Die Sache mit dem TÜV

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also, ich muss hier mal meinen Unmut loswerden! Als finanzkräftiger Kunde ist man scheinbar "gleicher" als andere aber der Reihe nach. Mein Brötchengeber hat kürzlich eine neue V-Klasse 4-Matic mit allem Zip & Zap gekauft (wirklich mit allem, wüsste jetzt nicht was es da evtl. noch zu ordern gab), Zweitwagen ist eine C-Klasse Diesel Bj. 2006, ne echte Wanderdüne aber egal, darum soll´s hier nicht gehen. Kürzlich hatte ich das "Vergnügen" diese C-Klasse fahren zu müssen, ca. 160 KM davon 80% AB. Nun, was soll ich sagen, nach dieser Fahrt machte ich meinen Chef darauf aufmerksam, das daß Ding auf gerader Strecke nach links zieht und bei einer Geschwindigkeit ab 120 Km/h praktisch nicht mehr zu kontrollieren sei! Egal, der TÜV Termin steht ja eh an, da soll das Autohaus das halt richten.
Ergebnis: HU ohne Mängel! Das Teil ist wirklich nicht verkehrssicher aber klar, jetzt hat er ja neuen TÜV also ist alles in bester Ordnung. So werden gute Kunden echt verarscht und diese wiegen sich dann in Sicherheit.

Ich kann da echt nur den Kopf schütteln, offenbar erkauft man sich, ab einem gewissen Umsatz, auch gleich den TÜV mit.
 
Ja, so ist es! So war es immer!
 
Hm, erstaunlich. Für normal kenne ich da bei den Werkstätten eher das Problem der Gratwanderung. Auf der einen Seite den Kunden nicht vergraulen, auf der anderen Seite an Service und Reparaturen zu verdienen. Und eine Verstelle Spur sieht der Prüfer nicht. Was ansonsten im Argen ist kann ich nicht einschätzen und entsprechend auch nicht beurteilen, ob es hätte auffallen müssen. Frage wäre auch, was dein Chef der Werkstatt gesagt hat. Nur bitte einmal HU, auf keine Mängel hingewiesen? Denn wer macht schon eine Probefahrt mit höherem Tempo? Wenn überhaupt einmal um den Block.
 
Viele Werkstätten haben sog. Plattenprüfstände, die das Problem erkennen. Wenn ich merke, dass der Wagen nicht geradeaus läuft, suche ich die Ursache. Beim Fahren kann man zwar etwas gegensteuern, bei einer Vollbremsung könnte aber die Kiste ausbrechen. Da wäre mir der TÜV-Stempel erst mal egal, denn ich sitze ja im Auto, wenn es kracht. Also würde ich jetzt mit neuer HU trotzdem zu einer "richtigen" Werkstatt gehen und die Sache untersuchen lassen. Wenn einem Mitarbeiter in dem Auto etwas passiert, wird u.U. der Chef zur Verantwortung gezogen. Wenn man es ihm sogar gesagt hat, erst recht.
 
Das Problem und die dessen Lösung liegen für mich hier auch erstmal in der Hand des Auftraggebers - also hier des Chefs. Solange die Details der Auftragserteilung nicht bekannt sind, ist hier das Bashing des Prüfers nicht angebracht, zumal eine Rüttelplatte ja auch nur bei einem Teil der Prüfstellen verfügbar ist und Spurkontrolle und Autobahnprobefahrt wie erwähnt eben nicht Bestandteil der Prüfung.
 
Das Problem liegt hier doch eher in der Wahrnehmung der HU. Es gibt sogar Leute, die vor der Urlaubsfahrt noch HU machen und sich dann in Sicherheit wiegen.
 
Da hast du recht. Oder eine frische HU als Kaufkriterium... :frown:
 
Da hast du recht. Oder eine frische HU als Kaufkriterium... :frown:
Das ist aber bei 95% der Käufer so. Mit frischem Tüv zahlen die deutlich mehr, als ohne. Was ja auch verständlich ist....

Was natürlich nicht bedeutet, dass ein Wagen mit frischemn TÜV keine Probleme hat oder haben kann...

Aber zu dem TE Thema: Deswegen auf "gekauften" TÜV zu spekulieren, halte ich für hart an der Grenze....
 
