Fehlercode P1312 / Cargarantie ?

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Danke
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Hallo erstmal. :biggrin:

ich bin seit jetzt fast 2 Monaten Besitzer eines 2001er 93 AERO.
Der Wagen hat jetzt fast 47000km drauf und bereitet mir aber momentan Kopfzerbrechen.
Grund ist der Fehler:
P1312 Verbrennungssignal Zyl 1+2
(2) Unterbrechung/Kurzschluß B+

Dieser ist jetzt 2 mal aufgetreten und jedesmal, nachdem man den Wagen etwas gefordert hat (einmal Autobahn, einmal Landstraße).

Ist in dem Falle tatsächlich eine neue Zündkassette nötig (wie in einem anderen Thread gefunden) oder könnte der Fehler noch woanders zu suchen sein.
Falls es wichtig sein sollte. Die neueste Firmware wurde aufgespielt und die Zündkassette ist wohl die "schwarze".

Zusätzlich hat der Wagen ja ein Jahr Cargarantie. Weiß einer, ob diese die Zündkassette (anteilig) übernimmt?
Bei elektronischen Sachen sollen die doch angeblich zimperlich sein...

Danke schonmal für die Antworten.
 
Hallo Thalion,

nach meiner Kenntnis übernimmt die Cargarantie Schäden an dem Zündsystem. Schau Dir die Bedingungen in dem Garantieheft an.

In meinem konkreten Fall hatte ich meinen Saab der Werkstatt gegeben und gebeten, die Gespräche mit der Versicherung direkt zu führen. Hat anstandslos geklappt. Es wurde eine Getriebereviosn für ca. 2.500,00 EUR bezahlt.

Du solltest Dich aber beeilen, da nach meiner Info die Cargarantie nur bis Kilometerstand 50.000 die vollen Raparaturkosten übernimmt. Darüber gibt es dann einen Selbstbehalt.

Beste Grüße

Jenso
 
Hallo Thalion,

nach meiner Kenntnis übernimmt die Cargarantie Schäden an dem Zündsystem. Schau Dir die Bedingungen in dem Garantieheft an.

Ok. Werde ich mir das Heft einmal zu Gemüte führen.

Du solltest Dich aber beeilen, da nach meiner Info die Cargarantie nur bis Kilometerstand 50.000 die vollen Raparaturkosten übernimmt. Darüber gibt es dann einen Selbstbehalt.

Oh. Dann werde ich gleich mal einen Termin vereinbaren.
Vielen Dank Jenso.
 
Wenn Du den Wagen vom Händler gekauft hast, muß er das eh bezahlen > zu 100%.

Lasst Euch doch nicht immer einen Bären aufbinden ... der Händler muß innerhalb der ersten 6 Monate für alle Schäden aufkommen - auch wenn man keine Garantie dazu kauft.

Stichwort: Gewährleistung
 
Das Problem ist, daß der Händler nicht gerade um die Ecke liegt und ich dafür 'nen halben Tag Urlaub nehmen müsste, um das abzuklären.
Dazu noch mal nen halben Tag für die Reparatur. So Sachen lassen sich ja leider nie per Telefon richtig klären.

Mit der Garantie gehe ich hier zum Händler vor Ort (KL) und spare mir den Urlaub (den ich eh nicht bekommen würde) und die Strecke.
 
Hallo WVN,

steht so sogar in § 476 BGB, der auch für gebrauchte Sachen gilt. Hier gilt die Beweislastumkehr, wonach innerhalb der ersten 6 Monate nach "Gefahrübergang", d.h. in der Regel nach Übergabe des Wagens vermutet wird, dass der Defekt schon bei Übergabe vorgelegen hat. Der Händler müsste dann beweisen, dass die Sache fehlerfrei war. Nach 6 Monaten muss der Käufer den vollen Beweis dafür erbringen, dass der Fehler schon bei Gefahrübergang angelegt war. Das gelingt dem Kunden höchstens durch Sachverständigen.

Die Frage hatte Thalion so aber nicht gestellt.

Ich neige dazu dem Verkäufer immer die Kosten für die Gebrauchtwagenversicherung abzuknöpfen mit dem Argument, dass ich ihn dann auch in Ruhe lasse, wenn ein versicherter Fehler auftritt. Da ich die Autos quer durch die Republik kaufe, habe ich keine Lust bei einem Mangel von Köln nach Flensburg zu fahren. Auch die Diskussion, ob der Verkäufer nicht auch die Kosten einer Reparatur bei mir in der Werkstatt zahlen müsste, möchte ich mir sparen.

Jenso
 
*g*
Nett gesagt.

Eher sieht es so aus:
Ich nehme an, daß die Verkäufer die Gebrauchtwagenversicherung anbieten um nicht nur den Käufer, sondern auch den sich selbst abzusichern. Das das Ganze zusätzlich ein Kaufargument ist und man die Kosten den Kunden aufdrücken kann, kommt noch dazu.

Also der Händler ist nur 50km weit weg. Leider lassen es aber meine Arbeitszeiten nicht zu mal "eben so" da vorbeizufahren um mir dann sagen zu lassen, daß die Gebrauchtwagenversicherung das dann eh übernehmen würde. In dem Falle könnte ich ja die Werkstatt (nach Absprache mit der Versicherung) aussuchen.
Zusätzlich habe ich bei meinem letzten Wagen die Erfahrung gemacht, daß man gerne einen Leihwagen (kostenlos) für die eigene Stadt bekommt. Wenn ich mit dem Leihwagen allerdings 100km fahren muß, dann muß man den normalerweise schon bezahlen (Ausnahmen bestätigen die Regel).

Dazu kommt, daß ein Bekannter von mir hier beim Saab/Opel-Händler arbeitet und mir eine Reparatur deshalb hier "lieber" wäre.

Die Beschreibung habe ich gefunden jenso.
Bis 50000km 100% Kostenübernahme, danach für alle 10tkm mehr 10% weniger. Also habe ich noch 3000km "Zeit" mit der Reparatur.
Die Zündkassette wird wohl durch die Garantie abgedeckt.

Aber darüber, daß man mit dem Fehler nur die Kassette tauschen kann, sind sich die Experten einig? Könnte ja auch einen heißen Tipp in eine andere Richtung geben. ;)
 
Grund ist der Fehler:
P1312 Verbrennungssignal Zyl 1+2

Nur mal so aus Interesse weil der Fehlercode ("P1xxx") unheimlich den OBD Fehlercodes ähnelt: Wurde der Fehler mit einem Tech-2 ausgelesen?

Gruss, Gebhard.
 
@ Jenso

Ja, Deine Argumente für eine Garantie verstehe ich - da ist es natürlich eine sinnvolle Sache.
 
Nur mal so aus Interesse weil der Fehlercode ("P1xxx") unheimlich den OBD Fehlercodes ähnelt: Wurde der Fehler mit einem Tech-2 ausgelesen?

Gruss, Gebhard.

Ja. Jedenfalls stand das auf dem Teil mit dem Kabel und den 2 netten Halteschlaufen drauf. :biggrin:

Sollte schon ein Tech2 gewesen sein. Wir haben mit dem Gerät auch nach dem ersten Auftreten des Fehlers eine neue Software aufgespielt.

Ich hab die Zündkasette jetzt tauschen lassen. Zusätzlich die Zündkerzen, weil die wohl (angeblich) immer mitgetauscht werden. Waren zwar Apothekenpreise für die Zündkerzen (die ich selbst übernehmen musste), aber der Fehler trat bisher nicht wieder auf.
 
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