Einspruch gegen Bußgeldbescheid

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Hallo,
ich erwarte einen Bußgeldbescheid und überlege dagegen Einspruch zu erheben.
Wer hat Erfahrungen mit dem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?
Vorrangig würde mich interessieren, wie es sich für mich auswirkt, wenn mein
Einspruch abgelehnt wird. Bis zu welchem Zeitpunkt kann man den Einspruch zurückziehen?

Grüße
Andreas
 
....es stellt sich zuerst die Frage wegen was ???, bzw wogegen du Einspruch einlegen möchtest, erst dann kann man die grauen Zellen anwerfen und darüber sinnieren, in welche Grauzone man reinstechen möchte, oder welchen Formfehler man evtl. herbeiargumentieren könnte......

oder aber, ob es schlicht sinnlos ist den einspruch überhaupt zu erheben......
 
Steht doch hinten drauf, Glaube, binnen einer Woche nach Erhalt. Einspruch ist immer sinnvoll...so man denkt unschuldig zu sein. Habe schon einige Dinger raus gerissen. Unabhängig davon, passiert nach einem Einspruch erst mal nichts. I.d.R. brauchen die 1-2 Monate um den zu bearbeiten. Entweder wird der abgelehnt oder aber durchgewunken. Ansonsten: Verkehrsrechtschutz...wegen der Akteneinsicht, die man sonst nur begrenzt bekommt.
 
Einspruch, wenn man sich sicher ist, nichts falsch gemacht zu haben ist nie verkehrt.
Es passiert nichts weiter auser das Verfahren wird eingestellt oder halt nicht.
Hatte es selber einmal, als sie mich herausgewunken habe weil ich nicht angeschnallt war. Habe den Polizisten noch freundlich darauf hingewiesen das ich mich in betreffender Situation nicht anschnallen müsse (Haus zu Haus Verkehr) worauf sie mich fragten, "Wo steht das?" und seine Anzeige schrieb. nach dem ich Post bekommen hatte, habe ich Einspruch erhoben.
Einen NETTEN 2 Zeiler: Ich berufe mich auf §21 a Absatz 2 der StvO......
Nach 2-3 Wochen kam ein Scheiben "Verfahren eingestellt" fertig.
Und ein 2. mal bin ich bei Glatteis mit einem Trasporter über eine rote Ampel gerutscht (mein bisher einziger Rotlichtverstoß)
Auch dort habe ich die Sache ganz NETT geschildert und aus dem Fahrverbot wurde eine erhöte Geldstrafe.

Also es macht durchaus sinn, erstmal freundlich zu Antworten
 
Es sei denn, der Bußgeldbescheid sollte zufällig aus Österreich kommen. Dann würde ich niemals Einspruch einlegen, sondern zähneknirschend zahlen, selbst wenn ich mich im Recht fühlen würde. Ein Einspruch ist hier so gut wie sinnlos, und wenn er abgewiesen wird, kann es auch schnell noch teurer werden. Das nur für den Fall der Fälle.
 
Ohne Rechtsberatung erteilen zu wollen: Das Einlegen eines Einspruchs (aus meiner Sicht mit Begründung empfehlenswert, sofern man "unschuldig" ist), löst weiteren Verwaltungsaufwand aus. Dieser wird dir dann in Rechnung gestellt. Sofern auch nach Einspruch die Behörde bei Ihrer Meinung bleibt, geht es ans Amtsgericht. Dieses terminiert dann (eventuell nach weiterer Anhörung). Bis zum realen Termin kann man die Sache beenden. Hat dann nur weitere Kosten an der Backe.

Gruß
 
Ich würde erst mal abwarten, wie hoch der Bescheid ausfällt. Meine Erfahrung: Wenn es ein relativ geringer Betrag ist, keine Punkte oder gar Fahrverbot, ist zahlen einfacher. Es kostet unnötig Zeit und Nerven. Aber zuerst kommt ja der Bescheid, wo man sich äußern kann. Ich bezweifle, dass die eine Rechtfertigung überhaupt lesen, sofern man keine ganz klaren Fakten vorlegen kann. Habe den Fehler in meiner Jugend gemacht. Ich musste (mitten in der Nacht) hinter einer Baumaschine und zwei dahinterfahrenden Autos stoppen. Im Rückspiegel kam ein Auto extrem schnell und schlitterte auf mich zu. Ich beschleunigte links neben die beiden Autos und überfuhr eine durchgehende Linie. Später bekam ich einen Anhörungsbogen. Der Fahrer des zu schnellen Autos war ein Polizist und "eine ganz linke Sau!!!", der mich zum Dank dafür, dass ich ihm den Auffahrunfall erspart habe auch noch angezeigt hatte. Hatte den Sachverhalt geschildert, aber ohne weiteren Kommentar den Bußgeldbescheid erhalten. Damals knapp über DM 100,--. Noch linker war der Anwalt. Kein Problem, geht glatt! Dann wurde ein Gerichtstermin anberaumt. Plötzlich sagte dieser Rechtsverdreher, es wäre besser den Einspruch zurückzuziehen und zu zahlen. Die Chancen stünden 50 : 50. Ein Richter kann das nachvollziehen, der nächste geht stur nach Vorschrift: Linie überfahren, warum ist egal. Also zahlte ich doch noch und bekam vom Anwalt eine Rechnung über DM 270,--. Mafiamethoden! Das nächste Mal hätte ich bestritten, dass ich überhaupt dort gewesen bin (500 km von zu Hause). Dieser Typ saß allein im Auto und er hätte nicht beweisen können, dass ich dort war. Ablesefehler.

