Ersatzteile Saab 901

DanSaab

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Hallo,
ich habe eine interessante Internet-Ersatzteilquelle für den 901, insbesondere auch das Cabrio aufgetan. Nachdem gerade das Cabrio in Kalifornien weit verbreitet war, gibt es dort inzwischen bei Ausschlächtern fast alles, auch Raritäten, zu günstigen Preisen. Z.B. Rückleuchten für 24,95 USD oder Außenspiegel zum selben Preis. Das Heckteil des großen Spoiler mit 3. Bremslicht wurde für 60,00 USD angeboten, auch der komplette kleine Spoiler (bis 1991, 3 Teile) war für wenig Geld zu haben. Und solche seltenen Cabrio-Teile wie Spriegel, Dichtungen etc. waren im Angebot. Die Abwicklung ist reibungslos.
Also mal nachsehen bei ebay USA und dort z.B. bei southlandautoparts mit allein 7 Seiten Saab.
Ich habe mir für je 25,00 USD als Ersatzteile für meinem Motor B212 das Steuergerät für Tempomat, für ABS und einen Luftmengenmesser gekauft. Die einzige schmerzliche Pille dabei ist das Porto, in meinem Fall 37,00 USD. Aber viele Teile gibt es hier nicht mehr, weder neu noch gebraucht, und da muss man wohl in den sauren Apfel beißen.
Gruß, DanSaab
 
Da kommt noch eine weitere schmerzliche Pille dazu!

DER ZOLL!

Es kommt dann nur ein Brief statt Deines Päckchens und Du darfst zum Zollamt fahren und Bekanntschaft mit der deutschen Bürokratie machen! :o((((

UND NATÜRLICH ZOLL plus MwSt zahlen!!!


Flitzfuss, der jetzt mal stöbert, ob der was für mein Baby hat!

Danke für den Tip
 
Mit verschiedenen US-Versendern von Gebrauchtteilen habe ich seit ca. 7 Jahren Erfahrung .
Manchmal klappt es , aber leider allzu oft eben nicht.

In der Summe haben sich meine Einkäufe bisher sicher nicht "gelohnt".
 
Ich setze Klaus Aussage noch ein kleines VORSICHT hinzu. Auch in den Staaten ist man sich über den Ersatzteilengpass in Europa längst im klaren... So werden meist alle Teile als "verfügbar" deklariert, letztendlich werden dann aber doch nur "wenige" der georderten Teile geliefert - meist das, was man eben auch hier noch bekommt. :mad:
 
Zoll habe ich nicht bezahlen müssen, sondern nur Einfuhr-Umsatzsteuer (=Mehrwertsteuer). Insgesamt 11,28 EUR für die 75,00 USD für 3 Steuergeräte. Womit diese Steuer gerechtfertigt ist - außer durch den Geldtrieb des Staates - ist mir allerdings nicht klar.
DanSaab
 
Habe auch schon mehrfach Teile aus den über ebay-motors.com bestellt.
Interessant ist sicherlich dann, wenn die entsprechenden Teile in D nicht oder kaum zu bekommen sind (z.B. Steuergeräte oder Verkabelung für Kat vor 1988)
Der momentane Dollarkurs macht da das eine oder andere auch mit Zoll atraktiv.


Nachteile:

  • Reklamationen sind auch bei Shops sicherlich schwierig
  • Zeitaufwand, wenn die Teile verzollt werden müssen
  • Man sollte sich auch sicher sein, daß man wirklich passende Teile für das eigene Fahrzeug bestellt (unterschiedliche Ausführungen für USA und Europa)
  • Zollgrenze bezieht sich auf Warenwert plus Versandkosten
aber:

  • ab dem 01.01.2009 soll die Zollgrenze auch für kommerzielle Sendungen von derzeit rund 20 Euro auf 150 Euro angehoben werden
  • wenn der Absender eine komplette Rechnung, "Invoice",(möglichst für den Zoll am Flughafen Frankfurt gut sichtbar) beifügt, wird der Betrag für Zoll und Steuern manchmal auch ähnlich wie Nachnahme vom Paketdienst eingefordert. Das ist dann deutlich weniger Lauferei:smile:
Meine Erfahrungen damit sind außer der Lauferei genauso gut oder schlecht wie bei ebay.de
 
ist immer mit einem Risiko verbunden

Manchmal klappt es , aber leider allzu oft eben nicht.
... wie Du so schön sagst: leider nur manchmal ... mit dieser Enttäuschung ging's ähnlich!


