Ein paar juristische Ergänzungsfragen zu Umweltzonen. Mehr oder weniger ernst.

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Mir gehen zu Umweltzonen ein paar Dinge durch den Kopf. Ich hoffe, ein neuer Thread dazu ist okay.

1. Ich wohne in einer Umweltzone in Württemberg und besitze dort Garage und Parkplätze. Kann ich nach der geltenden Rechtslage ab März ein plakettenungeeignetes Auto auf mein Grundstück fahren? Ev. mit einem Kurzzeitkennzeichen? Doch wohl eher nicht?

Werde ich dann aber nicht ungerecht daran gehindert, in gleicher Weise wie andere Bodenbesitzer mein Eigentum zu nutzen?

Ich denke an den Spontankauf eines Altautos und nachfolgender Umrüstung auf Plakettentechnik.

Wie geht man denn gegen solch eine Verordnung vor? Wo erhebe ich Einspruch dagegen?

2. Darf ich auf meinem abgezäunten, innerhalb einer Umweltzone liegenden Grundstück mit einem plakettenungeeigneten Auto fahren? Gut, relativ hypothetisch, die Frage.

3. Brauche ich für ein in der Umweltzone bereits jetzt geparktes Auto eine grüne Plakette?

Mein Zweitauto steht zugelassen im öffentlichen Verkehrsraum und wird vorerst nicht benötigt. Muß ich mich diese Woche in die Schlangen für die grünen Bäbber einreihen? Oder kann ich das Auto stehen lassen und die Plakette erst besorgen, wenn ich das Auto wieder fahren möchte? Gut, die Frage erledigt sich schnell.

4. Der Bäbber ist wohl eine Urkunde und deren Veränderung und Ergänzung vermutlich Urkundenfälschung?


Frage 2-4 ist sicher von untergeordneter Bedeutung und nicht unbedingt ernst gemeint, aber wie ist die Lage bei 1?

Danke
Ralf
 
Du bist gearscht. So einfach ist das.

Willkommen in Deutschland!
 
PS: Wende Dich mal an den ADAC. Die suchen Klagewillige, die sie unterstützen wollen (ADAC selber kann nicht klagen).
 
PS: Wende Dich mal an den ADAC. Die suchen Klagewillige, die sie unterstützen wollen (ADAC selber kann nicht klagen).

Hallo.

Naja, gearscht wäre übertrieben, ich habe viele Jahre relativ gut gelebt in Deutschland. Und ich möchte der Vorsicht halber erwähnen, daß ich in meinem Leben noch nie in Liechtenstein oder Luxemburg war.

Zum ADAC, mit denen war ich im Januar in Kontakt, da war die Bereitschaft zu juristischer Unterstützung noch nicht sehr hoch. Ich werde aber auf jeden Fall noch einmal mit der juristischen Abteilung sprechen.

Ralf
 
Noch ein paar Fragen:

Was passiert, wenn ich mit meinem Auto mit grünem Bäpper umziehe und ein neues Kennzeichen bekomme?

Bzw. was passiert wenn ich ein Auto mit grünem Bäpper kaufe und neu zulasse?
 
Noch ein paar Fragen:

Was passiert, wenn ich mit meinem Auto mit grünem Bäpper umziehe und ein neues Kennzeichen bekomme?

Bzw. was passiert wenn ich ein Auto mit grünem Bäpper kaufe und neu zulasse?

Das ist einfach, du kriegst einen neuen Bäbber mit dem neuen Kennzeichen. Zahlst halt, aber darüber würde ich mich nicht aufregen.
 
ADAC-(Plus-?)Mitgliedern steht kostenlose Rechtsberatung in Verkehrsdingen zu.
 
ADAC-(Plus-?)Mitgliedern steht kostenlose Rechtsberatung in Verkehrsdingen zu.

Einmalige Beratung kriegt man schon als normales Mitglied. Die werde ich demnächst auch in Anspruch nehmen.

Dann braucht es aber eigentlich noch einen Rechtsschutz. Den kriegt man nur, wenn der ADAC die Interessen aller Mitglieder gefährdet sieht.

Ralf
 
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