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http://www.tagesschau.de/inland/gebrauchtwagen-101.html
Hallo.
Laut obigem Link kehrt sich die Beweislast um, bei in den ersten sechs Monaten nach Gebrauchtautoverkauf auftretenden Schäden. Bisher mußte der Käufer nachweisen, daß der Mangel im Kern bei Kauf vorhanden war, jetzt der Verkäufer, daß dem nicht so ist.
Was heißt das für mich, wenn ich als privater Verkäufer ein Autos verkaufe? Letztlich ist es doch gerade bei alten Autos immer möglich, daß Schäden vorhanden sind, die man auch als Verkäufer nicht kennt. Man kann doch garnicht nachweisen, daß etwas nicht war.
Ich will natürlich auch nicht dem Käufer den schwarzen Anton unterschieben, aber für etwas sechs Monate zu haften obgleich man auf die fragliche Sache keinen Einfluß hat, macht mir schon Unbehagen.
Oder bezieht sich das nur auf Händler?
Danke
Ralf
Hallo.
Laut obigem Link kehrt sich die Beweislast um, bei in den ersten sechs Monaten nach Gebrauchtautoverkauf auftretenden Schäden. Bisher mußte der Käufer nachweisen, daß der Mangel im Kern bei Kauf vorhanden war, jetzt der Verkäufer, daß dem nicht so ist.
Was heißt das für mich, wenn ich als privater Verkäufer ein Autos verkaufe? Letztlich ist es doch gerade bei alten Autos immer möglich, daß Schäden vorhanden sind, die man auch als Verkäufer nicht kennt. Man kann doch garnicht nachweisen, daß etwas nicht war.
Ich will natürlich auch nicht dem Käufer den schwarzen Anton unterschieben, aber für etwas sechs Monate zu haften obgleich man auf die fragliche Sache keinen Einfluß hat, macht mir schon Unbehagen.
Oder bezieht sich das nur auf Händler?
Danke
Ralf