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Nicht die Händlernummer mit 06 !!!!!!!
Es ist mir klar, zum KZK kriegt man ein Blatt, wo die Daten des Fahrzeuges einzutragen sind.
Aber:
Darf ich nachträglich andere Daten eintragen? Weil ich z.B. ein anderes Fahrzeug mit dem für fünf Tage geltenden KZK bewegen will? Oder kann ich ein zweites Blatt beantragen? Bezahlt ist schließlich für fünf Tage.
Steht denn tatsächlich irgendwo, daß das KZK nur für jeweils ein Auto gültig ist?
Verbraucht sich das KZK also wie eine normale Zulassung oder ist das wie die rote Händlernummer für mehrere Autos.
Wohlgemerkt, es geht mir nicht um die gängige Praxis sondern um die juristischen Hintergründe.
Danke
Ralf
Es ist mir klar, zum KZK kriegt man ein Blatt, wo die Daten des Fahrzeuges einzutragen sind.
Aber:
Darf ich nachträglich andere Daten eintragen? Weil ich z.B. ein anderes Fahrzeug mit dem für fünf Tage geltenden KZK bewegen will? Oder kann ich ein zweites Blatt beantragen? Bezahlt ist schließlich für fünf Tage.
Steht denn tatsächlich irgendwo, daß das KZK nur für jeweils ein Auto gültig ist?
Verbraucht sich das KZK also wie eine normale Zulassung oder ist das wie die rote Händlernummer für mehrere Autos.
Wohlgemerkt, es geht mir nicht um die gängige Praxis sondern um die juristischen Hintergründe.
Danke
Ralf