Für wieviele Autos nacheinander gilt eigentlich das Kurzzeitkennzeichen?

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Danke
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SAAB
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Nicht die Händlernummer mit 06 !!!!!!!

Es ist mir klar, zum KZK kriegt man ein Blatt, wo die Daten des Fahrzeuges einzutragen sind.

Aber:
Darf ich nachträglich andere Daten eintragen? Weil ich z.B. ein anderes Fahrzeug mit dem für fünf Tage geltenden KZK bewegen will? Oder kann ich ein zweites Blatt beantragen? Bezahlt ist schließlich für fünf Tage.

Steht denn tatsächlich irgendwo, daß das KZK nur für jeweils ein Auto gültig ist?

Verbraucht sich das KZK also wie eine normale Zulassung oder ist das wie die rote Händlernummer für mehrere Autos.

Wohlgemerkt, es geht mir nicht um die gängige Praxis sondern um die juristischen Hintergründe.

Danke
Ralf
 
Nicht die Händlernummer mit 06 !!!!!!!

Es ist mir klar, zum KZK kriegt man ein Blatt, wo die Daten des Fahrzeuges einzutragen sind.

Aber:
Darf ich nachträglich andere Daten eintragen? Weil ich z.B. ein anderes Fahrzeug mit dem für fünf Tage geltenden KZK bewegen will? Oder kann ich ein zweites Blatt beantragen? Bezahlt ist schließlich für fünf Tage.

Steht denn tatsächlich irgendwo, daß das KZK nur für jeweils ein Auto gültig ist?

Verbraucht sich das KZK also wie eine normale Zulassung oder ist das wie die rote Händlernummer für mehrere Autos.

Wohlgemerkt, es geht mir nicht um die gängige Praxis sondern um die juristischen Hintergründe.

Danke
Ralf

Nein,

definitiv nicht!

Alleine das "nicht vollständige ausfüllen des Datenblattes" erfüllt schon den Tatbestand des Betrugs usw.

Wäre ja genauso wenn ich zu meinem bekannten sage, "hör mal, bist ja die nächsten zwei wochen in Urlaub, ich leih mir mal solange dein Nummernschild."!

Ich hoffe jetzt ja immer noch das deine frage nicht ernst gemeint war und ich mich mit meiner ernst gemeinten antwort nicht all zu lächerlich gemacht habe!

lg
manne
 
Steht auf der Rückseite der Kurzzeitzulassung auch drauf :"Kurzzeitkennzeichen dienen nur der einmaligen Verwendung und für ein Fahrzeug."

Die Fahrgestellnummer hab ich bislang aber nie eingetragen und wurde auch bei Kontrollen nicht bemängelt. Man könnte also theoretisch mehrere Saab 900 damit bewegen, falls das der Sinn der Frage war.
 
.......Alleine das "nicht vollständige ausfüllen des Datenblattes" erfüllt schon den Tatbestand des Betrugs usw...........
...............Ich hoffe jetzt ja immer noch das deine frage nicht ernst gemeint war und ich mich mit meiner ernst gemeinten antwort nicht all zu lächerlich gemacht habe!

Hallo.
Doch, war ernst gemeint.
Ich wollte wissen, ob das erlaubt ist oder graubereichlich oder ob ich mich in die Nesseln setze.
Aber klare Antwort.

Steht auf der Rückseite der Kurzzeitzulassung auch drauf :"Kurzzeitkennzeichen dienen nur der einmaligen Verwendung und für ein Fahrzeug."

Die Fahrgestellnummer hab ich bislang aber nie eingetragen und wurde auch bei Kontrollen nicht bemängelt. Man könnte also theoretisch mehrere Saab 900 damit bewegen, falls das der Sinn der Frage war.

Ich gebe zu, die Rückseite habe ich nie aufmerksam gelesen. Für ein Fahrzeug ist eindeutig.

Danke
 
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