Erfahrung mit dem Autohaus Bischoff

Registriert
17. Sep. 2021
Beiträge
7
Danke
1
SAAB
93
Baujahr
2003
Turbo
T...Turbolinchen
Hallo Leute,
heute möchte ich ein Thema zum Meinungsaustauch bringen was nicht Technisch ist, mir aber ein wenig Kopfschmerzen verursacht und über das ich diejenigen die schon die selben Erfahrungen gemacht haben um Rat bitte.
Vormals es geht mir nicht darum das Autohaus schlecht zu reden sondern wie der eine oder der Andere damit umgegangen wäre.
Am 23.10. bringe ich meine.9.31.8t zum Autohaus Bischoff im Märkische Viertel mit dem Auftrag zur Fehlerspeicher auslesen und HU/TÜV Voruntersuchung.
Ergebnis : alle Fehlercodes bis auf P222800 Umgebungen Drucksensoren geloscht
Dann einige technischer Fehlern die ich Teilweise aufhebe und den Reste bringe ich zurück mit der Bitte um TÜV fertig zu machen.
Bischoff nimmt Auftrag an bestellt Umgebungsdrucksensor vierzehn(14)Tage lang aus Amerika Tausch nur Umgebungsdrucksensor aus macht ASU neue und das Auto Schaft die HU nicht..Dh. vierzehn 14 Tage lang stand das FZG bei Ihm, er hebt die TUV-relevante defekte Teile nicht aus, macht keine diesbezügliche Kostenvoranschlag damit ich zustimmen oder nicht, selbst das Teil für Euro100- das man im Net f.Euro40,,- holt er nicht meine vorherige Zustimmung..
Last but Not least stehe ich vor eine Rechnung von über €400 ohne TÜV plaquette....
Daher eine Erfahrungsfrage: muss ich die Kosten übernehmen oder bin ich sowieso so oder so zuständig?
Für Qualifizierte Konstruktive Meinung offen....
Ich danke euch
 
Die Formulierung "TÜV fertig machen" unterschreibt den Scheck, das Autohaus kann dann nach belieben den Betrag einfügen...
Dafür sind €400 doch echt fair.
Und ja, die mußt du wohl zahlen, dafür wurde ja auch gearbeitet (ob erfolgreich oder nicht, ist egal)
Die Behandlung der weiteren, nicht näher spezifizierten Fehler vom Gelingen der Reparatur "Umgebungsdrucksensoren" abhängig zu machen, kann durchaus sinnvoll sein, je nach dem (kenne mich mit 9³ mal so garnicht aus).
Und wenn die Karre die €400 nicht mehr hergibt, dann am besten schlachten, exportieren oder anzünden.
 
Grundsätzlich immer einen schriftlichen Auftrag erteilen und alles genau spezifizieren. Sollte die Werkstatt darüber hinaus etwas benötigen oder noch nicht erkannte Mängel entdecken, darauf bestehen, dass vor einer Reparatur oder Teilebeschaffung hierfür die Genehmigung eingeholt wird. Auch kann man festlegen, dass defekte Teile aufgehoben werden. Bei einem SAAB lohnt es sich, solche Teile einem Kenner zu überlassen, der diese evtl. repariert oder aufbereitet.

Wenn man keine solche Vereinbarungen trifft, hat die Werkstatt einen Freibrief und man kann die Zahlung kaum verweigern. Nur wenn es extrem teuer wäre, könnte man der Werkstatt vorwerfen, nicht informiert zu haben. Dann wäre der Gang zu einer Schiedsstelle des Kfz-Handwerks eine Möglichkeit. Aber wegen EUR 400,-- würde ich das als Lehrgeld abhaken. Also sicher nicht einen Anwalt einschalten. Am Ende kostet es noch deutlich mehr. Es hängt auch vom Wert des Autos ab. Ist der Marktwert nur noch bei EUR 500, sollte die Werkstatt bei einer Reparatur von fast dem Wert oder gar darüber von sich aus nachfragen. Das sollte man erwarten dürfen.
 
Ich kann an der Summe bei der Auftragserteilung auch nichts Böses finden. Da du nicht geschrieben hast (oder ich es nicht rauslesen konnte), warum das Auto letztlich die HU nicht bestanden hat, kann man zu dem Ganzen wirklich nicht viel sagen.
Ich kann mich nur anschließen - konkrete Auftragserteilung erpart solche Diskrepanzen und Diskussionen.

Was mich wirklich ärgert sind immer weider diese Vergleiche der Preise, die eine Werkstatt für ein Ersatzteil aufruft, mit irgendwelchen Preisen aus dem Internet.
Zum einen enthält das keinerlei Aussage über die Marke und Qualität der jeweiligen Teile, und dann muss man einfach mal davon ausgehen, dass eine Werkstatt "ihre" Lieferanten hat und dass du die Arbeitszeit eines Mitarbeiters, der statt am Auto zu arbeiten sich an den Rechner setzt und nach "billigeren" Teilen im Netz sucht, nicht bezahlen. Und es ist wohl auch kein Geheimnis, dass die Preisgestaltung der Werkstätten eine Mischkalkulation darstellt, in der auch eine Marge auf die Teile enthalten ist.
Wer das nicht zahlen will oder kann, muss halt die Teile selbst aus dem Netz holen und selbst verbauen, denn dass Werkstätten sich meist weigern, mitgebrachte Teile einzubauen (klar gibt es Ausnahmen), wird jeder verstehen, der die Streitigkeiten in so einem Fall bei der Frage einer Gewährleistung schon mal erlebt hat.

Meine Meinung: bezahlen und als Lehre mitnehmen, künftig konkrete schriftliche Aufträge zu erteilen mit der Anforderung einer Information bei Kosten, die einen vorher (schriftlich) festgelegten Rahmen überschreiten würden.
 
Erst einmal ärgerlich wenn die Werkstatt eine Durchsicht macht, mitteilt was für das Bestehen des TÜV gemacht werden muss, das dann gemacht wird und der TÜV dann noch Mängel feststellt und die Plakette verweigert.
Nun hat sich die Werkstatt geirrt. Kann dem besten Meister auch mal passieren. Wie weiter?

Die bisherigen Kosten der Werkstatt sollten erstmal beglichen werden.

Dann ist zu klären was noch zu tun ist und zu welchen Kosten die vom TÜV beanstandeten Mängel zu beseitigen sind.
Und die Werkstatt dann das machen lassen.
Wer die Kosten der Nachprüfung übernimmt sollte man vorher mit der Werkstatt regeln.
Denn eigentlich hätten diese nicht anfallen müssen wenn die Werkstatt vorher gründlicher die Durchsicht gemacht hätte.
 
Denn eigentlich hätten diese nicht anfallen müssen wenn die Werkstatt vorher gründlicher die Durchsicht gemacht hätte.

Es kommt natürlich auf den Mangel drauf an, wenn die Werkstatt bzw. Der Mechaniker eine Querlenkerbuchse noch als I.O sieht aber der TÜV sagt das sie ihm nicht passt würde ich den Fehler nicht auf die Werkstatt schieben. Wenn natürlich was übersehen worden ist dann liegt es bei der Werkstatt.

Jetzt ist halt noch die große Frage, was ist der oder die Mängel 🙂
 
Zurück
Oben