defektes Windschott

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19. März 2008
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5
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SAAB
9-3 II
Baujahr
07
Turbo
FPT
Hallo mal,

ich hab da ein Problem, ich habe mir bei einem Saab-Händler ein Windschott für einen 9-3 II Cabrio gekauft. Direkt mit Karte bezahlt
und original verpackt mitgenommen. Daheim hab ich es ausgepackt und festgestellt, dass an einer Seite ein Teil offensichtlich abgebrochen ist.
Beim schütteln der Tasche kam dann auch richtig das abgebrochene
Plastikteil raus gefallen. Ein Telefonat mit dem Händler ergab, dass er es
ohne Probleme austauschen werde und ich solle am Tag darauf einfach vorbei kommen. Hab ich gemacht. Seltsamerweise war das Verhalten jetzt plötzlich ein anderes: Der Kollege, mit dem ich sprach, war nicht da. Die beiden anderen waren nicht so entgegenkommend, man müsse erstmal einen Antrag bei Saab einreichen, eventuell erkennen die das als Transportschaden an, dann könne man es tauschen. Sonst müsse man sehen...... Ich komme mir da ein bißchen seltsam vor. Zumal das mein erster Saab ist und der Händler (hab zwar das Cabrio nicht bei ihm gekauft, habe aber vorgehabt, alle weiteren Euronen bei ihm zulassen) mich quasi als Neukunden gewinnen könnte. Gibt es da Erfahrungen eurerseits, die ähnlich gelagert sind? Ich werde wohl die Sache an meinen Anwalt geben müssen, den ich auch schon mal angetriggert habe. :mad:

Gruß
kawa
 
Du hättest das Windschott auspacken und überprüfen müssen - hast Du Bilder?
 
Nee, leider nicht. Sah ja ganz gut aus anfangs, es sollte ja ausgetauscht werden.
 
ist natürlich schon richtig, dass du es dir hättest aschauen müssen; bzw hätte es dir auch der händler auspacken können und sich vom intakten zustand des windschotts überzeugen können.
so wird es wohl eine kulanzsache sein, da das teil aber doch übertrieben teuer ist, hast du vielleicht glück....

ms
 
Hi kawa,

rechtlich gesehen hast Du ein Neuteil gekauft, bei dem Du einen Garantieanspruch hast. Das solltest Du Deinem Händler noch einmal klar machen, bevor Du ihm mit einem Anwalt drohst. Der Händler muss beweisen, dass das Teil intakt gewesen ist, als er es Dir gegeben hat. Nicht umgekehrt! So ist meines Wissens die Rechtslage. Da ihr beide das Teil nicht am tresen ausgepackt habt, kann er Dir nicht beweisen, dass es ok war. Also muss er Ersatz leisten oder reparieren. Ein kleiner dezenter Hinweis auf das deutsche Handels- und Garantierecht wirkt meistens Wunder und man muss unseren leiben Anwälte, die ja hier im Forum auch vertreten sind, nicht umbedingt den nächsten SAABie finanzieren. ;-))

Viele Grüsse aus dem Sauerland
Willie
 
Ausstattung - defektes Windschott Auf Thema antworten

Hallo!
Dieser Saab-Händler scheint aber nicht sehr vertrauenserweckend zu sein,er sollte sich mit solchen Sachen auskennen und diese auch regeln,das dürfte normalerweise für den Händler kein Problem sein.
Gruß,Thomas
 
Hi kawa,

Ein kleiner dezenter Hinweis auf das deutsche Handels- und Garantierecht wirkt meistens Wunder und man muss unseren leiben Anwälte, die ja hier im Forum auch vertreten sind, nicht umbedingt den nächsten SAABie finanzieren. ;-))

Viele Grüsse aus dem Sauerland
Willie

Und da rechtsraten wir fröhlich solange vor uns hin, bis wir danebenliegen - natürlich nicht Du in diesem Fall, aber man erlebt es immer wieder - und uns auch kein Anwalt mehr helfen kann.

Und wegen dieser immer mehr um sich greifenden Mentaliät gönne ich aber auch keinem Automechaniker oder wem auch immer mehr mein Geld für sein Hobby und steige auf entsprechend wartungsarme Fahrzeuge um. Zum Angewöhnen habe ich mir jetzt einen nicht gerade für seine Defektanfälligkeit bekannten Subaru gekauft. Wär doch gelacht, wenn ich den Werkstattbereich meines kombinierten Saab/Subaru-Händlers nicht weitgehend meiden könnte. Er sagte auch ganz offen, dass er mir aus betriebswirtschaftlicher Sicht lieber einen 9.3 oder 9.5-Kombi verkauft hätte, weil bei ihm Subaru-Kunden auch bei hohen Jahresfahrleistungen kaum gesehene Gäste sind.
 
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