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Ich bin gerade etwas durcheinander...da ich leider nicht die Gnade der frühen Geburt hatte und mit meinem Führeschein leider nicht mehr alles ziehen darf stehe ich jetzt vor einem kleinen Problem:
Ich würde gerne eine Wohnwagen mieten und mit der Führerscheinklasse B darf das Gespann bekanntlich eine Gesamtmasse von 3,5t nicht überschreiten. Bisher dachte ich es gelten die Angaben aus den Papieren. Also unser V o l v o hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2300kg, demnach dürfte die Gesamtmasse des Wohnwagens nur 1200kg betragen. Der Wohnwagenvermieter meinte nun, entscheidend sei das Gesamtgewicht auf der Waage. Selbst wenn der WW eine Gesamtmasse von 1500kg hätte dürfte ich den ziehen wenn er z.B. nur leicht beladen wäre und das GG des Gespanns die 3500kg nicht überschreitet. Weiß jemand wer nun recht hat?
Ich würde gerne eine Wohnwagen mieten und mit der Führerscheinklasse B darf das Gespann bekanntlich eine Gesamtmasse von 3,5t nicht überschreiten. Bisher dachte ich es gelten die Angaben aus den Papieren. Also unser V o l v o hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2300kg, demnach dürfte die Gesamtmasse des Wohnwagens nur 1200kg betragen. Der Wohnwagenvermieter meinte nun, entscheidend sei das Gesamtgewicht auf der Waage. Selbst wenn der WW eine Gesamtmasse von 1500kg hätte dürfte ich den ziehen wenn er z.B. nur leicht beladen wäre und das GG des Gespanns die 3500kg nicht überschreitet. Weiß jemand wer nun recht hat?