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Hallo zusammen,
mein 900 I hat normalerweise eine grüne Plakette (Euro 2, Emissionsschlüssel 25). Allerdings wurde vor ein paar Wochen eine neue Windschutzscheibe verbaut und keine neue Feinstaubplakette geklebt. In Hamburg gibt es keine Umweltzone also war keine Plakette notwendig.
Tja, über Pfingsten war ich dann auf Reisen und dabei am 21.5 in Wuppertal, wo mir siedend heiß auffiel, dass mein Wagen in einer Umweltzone steht. Ich habe dann vormittags in einer Werkstatt eine grüne Plakette erstanden und diese dann nachmittags aufgeklebt. Gestern war dann ein Anhörungsboden im Bußgeldverfahren im Briefkasten - die haben mich doch tatsächlich in den 6 Stunden in denen der Wagen ohne Plakette stand erwischt und aufgeschrieben.
Der Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit ist wie folgt begründet:
"Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbotes zur Verminderung schädlicher Luftverreinigungen mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat"
Meine Frage: Ist es erfolgversprechend, den Verstoß nicht zuzugeben und als Begründung auf die vorliegende Berechtigung zum Befahren der Umweltzone zu verweisen. Dazu Kopien der Zulassungsbescheinigung und Foto der neuen Plakette?
Hat jemand in einem solchen Fall schon mit Erfolg widersprochen?
Gruß
Jan
mein 900 I hat normalerweise eine grüne Plakette (Euro 2, Emissionsschlüssel 25). Allerdings wurde vor ein paar Wochen eine neue Windschutzscheibe verbaut und keine neue Feinstaubplakette geklebt. In Hamburg gibt es keine Umweltzone also war keine Plakette notwendig.
Tja, über Pfingsten war ich dann auf Reisen und dabei am 21.5 in Wuppertal, wo mir siedend heiß auffiel, dass mein Wagen in einer Umweltzone steht. Ich habe dann vormittags in einer Werkstatt eine grüne Plakette erstanden und diese dann nachmittags aufgeklebt. Gestern war dann ein Anhörungsboden im Bußgeldverfahren im Briefkasten - die haben mich doch tatsächlich in den 6 Stunden in denen der Wagen ohne Plakette stand erwischt und aufgeschrieben.
Der Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit ist wie folgt begründet:
"Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbotes zur Verminderung schädlicher Luftverreinigungen mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat"
Meine Frage: Ist es erfolgversprechend, den Verstoß nicht zuzugeben und als Begründung auf die vorliegende Berechtigung zum Befahren der Umweltzone zu verweisen. Dazu Kopien der Zulassungsbescheinigung und Foto der neuen Plakette?
Hat jemand in einem solchen Fall schon mit Erfolg widersprochen?
Gruß
Jan