Mag sein dass ich falsch liege, ich sehe aber "mit frischem TÜV" oder mit aktuellem Pickerl eher als "Versicherung" gegen verdeckte Mängel, wenn ich einen Gebrauchtwagen kaufen möchte.
Offensichtliche, wie das Ziehen in eine Richtung merkt man ja sowieso bei der Probefahrt. Das kann der Tüv Prüfer auch nicht feststellen - denn eine Fahrwerksvermessung oder Hochgeschwindigkeitsfahrt ist nicht vorgesehen. Da ist es mir wichtiger, dass ev. Durchrostungen oder ausgeschlagene Fahrwerksteile entdeckt werden - Ja ich mach beim Pickerl Termin wenn ich einen Verdacht habe den Prüfer sogar drauf aufmerksam, das speziell zu checken - beim Cab wurde so ein ganz leichtes Spiel im Traglager am Querlenker festgestellt - dass ich vorher nur ungenau orten konnte - jetzt weiss ich, was ich tauschen muß, wenn es mir zu viel wird - für den Prüfer war es durchaus noch OK..
Gut Pickerl in AT läuft anders als TÜV in DE - hier ist das eine Serviceleistung am Kunden durch eine Werkstatt oder Autofahrerorganisation - was nicht heisst, dass die nicht stur sein können - aber dann meist mit gutem Grund. Eine defekte Glühlampe wird hier einfach getauscht und gut ists - in DE muß man ja gleich erneut antreten.. Fällt man durch, hat man 2 Wochen Zeit die Mängel zu beheben, und es fallen keine weiteren Kosten an - ausser fürs Pickerl die 3€...
 
Vor ein paar Jahren sind einige Prüfer aufgeflogen, die die Plakette gegen Bares erteilten, ohne das Auto anzuschauen. Die verloren nicht nur den Job und bekamen richtig Ärger mit der Justiz, auch die betroffenen Autofahrer mussten mit Konsequenzen rechnen. Inzwischen dürften es sich Prüfer wie auch Autofahrer zweimal überlegen, ob man solche faulen Tricks anwendet. Es liegt im Interesse eines jeden Verkehrsteilnehmers, dass die Gefährdung durch unsichere "Rüben" eingedämmt wird. Wenn einem Autofahrer etwas auffällt, das dem TÜV möglicherweise entgeht, dann sollte er zu seiner Sicherheit und der anderer die Sache untersuchen lassen. Wenn ein Mitarbeiter dem Chef meldet, dass bei einem Dienstwagen offenbar ein gravierender Mangel vorliegt, dann sollte es selbstverständlich sein, dass dem nachgegangen wird, schon aus Haftungsgründen.

Dass eine gerade absolvierte HU kein Freibrief ist, geht schon daraus hervor, dass man den TÜV nicht verklagen kann, wenn direkt nach der erfolgreichen HU ein Unfall passiert und ein versteckter Mangel entdeckt wurde. Nicht einmal bei der strengeren Vollabnahme wird alles entdeckt. Kauft man jedoch ein Auto mit neuem TÜV, ist die Chance natürlich größer, dass Mängel beseitigt wurden. Sollten noch welche auftreten, kann man diese ohne Zeitdruck beseitigen lassen.
 
Mag sein dass ich falsch liege, ich sehe aber "mit frischem TÜV" oder mit aktuellem Pickerl eher als "Versicherung" gegen verdeckte Mängel, wenn ich einen Gebrauchtwagen kaufen möchte.
Gegen den HU-relevanten Teil, der an versteckten Maengeln auftreten kann, und das ist echt eigentlich ein verschwindend geringer Teil der moeglichen Fehlerquellen. Warum es aber trotzdem wichtig ist: Diese Probleme werden zum naechtsen HU Termin auf jeden Fall gefunden und verursachen Folgekosten

Falls das Leuchtmittekl zur Hand ist, kann das (auch in D) noch vor Ort getauscht werden.
Was im Falle der HU in einer Werkstatt bedeutet: Der Werkstattmeister vor Ort sagt dem Pruefer "Ich dreh die gleich rein". Was aber in so einem Falle (geringe Kosten, geringer Aufwand) mE. auch ok ist.
 
Nee Leute das sehe ich komplett anders! Nicht jeder Autofahrer ist technisch so versiert wie die meisten Foristen hier, die von mir beschrieben Mengel sind außer mir einfach niemendem aufgefallen!
Wenn ich dann als (technisch unversierter) Fahrzeughalter mein Auto zu meiner Vertragswerkstatt des Vertrauens bringe mit dem klaren Auftrag eine HU durchführen zu lassen, möchte ich davon ausgehen können das die Vertragswerkstatt
eine Probefahrt und eine technische Prüfung vornimmt um dann zu entscheiden was für die HU alles zu machen ist. Nicht dem Prüfer ist hier ein Vorwurf zu machen aber der Werkstatt sehr wohl. Das ist für mich falschverstandene Kundengefälligkeit weil eben der technisch unversierte Kunde davon ausgehen wird das wirklich alles o.K. ist - Was im geschilderten Fall tatsächlich so war, ich zittiere meinen Chef: "mit dem Daimler ist alles in Ordnung, ich habe extra nachgefragt es musste nichts gemacht werden" Jetzt dürft Ihr gerne raten wem mein Chef in bezug auf die Fahrtauglichkeit mehr glaubt.... Dem Mittarbeiter der sich hobbymäßig mit "alten" Saabs beschäftigt oder der Daimler Vertragswerkstatt.
 
