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Mir gehen zu Umweltzonen ein paar Dinge durch den Kopf. Ich hoffe, ein neuer Thread dazu ist okay.
1. Ich wohne in einer Umweltzone in Württemberg und besitze dort Garage und Parkplätze. Kann ich nach der geltenden Rechtslage ab März ein plakettenungeeignetes Auto auf mein Grundstück fahren? Ev. mit einem Kurzzeitkennzeichen? Doch wohl eher nicht?
Werde ich dann aber nicht ungerecht daran gehindert, in gleicher Weise wie andere Bodenbesitzer mein Eigentum zu nutzen?
Ich denke an den Spontankauf eines Altautos und nachfolgender Umrüstung auf Plakettentechnik.
Wie geht man denn gegen solch eine Verordnung vor? Wo erhebe ich Einspruch dagegen?
2. Darf ich auf meinem abgezäunten, innerhalb einer Umweltzone liegenden Grundstück mit einem plakettenungeeigneten Auto fahren? Gut, relativ hypothetisch, die Frage.
3. Brauche ich für ein in der Umweltzone bereits jetzt geparktes Auto eine grüne Plakette?
Mein Zweitauto steht zugelassen im öffentlichen Verkehrsraum und wird vorerst nicht benötigt. Muß ich mich diese Woche in die Schlangen für die grünen Bäbber einreihen? Oder kann ich das Auto stehen lassen und die Plakette erst besorgen, wenn ich das Auto wieder fahren möchte? Gut, die Frage erledigt sich schnell.
4. Der Bäbber ist wohl eine Urkunde und deren Veränderung und Ergänzung vermutlich Urkundenfälschung?
Frage 2-4 ist sicher von untergeordneter Bedeutung und nicht unbedingt ernst gemeint, aber wie ist die Lage bei 1?
Danke
Ralf
1. Ich wohne in einer Umweltzone in Württemberg und besitze dort Garage und Parkplätze. Kann ich nach der geltenden Rechtslage ab März ein plakettenungeeignetes Auto auf mein Grundstück fahren? Ev. mit einem Kurzzeitkennzeichen? Doch wohl eher nicht?
Werde ich dann aber nicht ungerecht daran gehindert, in gleicher Weise wie andere Bodenbesitzer mein Eigentum zu nutzen?
Ich denke an den Spontankauf eines Altautos und nachfolgender Umrüstung auf Plakettentechnik.
Wie geht man denn gegen solch eine Verordnung vor? Wo erhebe ich Einspruch dagegen?
2. Darf ich auf meinem abgezäunten, innerhalb einer Umweltzone liegenden Grundstück mit einem plakettenungeeigneten Auto fahren? Gut, relativ hypothetisch, die Frage.
3. Brauche ich für ein in der Umweltzone bereits jetzt geparktes Auto eine grüne Plakette?
Mein Zweitauto steht zugelassen im öffentlichen Verkehrsraum und wird vorerst nicht benötigt. Muß ich mich diese Woche in die Schlangen für die grünen Bäbber einreihen? Oder kann ich das Auto stehen lassen und die Plakette erst besorgen, wenn ich das Auto wieder fahren möchte? Gut, die Frage erledigt sich schnell.
4. Der Bäbber ist wohl eine Urkunde und deren Veränderung und Ergänzung vermutlich Urkundenfälschung?
Frage 2-4 ist sicher von untergeordneter Bedeutung und nicht unbedingt ernst gemeint, aber wie ist die Lage bei 1?
Danke
Ralf