So werden meist alle Teile als "verfügbar" deklariert, letztendlich werden dann aber doch nur "wenige" der georderten Teile geliefert :mad:
... obwohl meist bereits alles im voraus bezahlt werden musste ... und dann kannst nur noch positiv beten, dass "vielleicht" der Wert des fehlende Material noch zurückerstattet wird ... vielleicht, aber eben nur vielleicht ... ansonsten stehen nur unnötige Zusatzkosten bevor!
Gi.Pi.
 
  • Zollgrenze bezieht sich auf Warenwert plus Versandkosten

Und das ist falsch!
Definitiv!
Das gilt nur für gewerbliche Einführer.
Als Privatkäufer zählt NUR der Warenwert! (Hauptzollamt Stuttgart, Nebenstelle Zuffenhausen)

Macht so seit zwei Jahren regelmäßig mit den Chryslerteilen, die es NUR in USA gibt, der



Flitzfuss.
 
Nun bin ich gespannt :biggrin: ... was "definitiv" bedeutet...
 
In Vergangenheit galt:
Bei Warenwert über 22.- € EU-Zoll auf Warenwert + Versandkosten zzgl. EUst auf Warenwert + Versandkosten + Zoll.
So wurde es mir in zwei Telefonaten mit dem Zoll mitgeteilt und so stand es auch auf der HP des Zoll.

Seit 01.12. sind die Freigrenzen von 22 auf 150 Euro angehoben und die Versandkosten werden hier nicht angerechnet:
Link zum Zoll

"....Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von 150 bzw. 22 Euro ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer; Beförderungs- bzw. Portokosten bleiben bei der Bewertung außer Betracht....."

Werden die freigrenzen überschritten gilt der zweite satz meines Beitrages.
Link zum Zoll

..."Daneben muss noch der Zollwert der Ware, d.h. die Bemessungsgrundlage für den Zollbetrag ermittelt werden. Dies ist im Fall von Auktionen der Betrag, für den Sie die Ware dann letztendlich ersteigert haben, gegebenenfalls zuzüglich der Versandkosten (z.B. Porto, Frachtkosten, Verpackungskosten)."
 
@Flitzfuss Stimmt definitiv nicht. Auch für private gilt Warenwert plus Versand

Hauptzollamt München vor wenigen Tagen beim Abholen des Päckchens mit meinen Steuergeräten: Zoll gilt nur für den Inhalt, nicht für die Versandkosten.
Das wäre wohl der Gipfel staatlicher Abzockerei, wenn man dafür, dass man die Ware in die Fänge der deutschen Finanzbehörden befördert, auch noch an diese bezahlen müßte. Aber möglich ist in diesem Land wohl alles.
In diesem Sinne, DanSaab
 
...
Das wäre wohl der Gipfel staatlicher Abzockerei, wenn man dafür, dass man die Ware in die Fänge der deutschen Finanzbehörden befördert, auch noch an diese bezahlen müßte. ...

Wenn ich mich nicht ganz ganz schwer irre ist es so.
Dennoch!
Frohe Weihnachten!
Martin
 
Hauptzollamt München vor wenigen Tagen beim Abholen des Päckchens mit meinen Steuergeräten: Zoll gilt nur für den Inhalt, nicht für die Versandkosten.

Bei Warenwert über 22.- € EU-Zoll auf Warenwert + Versandkosten zzgl. EUst auf Warenwert + Versandkosten + Zoll.
So wurde es mir in zwei Telefonaten mit dem Zoll mitgeteilt und so stand es auch auf der HP des Zoll.