Das verstehst Du falsch. Wenn Du die HU beauftragst, bekommst Du die HU. Die HU Pruefung ist relativ klar umrissen. Und Dein Chef missversteht das vermutlich auch.
Das finde ich nur fair, viele Werkstaetten machen es anders und rufen Dich nach Durchsicht an und sagen Dir dass die (sicherheitsrelevanten) Bremsscheiben schon auf 30% runter sind (was konkret bedeuten koennte, dass sie noch ein Jahr bis zur Verschleissgrenze haetten!), brabrabra....
 
Wenn ich dann als (technisch unversierter) Fahrzeughalter mein Auto zu meiner Vertragswerkstatt des Vertrauens bringe mit dem klaren Auftrag eine HU durchführen zu lassen, möchte ich davon ausgehen können das die Vertragswerkstatt
eine Probefahrt und eine technische Prüfung vornimmt um dann zu entscheiden was für die HU alles zu machen ist. Nicht dem Prüfer ist hier ein Vorwurf zu machen aber der Werkstatt sehr wohl...
Dann frage mal Deinen Chef, wie er den Auftrag gegeben hat.

Nur TÜV machen, ist kein Auftrag, der Deinen beschriebenen Mangel aufspüren muss. Wenn dein Chef der Werkstatt diesen Mangel genannt hat, kann man der Vorwürfe machen. Ansonsten wäre Dein Chef die richtige Adresse für Vorwürfe, da Du ihn darauf hingewiesen hast (explizit) und er es nicht der Werkstatt mitgeteilt hat...

Die Werkstatt darf nur das machen, was in Auftrag gegeben wird.

Meine Meinung.
 
...Jetzt dürft Ihr gerne raten wem mein Chef in bezug auf die Fahrtauglichkeit mehr glaubt.... Dem Mittarbeiter der sich hobbymäßig mit "alten" Saabs beschäftigt oder der Daimler Vertragswerkstatt.

Das Problem liegt bei Dir:
Du setzt beim o.g. "Daimler" einfach zu gute Fahreigenschaften voraus.
 
... möchte ich davon ausgehen können das die Vertragswerkstatt eine Probefahrt und eine technische Prüfung vornimmt.
Das scheitert schon an zwei Dingen. Das wollen die meisten Kunden nicht, dass die Werkstatt eine so lange Fahrt macht und die Werkstat hat die Zeit nicht bzw. der Kunde will sie nicht bezahlen.
Wie viele Werkstätten habe denn die Möglichkeit so eine Probefahrt legal zu machen? In vielen Gegenden gibt es nicht mal eine Autobahn oder keine, auf der man schneller als 120 fahren darf.

Nicht ohne Grund hat man die Dialogannahme erfunden. Damit Mängel mitgeteilt werden können. Und zwar in beide Richtungen. "Oh, das muss aber gemacht werden" und "ich hab da so ein Merkwürdiges ..."
 
Du sagst es doch selbst:
mein Auto zu meiner Vertragswerkstatt des Vertrauens bringe mit dem klaren Auftrag eine HU durchführen zu lassen, möchte ich davon ausgehen können das die Vertragswerkstatt
eine Probefahrt und eine technische Prüfung vornimmt um dann zu entscheiden was für die HU alles zu machen ist.
... was du da gerne möchtest und dir denkst, ist eine ganz andere Sache - der Auftrag wäre so formuliert klar und eindeutig: nämlich auf die Durchführung der HU beschränkt. Möchte (nicht nur dein) dein Gesicht sehen, wenn unbauftragt da eine ausgiebige Probefahrt incl. nächstgelegener Autobahn (im Zweifel auch mal dutzende km entfernt...) und Fahrzeuguntersuchung in Vorbereitung auf eine HU auf der Rechnung stehen...
Wenn du mehr möchtest, musst du mehr beauftragen, und solange wir nicht wissen, was genau dein Chef da wirklich beauftragt hat, sind auch für mich Werkstatt und Prüfer erstmal außen vor.
 
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