Sehr empfehlenswert die Webseite der Initiative "Kulturgut Mobilität."
http://www.kulturgut-mobilitaet.de
Ansonsten würde ich folgt argumentieren:
Verletzung Deines Grundrechtes auf Eigentum (Art14GG)?
--Enteignung?
Du darfst das Auto zwar behalten, aber nicht mehr benutzen. Es wird
wertlos - der Eingriff ist einer Enteignung gleichzusetzen
-- dient dem Allgemeinwohl?
Besserung der Volksgesundheit - ok, geht durch
-- angemessene Entschädigung?
gibt es nicht --> Verfassungswidrigkeit
Hilfsgutachten:
Verhältnismäßigkeit
--legitimer Zweck?
Verringerung der Gesundheitgefährdung durch Feinststäube --> ja
--Geeignetheit?
-- Fahrverbote für alte Autos führen zu einer Einhaltung der Grenzwerte?
aufgrund des geringen Anteils alter pkw am
Gesamtschadstoffaufkommen äußerst unwahrscheinlich
Außerdem: derzeitige Grenzwerte und Meßverfahren NICHT zielführend
beim Versuch, die tatsächliche Gefährdung einzudämmen
--> Abbruch der Prüfung, Verfasungswidrigkeit
Hilfsgutachten
Erforderlichkeit?
--kein milderes Mittel?
es gäbe etliche. z.B. schärfere Emissionsvorschriften für die Industrie und
private Hausheizungen, Verlagerung des Lkw-Verkehrs auf die Schiene
(geht auch in ballungsgebieten! VW liefert in Dresden via Straßenbahn
an..), Umstellung des öffentlichen Fuhrparkes auf biogene Kraftstoffe (die
Universität der Bundeswehr München hat in umfangreichen Versuchsreihen
nachgewiesen, daß der Partikelausstoß dabei signifikant abnimmt) und
Förderung biogener Kraftstoffe allg;
In Ballungsgebieten an stark befahrenen Straßen diese mit Wasser
befeuchten (verhindert Aufwirbelungen des Abriebes) etc...
--> Abbruch der Prüfung, Verfassungswidrigkeit
wenn man will, könnte man jetzt noch die Angemessenheit prüfen, aber darauf habe ich jetzt gerade keine Lust. außerdem sollten die Punkte oben locker ausreichen...