Es geht aber auch anders, wenn eindeutig. Anhörungsbogen: Sie haben Ihr Auto VW Passat, amtl. Kennzeichen FR-A ... in der Sylvesternacht vor der Disco XY in ... (50 km vom Wohnort entfernt) im absoluten Halteverbot abgestellt. Das Kennzeichen stimmte zwar, aber ich hatte noch nie einen Passat und an Sylvester bin ich daheim und sicher nie in einer Disco. Habe den Polizisten angerufen und das erklärt, auch auf mein Alter hingewiesen. Er sagte nur: Schmeißen Sie das Schreiben in den Papierkorb. Ich: Nein, bitte Ihren Namen. Habe Namen, Datum und Uhrzeit vermerkt. Besser ist besser. Es kam aber nie mehr etwas.

Es ist eben immer im Einzelfall zu prüfen, ob man wirklich im Recht ist, es beweisen kann und ob ein Widerspruch überhaupt die Sache wert ist. Wegen 25,-- Euro zu reklamieren, kostet ja Zeit. In dieser Zeit verdiene ich mehr als 25,-- Euro. Einfache Rechnung - oder?
 
Genau darauf stellen diese Arschgeigen aber ab!

"Der wird aus Bequemlichkeit schon zahlen..."
 
Komisch, dass man bei Erhalt eines Bußgeld-Bescheides hier immer davon ausgeht, dass es die Arschgeigen (zitat aero84) der Behörden schuld sind, aber nie der Verkehrsteilnehmer.

Hier gerade lustig: Es wurde nicht einmal der Sachverhalt geschildert und schon sinds die Behörden schuld.....:confused:

Mich würde erstmal interessieren, worum es überhaupt geht....
 
Das bezog sich nur aufs LCVs Beitrag und die darin geäußerte Meinung, aus Streßvermeidungsgründen ungeachtet des Sachverhaltes einfach zu zahlen.
 
Ich erzähl mal was von mir (ich kann die Lacher schon erahnen):
Vor zwei Wochen in einer Kleinstadt hier in der Nähe, wir waren mit meinem Gelben wegen der im Urlaub geholten Beulen beim Karosseriemensch zur Schadensbegutachtung. Dabei hatte ich das Türseitenteil innen schon ausgebaut. Danach, es war heiß, beschließen wir ein Eis essen zu gehen. Das Fahrzeug vis a vis geparkt - wo ist die Parkscheibe? Die lag zu Hause in dem ausgebauten Seitenteil. Es kam wie es kommen musste: Ein paar Minuten später, wir gerade beim Eisschlürfen, gegenüber schreibt einer mein Fahrzeug auf. Ich hingesprintet habe dem alles erklärt. Der war knochentrocken und beinhart und hat das Ding durchgezogen. Danach hab ich Ihn zum Eis eingeladen, denn darauf käme es ja nun auch nicht an. Er hat aber abgelehnt. Hart aber meiner Meinung nach gefühlt unfair. Aber Einspruch macht da wirklich keinen Sinn.

Mich würde auch interessieren, um was es beim TE geht.
 
(ich kann die Lacher schon erahnen)

Kein Lacher von mir.

Du hast lediglich eines der Irrlichter kennengelernt, meist verbeamtet oder im Staatsdienst befindlich, wegen deren Sorte es mittlerweile peinlich ist, sich im Ausland als Deutscher zu erkennen zu geben.

Nicht nur in Österreich, wie bereits weiter oben beschrieben, ist die Herrlichkeit der wie auch immer gearteten Ordnungsbewacher im Querschuß bei näherer Betrachtung fast auschließlich eine Selbstherrlichkeit meist ansonsten humor- und geistesbefreiter Lebensformen..
 
Naja, das ist doch sehr einfach zu ignorieren und lohnt das Darübernachdenken nicht.
 
Komisch, dass man bei Erhalt eines Bußgeld-Bescheides hier immer davon ausgeht, dass es die Arschgeigen (zitat aero84) der Behörden schuld sind, aber nie der Verkehrsteilnehmer.

