Fragen zur KFZ-Versicherung

Registriert
04. Feb. 2009
Beiträge
227
Danke
39
SAAB
9-5
Baujahr
2002
Turbo
LPT
Hallo,

ich bräucht emal ein ppar Tips zu folgendem Sachverhalt.

Bis Anfang diesen Jahres lag folgende Konstellation vor:

Alfa Spider Saisonzulassung von 04-10 Versicherung A
Saab 9000 Saisonzulassung von 11-03 Versicherung B

bei jeweils unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften. Beide Fahrzeuge konnten jedoch jeweils meinen aktuellen Schadenfreiheitsrabatt nutzen, da sich die Saisonzeiträume nicht überschnitten.

Seit Dezember 2010 habe ich nun aber einen 9-5 statt des 9000 und will/muss diesen das ganze Jahr über nutzen. Außerdem läuft auf diesen Wagen mein Schadenfreiheitsrabatt. Das Problem ist nun allerdings, dass der Alfa zukünftig von der Versicherung A mit 130% Prozent versichert würde, was ich natürlich unbedingt vermeiden will, da es z.b. spezialisierte Zweitwagenversicherungen gibt, die es ermöglichen den Zweitwagen zum gleichen SFRabatt wie den Erstwagen zu versichern, ohne das beide Autos bei einer Gesellschaft untergebracht werden müssen.
Außerdem möchte ich gerne den Saisonzeitraum des Alfa ändern, da mir 05-09 reicht.

Ziel soll also sein
Alfa Spider 05-09 Versicherung C
Saab 9-5 ganzjährig. Versicherung D

Meine Frage ist jetzt, wie komme ich elegant aus dem aktuellen Vertrag für den Spider raus (die reguläre Kündigungsfrist zum 30.11 habe ich leider verpasst, da da die aktuelle Konstellation noch nicht absehbar war)?

An und abmelden des Alfa mit gleichzeitigem Versicherungswechsel geht ja eigentlich nicht, da die alte Versicherung A darauf bestehen kann, dass man weiter dort versichert bleibt.
Andererseits frage ich mich, ob sie, wenn ich den Wagen zunächst abmelde und ihn im Mai bei einer anderen Versicherung C neu zulasse, überhaupt mitbekommt, dass das passiert, denn die neue Versicherung C würde ja nur überprüfen ob der SFRabbat des Erstwagens (Saab) stimmt (welcher bei Versicherung D ist), da vom Alfa ja keiner übernommen würde.
Eine andere Überlegung war, den Wagen offiziell an meine Freundin zu verkaufen, die Versicherung A zu kündigen, ihn anschließend zurückzukaufen und neu zuzulassen. Natürlich ohne das dazwischen eine Neuzulassung durch meine Freundin läge. Könnte die alte Versicherung A trotzdem auf ihre alten Rechte bestehen?

Und falls jemand bedenken wegen der Kosten hat, ich habe es durchgerechnet, trotz der anfallenden Gebühren etc. wäre dieser Weg erheblich günstiger, als den Altvertrag fortzuführen.

Gibt es andere Möglichkeiten aus dem Vertrag zu kommen?


Vielen Dank für Eure Tips
 
Abmelden, mit neuer Deckung neu anmelden, fertig.
Sehe da kein echtes Problem. Meiner Ansicht nach endet die Versicherung mit Abmeldung automatisch.

Was sagen die Juristen?
 
Die Kündigungsfrist für ein Saisonkennzeichen ab April wäre doch der 28.2 gewesen, da hättest Du vor zwei Wochen mal fragen sollen. Lass den Alfa halt die paar Monate als Zweitwagen mit 130% und wechsle zum nächsten Jahr.
Ich würde dann nur keinen Zeitraum unter einem halben Jahr wählen weil dann der Vertrag nie in eine bessere SF zurückgestuft wird.
In der Zwichenzeit könnte man ja mit der Versicherung mal sprechen, die wollen doch sicher nicht beide Autos verlieren und sind sicher in der Lage, etwas anzubieten.
Es komt auch nur auf den effektiven Betrag in Eurosan und nicht auf irgendwelche Prozente.
 
...
An und abmelden des Alfa mit gleichzeitigem Versicherungswechsel geht ja eigentlich nicht, da die alte Versicherung A darauf bestehen kann, dass man weiter dort versichert bleibt.
Andererseits frage ich mich, ob sie, wenn ich den Wagen zunächst abmelde und ihn im Mai bei einer anderen Versicherung C neu zulasse, überhaupt mitbekommt, dass das passiert...
das merken die, ist mir schon passiert. Es gibt da so eine Regel, dass die bisherige Versicherung soundso lange ein Weiterversicherungsrecht (hiess das so?) hat. 1 Jahr ? Muesste man nochmal nachforschen.

Ausser: Halterwechsel
 
das merken die, ist mir schon passiert. Es gibt da so eine Regel, dass die bisherige Versicherung soundso lange ein Weiterversicherungsrecht (hiess das so?) hat. 1 Jahr ? Muesste man nochmal nachforschen.

Ausser: Halterwechsel


ja und zwar 18 Monate, dehalb funktioniert ja auch Renes Tip normalerweise nicht so einfach (Abmelden bedingt nicht das Ende des Vertrages sondern nur sein Ruhen).

Allerdings merken die das meines Erachtens nach ja nur, weil die neue Versicherung bei der alten den SFRabatt abfragen will, was in meinem Falle nicht gegeben wäre, da er vom Erstfahrzeug abgefragt würde, welches bei einer ganz anderen Gesellschaft läuft. Daher war meine Hoffnung, durch an und abmelden evtl doch die Versicherung wechseln zu können.


