Ersatz bei Unfall

Envall

Jaulendes Hauptlager
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Habe folgendes Problem.
War gestern auf dem Weg, einen gekauften Schrank mit dem Anhänger abzuholen.
Nun ist mir kurz vor Ziel, ein Fahrzeug hinten auf dem Anhänger aufgefahren.
Der Anhänger ist nicht mehr fahrbereit, mein Auto hat Blesuren an Stoßstange, Kupplung usw...:mad:
Darf ich ein Transportunternehmen beauftragen, welches den Schrank abholt.
Die Kosten soll dann der Unfallverursacher tragen.
Ich kann mit meiner Anhängerkupplung keinen Hänger mehr ziehen und die Fahrt war auch umsonst, da kurz vor Ziel der Unfall entstanden ist.

Frage 2)
Muss ich die Versicherung des Verursachers Fragen, ob Sie ein Gutachten erstellen, oder darf ich selber zur nächsten Werkstatt gehen.:confused:
 
Nein mußt Du nicht fragen, Du hast die freie Wahl des Gutachters.
 
du solltest allerdings vorher fragen, ob ein Gutachten erforderlich ist. (ich würde in diesem Fall mal davon ausgehen, das ja). Einfach so ein Gutachten in Auftrag zu geben läuft der Schadenminderungspflicht zu wider. Also - erstmal die gegnerische Versicherung fragen. In der Wahl des Gutachters bist Du frei.

Das mit der Beauftragung des Transportunternehmers: da würd ich schwer dran zweifeln, dass die gegnerische Versicherung sich dessen annimmt.
 
Darf ich ein Transportunternehmen beauftragen, welches den Schrank abholt.
Die Kosten soll dann der Unfallverursacher tragen.

Die Kosten für ein Transportunternehmen wird der Unfallverursacher mit Sicherheit nicht ohne Weiteres tragen. Das würde ich vorher mit der Versicherung des Unfallgegners klären! Good luck!
 
du solltest allerdings vorher fragen, ob ein Gutachten erforderlich ist. (ich würde in diesem Fall mal davon ausgehen, das ja). Einfach so ein Gutachten in Auftrag zu geben läuft der Schadenminderungspflicht zu wider. Also - erstmal die gegnerische Versicherung fragen. In der Wahl des Gutachters bist Du frei.

Das mit der Beauftragung des Transportunternehmers: da würd ich schwer dran zweifeln, dass die gegnerische Versicherung sich dessen annimmt.

Wenn doch Schäden am Auto sichtbar sind, wer außer einem Gutachter sollte dann die Schadenshöhe feststellen?!?! Wieso sollte er dann seiner Schadenminderungspflicht nicht nachkommen wenn er nen Gutachter beauftragt?!? Ganz davon ab wurde es ja in "diversen" anderen Threads zu diesem Thema bereits mehrfach empfohlen, sich nen Anwalt zu nehmen....
 
du solltest allerdings vorher fragen, ob ein Gutachten erforderlich ist. (ich würde in diesem Fall mal davon ausgehen, das ja). Einfach so ein Gutachten in Auftrag zu geben läuft der Schadenminderungspflicht zu wider. Also - erstmal die gegnerische Versicherung fragen. In der Wahl des Gutachters bist Du frei.

Das mit der Beauftragung des Transportunternehmers: da würd ich schwer dran zweifeln, dass die gegnerische Versicherung sich dessen annimmt.

Wenn doch Schäden am Auto sichtbar sind, wer außer einem Gutachter sollte dann die Schadenshöhe feststellen?!?! Wieso sollte er dann seiner Schadenminderungspflicht nicht nachkommen wenn er nen Gutachter beauftragt?!? Ganz davon ab wurde es ja in "diversen" anderen Threads zu diesem Thema bereits mehrfach empfohlen, sich nen Anwalt zu nehmen....
 
Gutachter kosten Geld und den Spaß zahlt die gegnerische Versicherung. Sollte also der Schaden gar nicht so hoch sein reicht evtl. der Kostenvoranschlag der Werkstatt. Also - erstmal die Versicherung fragen.
 
Also - erstmal die Versicherung fragen.

Klar, immer zuerst die Versicherung fragen, die für den Schaden aufkommen muß - das ist sinnvoll und wirkt sich garantiert schadensminimierend aus. :biggrin:
 
Grundsätzlich kannst Du auch ohne "Genehmigung" der Versicherung (auf deren Kosten) ein Gutachten einholen. Ausnahme: Bagatellschäden bis ca. 700 € (arg. Schadensminderungspflicht), da empfiehlt sich ein KV.
Transport Schrank: Da müßtest Du ein gutes Argument haben, warum der Schrank nicht später dh. nach Reparatur von Auto und Anhänger abgeholt werden kann. Es dürfte sinnvoll sein, das vorher mit der Versicherug abzustimmen. Sonst rennst Du nachher Deinem Geld hinterher.
 
Zum Schaden:
Stoßstange, Außenhaut TU (lackiert) bumpergrey.
Innenträger, AHK kupplung Westfalia, Unterboden? usw...
Es wird ein Gutachten erstellt.