Hier gerade lustig: Es wurde nicht einmal der Sachverhalt geschildert und schon sinds die Behörden schuld.....:confused:

Mich würde erstmal interessieren, worum es überhaupt geht....


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Genau darauf stellen diese Arschgeigen aber ab!

"Der wird aus Bequemlichkeit schon zahlen..."

Wenn es einem immer nur um das Prinzip geht, klar. Ist der Betrag aber eigentlich lächerlich gering, dann kostet es einen doch mehr, zumindest Zeit, als die Sache wert ist. Abgesehen davon, als Deutscher in Deutschland rede ich mit denen Klartext, wenn ich im Recht bin. Habe ja auch eine Rechtsschutzversicherung. Nützt aber alles nichts, wenn Du zu Hause einen Strafzettel aus Italien vorfindest. Diese Mafia sitzt am längeren Hebel. Allerdings könnte es sein, dass durch die neue Regel, dass die inländische Behörde das Knöllchen kassiert, sogar bessere Möglichkeiten bestehen, sich zu wehren.
 
Ich kann diesen Anbieter empfehlen: https://www.geblitzt.de/
Sofern es die Partneranwälte dieser Firma als sinnvoll erachten, einen Einspruch einzulegen, wird der ganze Aufwand des Einspruchs kostenlos von ihnen übernommen. Falls es am Ende doch zu keinem Erfolg führt, muss man trotzdem nichts zahlen. Würde es auf jeden Fall probieren, du hast ja nichts zu verlieren.
 
Und immer noch wissen wir nicht, worum es eigentlich geht.

Meine Meinung: Wenn man eine Verkehrswidrigkeit begangen hat und dabei erwischt wird, sollte man auch die Größe (andere nennen es Eier in der Hose) haben, dafür gerade zu stehen und zu blechen.

Denn wie oft hat man dagegen verstoßen (zu schnell gefahren o.ä.) und ist nicht erwischt worden und hat natürlich auch nicht bezahlt (oder gibt es etwa einen unter euch, der freiwillig bezahlt, ohne erwischt worden zu sein)?

Evtl. mal auch darüber nachdenken. Wenn man dann nach zig Geschwindigkeitsübertretungen einmal (auch wenn es eine schikanöse Stelle ist) erwischt wird...trifft es definitiv keinen Unschuldigen.

So zumindest sehe ich das. Ich habe noch nie gegen einen Bußgeldbescheid geklagt. Wozu auch....denn recht (nach dem Gesetz) hatten die immer.
 
Ich denke jeder Bürger hat das Recht, sich rechtskonform gegen Bescheide von Behörden zu wehren. Hier geht es um keine Schuldfrage...
Es kommt vor, dass Messeinrichtungen unsachgemäß installiert wurden und somit verfälschte Ergebnisse zu Stande kommen. Dann waren es statt 15 Km/h zu viel auf einmal mehr und es gibt Punkte, das werden wohl die meisten in Kauf nehmen "dann war ich wohl doch schneller, als gedacht", nur weil die Obrigkeit als unfehlbar angesehen wird.
Und mit einmal einen Bußgeldbescheid bezahlen "weil man schon oft ungestraft zu schnell war" legitimiert man nicht allgemeines zu schnelles Fahren.
 
I...
Und mit einmal einen Bußgeldbescheid bezahlen "weil man schon oft ungestraft zu schnell war" legitimiert man nicht allgemeines zu schnelles Fahren.
Ich glaube da hast Du etwas völlig falsch verstanden.

Wenn Du es richtig verstehen willst, hier nochmal. Wenn nicht, einfach vergessen.:
Es passiert wohl jedem schonmal, dass er mal zu schnell gefahren ist, ohne erwischt worden zu sein. Daher sollte man sich nicht zu sehr aufregen, wenn man dann mal geblitzt wird und still zahlen. (Wenn alles rechens ist)

Du hast meine Gedanken einfach umgekehrt und das ist natürlich völlig Quatsch.!!!

Und hier wird wieder eine endlose Diskussion (rein hypothetisch) vom Zaun gerissen und wir wissen nicht mal, worum es geht.

Das Schweigen des TE dazu könnte man dementsprechend deuten....muß man nicht, aber könnte man...
 
Ich glaube da hast Du etwas völlig falsch verstanden.
[...]
Du hast meine Gedanken einfach umgekehrt und das ist natürlich völlig Quatsch.!!!
Habe dich bewusst nicht zitiert, ich habe das von dir Angesprochene nur etwas weiter ausgedehnt, denn diese Denkweise gibt es auf jeden Fall. Dein Post führt natürlich nicht zu der von mir angesprochenen Schlussfolgerung, es war nicht meine Absicht deinen Gedanken umzukehren. War kein Angriff auf dich oder deinen Post!

Ich wollte hier nur den Tipp mit der Website geben und hinzufügen, dass es moralisch nicht verwerflich ist, einen Bescheid anzufechten.
 
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