Garantieanspruch?

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11. Jan. 2008
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SAAB
Rostlaube
Baujahr
2004
Turbo
FPT
Hallo,

ich hab da mal eine Frage. Ende des Jahres werde ich wohl einen meiner Saabs verkaufen müssen, und habe da ein kleines Problem. Das Fahrzeug wurde von mir als Gebrauchtwagen beim Händler gekauft, und ich benutze ihn als Firmenwagen.
Wenn ich dieses Fahrzeug nun sagen wir an eine Privatperson verkaufen möchte, muss ich dem Käufer dann eine Art Gewährleistung auf das Fahrzeug geben? Ich frage deshalb weil ich Streß vermeiden möchte, da ich kein Techniker bin, wie soll ich da eine Garantie auf das Fahrzeug geben können...
Der Wagen ist auch Scheckheft gepflegt, aber es können ja trotzdem im laufenden Betrieb Probleme auftreten.
Hat da jemad Erfahrung mit? Beim letzten Verkauf (privat genutzes Fahrzeug) musste ich schon einen Rechtsanwalt einschalten, weil der Käufer der Meinung war da ich ja ein Gewerbe angemeldet habe, müsste ich Garantie auf den Wagen geben (Bremsbeläge waren verschlissen).
Irgendwie sehr unschön so ein Verkauf =(
 
Die Gewährleistung wirst Du in dieser Konstellation nicht unmgehen können. Garantie mußt Du nicht geben. Und da Käufer teilweise recht unverschämt werden können, ist das ein Problem. Du könntest vielleicht einen Zwischenhändler einschalten, das kann ja Frau/Freundin/was weiß ich sein.
 
Hmpf hab mir fast so etwas gedacht, werde das Fahrzeug dann wohl in Zahlung geben müssen bei einem Händler.
 
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