?

Da hast Du recht. In dem Fall ist es auch unproblematisch. (Sitz ganz hinten usw.)

Da ist eine Deaktivierung auch nicht nötig.
Ich meinte bei der Verwendung von Babyschalen.
 
Deaktivierung des Beifahrer-Airbags (93II Cabrio)

Hallo,

die rechtliche Seite sollten wir hier m.E. nicht diskutieren - find ich.
Die läßt sich mit dem Tüv absolut problemlos klären mit Eintrag in den Papieren, inkl. Warnaufkleber auf dem deaktivierten Airbag. Wie biem 93(I) Cabrio bis BJ2003 möglich

Es geht mir wirklich nur darum, ob und wenn ja, wie es technisch möglich ist den Beifahrer Airbag im 93(II) Cabrio bis BJ2010 zu deaktivieren.
 
wie gesagt - technsich ist das sicher machbar. Wenn Dir das einer einträgt ist auch rechtlich alles im grünen Bereich. Sollte der Airbag wieder aktiviert werden, dann folgt halt das Spiel anders herum
 
Wenn der Sitzlagengeber unter dem Sitz abgezogen wird, sollte das Steuergerät eigentlich eine Fehlermeldung erhalten und den Beifahrerairbag deaktivieren und die Warnlampe sollte aufleuchten.
Ich distanziere mich jedoch deutlich von dem oben beschriebenen Vorhaben, nicht das es später heißt: "Aber der hat doch gesagt..."
 
Beim Cabrio ist laut WIS die Deaktivierung des Beifahrerairbags nicht möglich...........
Gruß,Thomas
 
hier ist eine Lösung zum Deaktivieren von Airbags, ausgelösten Gurtstraffern und Überrollbügeln:(siehe Anhang)

Das ist keine Lösung, sondern Pfusch. Defekte oder ausgelöste Komponenten gehören getauscht und nicht per Steuergerätebeschisssignal ausgeblendet.

Es handelt sich um sicherheitsrelevante Bauteile, damit sollte man nicht rumspielen.
 
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