Ich befürchte die schöne Westfalia ist auch hinüber...soll sich der Gutachter mal ansehen, Stecker ist rausgebrochen.
Jetzt kommt die Frage über den Wiederbeschaffungswert usw...:-(
Wie war das... Liebe ist nicht käuflich....

http://www.finanztip.de/recht/verkehr/totschd.htm

Wär ich nur Zuhaus geblieben :....(
 
Hallo!

Mein Beileid!:frown::eek::mad:

Gruß Jevo
 
Da schließe ich mich an. Hoffe, es gibt eine akzeptabele Lösung!
 
Du hast mein Mitgefühl und tröste Dich, mir ist gerade vor einer Stunde eine junge Frau in die Karre gebrettert :eek:. War eine klare Vorfahrtsverletzung , ich befand mich auf der Bundesstrasse und sie kommt von links und schiebt mich einfach weg :eek: . Vorne links ist halt alles im Eimer . Da hab ich die Karre gerade eine Woche und nu ist sie hin :frown: .

michel
 
Du hast mein Mitgefühl und tröste Dich, mir ist gerade vor einer Stunde eine junge Frau in die Karre gebrettert :eek:. War eine klare Vorfahrtsverletzung , ich befand mich auf der Bundesstrasse und sie kommt von links und schiebt mich einfach weg :eek: . Vorne links ist halt alles im Eimer . Da hab ich die Karre gerade eine Woche und nu ist sie hin :frown: .
michel

Meine aufrichtige Anteilnahme. Trotz allem Ärger - Hauptsache - Dir ist nix passiert!
 
Meine aufrichtige Anteilnahme. Trotz allem Ärger - Hauptsache - Dir ist nix passiert!

Oooch , Unkraut vergeht doch nicht :biggrin: , im Zweifelsfall wäre ich vorher noch rausgesprungen aus der Kiste , aber nur weils kein 96 V4 war :biggrin::biggrin::biggrin:.

Nu steht er in der Werkstatt und was passiert , werde ich bald wissen . Auf jeden Fall hab ich alles einer Mietwagenfirma übergeben und einen Mietwagen genommen . Der Unfall ist von der Polizei aufgenommen worden und da ich auf der vorfahrtsberechtigen Bundesstrasse fuhr , trifft mich keine Schuld . Laut Polizei ist es eindeutig. Na dann :rolleyes:.
Mal sehn, was der Gutachter sagt :rolleyes:.

Michel
 
Der Unfall ist von der Polizei aufgenommen worden und da ich auf der vorfahrtsberechtigen Bundesstrasse fuhr , trifft mich keine Schuld . Laut Polizei ist es eindeutig.

Ja ja, das kenn ich. Laut Polizei hat man keine Schuld, der Verursacher wird verwarnt, zahlt Bußgeld nur seine Versicherung stellt sich stur und behauptet grundsätzlich was anderes und will nicht zahlen. Also wird die Versicherung und der Verursacher verklagt, Prozess dauert in meinem Fall schon über ein Jahr, da die Gegenseite so ziemlich alles, u.a. auch die Gesetzte der Physik, anzweifelt. Zwar war die Sache in meinem Fall etwas anders, Füßgänger bei Rot über die Strasse gelaufen, aber in jedem Fall würde ich einen Rechtsbeistand empfehlen, und den früh genug aufsuchen. Alleine hätte ich den Terror der Gegenseite, also das dauernde anzweifeln jeder Tatsache nicht durchgehalten, die brauchten z.B. tatsächlich eine Auskunft vom KBA das ich tatsächlich der Halter des beschädigten Fahrzeugs bin, Zulassungsbesch. Teil 1 und 2 (Fahrzeuigbrief und -schein) reichten nicht aus!
Viel Glück!
 
Ja ja, das kenn ich. Laut Polizei hat man keine Schuld, der Verursacher wird verwarnt, zahlt Bußgeld nur seine Versicherung stellt sich stur und behauptet grundsätzlich was anderes und will nicht zahlen. Also wird die Versicherung und der Verursacher verklagt, Prozess dauert in meinem Fall schon über ein Jahr, da die Gegenseite so ziemlich alles, u.a. auch die Gesetzte der Physik, anzweifelt. Zwar war die Sache in meinem Fall etwas anders, Füßgänger bei Rot über die Strasse gelaufen, aber in jedem Fall würde ich einen Rechtsbeistand empfehlen, und den früh genug aufsuchen. Alleine hätte ich den Terror der Gegenseite, also das dauernde anzweifeln jeder Tatsache nicht durchgehalten, die brauchten z.B. tatsächlich eine Auskunft vom KBA das ich tatsächlich der Halter des beschädigten Fahrzeugs bin, Zulassungsbesch. Teil 1 und 2 (Fahrzeuigbrief und -schein) reichten nicht aus!
Viel Glück!

Ja , so ist es mal meiner Frau auch gegangen und genau deshalb habe ich die Angelegenheit an die Autovermietung abgetreten, denn die haben die besseren Anwälte und sehen schon zu, auf ihre Kosten zu kommen.

Mir war das von damals eine Lehre, denn meine Frau hatte jede Menge Ärger, welcher sich auch über ein Jahr hinzog und wurde zum Schluß billig abgespeist .

Über den weiteren Verlauf werde ich berichten .

michel
 
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