@marbo

Nein, auch Versicherungsverträge für Saisonkennzeichen laufen normalerweise vom 1.1 bis 31.12., da der Saisonszeitraum nur bedingt mit dem Vertrag zusammenhängt. Es wird da nur zwischen aktiv und ruhend unterschieden, das hat aber keinen Einfluss auf die Laufzeit. geht auch so aus meinen Unterlagen hervor.
 
Was gehen sollte:

Abmelden und auf eine andere Person (deine Frau) wieder anmelden.
Habe ich vor Jahren schon mal so gemacht.
 
Was gehen sollte:

Abmelden und auf eine andere Person (deine Frau) wieder anmelden.
Habe ich vor Jahren schon mal so gemacht.


Ja, das geht natürlich, wäre für mich allerdings nur die letzte Option, da sich dadurch ein Halter mehr in die Liste der Vorbesitzer einreiht, was beim Wiederverkauf eher Nachteilig ist.
Aber trotzdem Danke für den Tip
 
Andererseits frage ich mich, ob sie, wenn ich den Wagen zunächst abmelde und ihn im Mai bei einer anderen Versicherung C neu zulasse, überhaupt mitbekommt, dass das passiert, denn die neue Versicherung C würde ja nur überprüfen ob der SFRabbat des Erstwagens (Saab) stimmt (welcher bei Versicherung D ist), da vom Alfa ja keiner übernommen würde.

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, willst Du ja für den Alfa kein SFR von der jetzigen Versicherung übernehmen!?!
Somit stellt das ganze kein Problem dar. Wenn Du den Alfa später wieder anmeldest bekommst Du ja den SFR von der neuen Versicherung über die Zweitwagenregelung.
Die neue Versicherung fragt also nicht bei der "Alten" nach ob der beantragte SFR korrekt ist, somit wissen die nix und können auch ihre älteren Rechte nicht geltend machen.
Sonst hast Du nur die Möglichkeit über den Halterwechsel (Deine Frau), anders gehts nicht...

Gruß
 
Du hast mich genau richtig verstanden bzw. bestätigst ja im Grunde meine Annahme.

Fragt sich halt nur, ob die Alte nicht noch über andere Kanäle informiert wird, z.B. die Zulassungsstelle.
Andererseits, was soll passieren? Im schlimmsten Fall macht sie halt von ihren älteren Rechten Gebrauch und ich muss dieses Jahr noch in den sauren Apfel beißen und die (heftig) teuren Tarife zahlen.
 
Frag doch mal nach, was die so anbieten ...
Ausserdem ist ein Halterwechsel innerhalb der Familie nicht wirklich wertmindernd.
 
Willst du ihn kaufen? ;)

Bj 2000, schwarz
96000km
lückenlos scheckheft
Innen Top
außen gut, leichte Gebrauchspuren

Ist jedenfalls noch kein Klassiker oder Youngtimer, falls du das meintest.
 
Ist denn der SFR personengebunden? Wir haben drei Autos (allerdings auf die Firma zugelassen) und die fahren alle mit unterschiedlichen SFR. Also drei unterschiedliche Verträge, die einander nicht berühren. Meine laienhafte Meinung: Wenn die Versicherung mehr Geld haben will, stellt dies eine Vertragsänderung dar und somit müßte man ein Sonderkündigungsrecht haben.
 
Ist denn der SFR personengebunden? Wenn die Versicherung mehr Geld haben will, stellt dies eine Vertragsänderung dar und somit müßte man ein Sonderkündigungsrecht haben.

Das sind jetzt zwei verschiedene Sachverhalte...
SFR ist personen- bzw. firmengebunden, kann aber u.U. übertragen werden (nur so viele Jahre wie man Führerschein besitzt etc.)
Deine "Firmenwagen" sind sicherlich alle das ganze Jahr zugelassen und haben somit Ihren eigenen SFR... Wenn man hier ein Fahrzeug austauscht, durch Neuanschaffung z.B., kann man dann auch den Versicherer wechseln...
Im oben beschriebenen Fall laufen 2 Fahrzeuge, durch die Saisonregelung, über den gleichen SFR, somit behält der Vertrag seine Gültigkeit auch wenn ein Fahrzeug durch ein Anderes ausgetauscht wird und dieses kein Saisonkennzeichen erhält... Das ganze hat mit höherem Beitrag und daraus resultierendem Sonderkündigungsrecht nix zu tun, da sich die Tarifmerkmale ja auf "Kundenwunsch" ändern und es keine Beitragserhöhung seitens der Versicherung ist.

Gruß
 
Das sind jetzt zwei verschiedene Sachverhalte...
SFR ist personen- bzw. firmengebunden, kann aber u.U. übertragen werden (nur so viele Jahre wie man Führerschein besitzt etc.)
Deine "Firmenwagen" sind sicherlich alle das ganze Jahr zugelassen und haben somit Ihren eigenen SFR... Wenn man hier ein Fahrzeug austauscht, durch Neuanschaffung z.B., kann man dann auch den Versicherer wechseln...
Im oben beschriebenen Fall laufen 2 Fahrzeuge, durch die Saisonregelung, über den gleichen SFR, somit behält der Vertrag seine Gültigkeit auch wenn ein Fahrzeug durch ein Anderes ausgetauscht wird und dieses kein Saisonkennzeichen erhält... Das ganze hat mit höherem Beitrag und daraus resultierendem Sonderkündigungsrecht nix zu tun, da sich die Tarifmerkmale ja auf "Kundenwunsch" ändern und es keine Beitragserhöhung seitens der Versicherung ist.

Gruß

Interessant zu wissen. Danke!
 
Zurück
Oben