:confused::confused: Das Zollrecht ist anscheinend so kompliziert, daß es noch nicht einmal die verstehen, die es geschaffen haben.
Das ist grundsätzlich nichts neues in Wunderwirtschaftsland
 
Wenn sich da nichts geändert hat, darf man auch die Versandkosten verzollen....:frown:
 
Zollsätze haben nichts mit Recht zu tun sondern mit mehr oder weniger erfolgreicher jahrzehntelanger Lobbyarbeit der davon Betroffenen - daher auch der Name Schutzzoll.
Gruß und schöne Weihnachten
 
Also wenn ich saabista's post richtig verstanden habe (auch die links) gilt:

  • Bis 150,- Euro Warenwert ohne Versandkosten kein Zoll, aber Einfuhrumsatzsteuer.
  • Bei Warenwert über 150,- Euro dann auch Zoll + Zoll auf Versandkosten!
In den letzten Monaten haben wohl einige Zollämter im Vorgriff die neue Regelung als Kulanz bereits angewendet. Zumindest habe ich das mal gelesen.
Hier in Bremerhaven war die Aussage "wir haben dazu nichts Schriftliches", also wurde weiterhin die alte Regelung streng angewendet.:mad:

Aus dem 2. link geht aber auch hervor, dass der Paketdienst bei vollständig vorliegenden Angaben, die Abwicklung übernehmen kann. Dann bezahlt der Empfänger die Gebühren/ Steuern, wie bei Nachnahme, beim Empfang der Sendung. Also an der Haustür, bzw. auf dem Postamt!
Hat bei mir leider nur ein einziges Mal geklappt
 
Beim persönlichen Verzollen (bei mir in Winnenden) kann man auch Glück haben. Beim Betrachten der leicht flugrostigen Teile wurde ich immer mehr oder weniger angewidert mit der Ware heimgeschickt, ohne was zu bezahlen. Immerhin mußte ich mir keine Sprüche anhören über "Leute, die vorsätzlich die wertvolle Arbeitszeit der Zollbehörde verschwenden" oder dgl. :smile:

Einfuhrumsatzsteuer ist absolut sinnvoll, sonst wären ausländische Anbieter gegenüber deutschen preislich immer19% im Vorteil.

Im Übrigen profitiert Deutschland sehr deutlich vom Abbau von Zoll- und Handelsschranken andernorts !
 
Moin,

bei der Bemessung, ob die Freigrenze im Postversand für Zoll in Höhe von 150 Euro nicht überschritten wurde, werden die Versandkosten nicht berücksichtigt.

Muss jedoch Zoll berechnet werden (Überschreitung der Freigrenze), werden für die Ermittlung des Zollwertes die Versandkosten bis zur EG-Außengrenze einbezogen.

Etwas anders verhält es sich bei der Einfuhrumsatzsteuer. Die Freigrenze im Postversand liegt hier bei 22 Euro und bezieht sich nicht nur auf den Warenwert, sondern auch auf die Versandkosten.

Man kann sich also merken, dass nur Pakete mit einem Gesamtwert (einschließlich Versandkosten) von 22 Euro vollständig Abgabenfrei bleiben. Dabei ist es unerheblich, ob Versender und/oder Empfänger Privatleute oder Händler sind.
Liegt der Wert darüber, ist bis 150 Euro Warenwert (ohne Versandksoten) "nur" die Einfuhrumsatzsteuer von 19 bzw. 7 % (Lebensmittel, Bücher, Zeitungen u.s.w) zu zahlen. Für die Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer sind Warenwert und Versandkosten ausschlaggebend.

Oberhalb von 150 Euro Warenwert werden Zoll und EuSt fällig. Für viele Waren liegt der Zollsatz jedoch bei 0%.

Häufig werden auch Sendungen mit einem Wert von über 22 Euro nicht mit Einfuhrabgaben belastet. Dies liegt mitunter im Ermessen des Zollbeamten oder schlichtweg an der Falschdeklaration durch den Versender. Hat ein Zöllner Zweifel am Wahrheitsgehalt der beiliegenden Rechnung, kann er vom Empfänger der Sendung entsprechende Nachweise verlangen.

Ausführliche Infos findet man auf den offiziellen internetseiten des Zolls, besonders hier:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/index.html

FF
 
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