Ziehmy
Forums-Fahrlehrer
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Ich bin sicher, dass wir hier auch Mitleser haben, die rechtlich gut bewandert sind!
Daher hier mal meine Frage (falls besser, bitte als PN antworten):
Bei meinem roten Problem-SAAB wurde nach Ablauf der Werksgarantie über die zusätzliche Gebrauchtwagengarantie im April 2008 eine Reparatur durchgeführt:
Getriebe-Reparatur, Simmering erneuert, Kupplung kam auf meinen Wunsch auf meine Kosten neu (Rechnung ist auf www.problem-auto.de im 11. April einsehbar).
Dann wurde der damals schon undichte Simmering wieder undicht, das Getriebe wurde im Rahmen einer Nachbesserung erneut ausgebaut und die Dichtung wieder ersetzt.
Das war im Juni 2008
Jetzt, im März 2009, ist der Simmering scheinbar wieder hinüber: wieder tritt erheb,llicher Ölverlust auf, die eigentlich neue Kupplung ist erst 18.000 Kilometer alt und beginnt zu rutschen.....
Die Anschlußgarantie ist im Februar 2009 abgelaufen.
Stimmt es, dass man auf Reparaturen auch 2 Jahre Gewährleitung hat, die nur durch das Kleingedruckte auf 1 Jahr reduziert werden kann?
Habe ich somit noch Anspruch auf Nachbesserung?
Der letzte Versuch ist ja erst 9 Monate her!
Dieses Auto ist echt das Allerletzte.......
Daher hier mal meine Frage (falls besser, bitte als PN antworten):
Bei meinem roten Problem-SAAB wurde nach Ablauf der Werksgarantie über die zusätzliche Gebrauchtwagengarantie im April 2008 eine Reparatur durchgeführt:
Getriebe-Reparatur, Simmering erneuert, Kupplung kam auf meinen Wunsch auf meine Kosten neu (Rechnung ist auf www.problem-auto.de im 11. April einsehbar).
Dann wurde der damals schon undichte Simmering wieder undicht, das Getriebe wurde im Rahmen einer Nachbesserung erneut ausgebaut und die Dichtung wieder ersetzt.
Das war im Juni 2008
Jetzt, im März 2009, ist der Simmering scheinbar wieder hinüber: wieder tritt erheb,llicher Ölverlust auf, die eigentlich neue Kupplung ist erst 18.000 Kilometer alt und beginnt zu rutschen.....
Die Anschlußgarantie ist im Februar 2009 abgelaufen.
Stimmt es, dass man auf Reparaturen auch 2 Jahre Gewährleitung hat, die nur durch das Kleingedruckte auf 1 Jahr reduziert werden kann?
Habe ich somit noch Anspruch auf Nachbesserung?
Der letzte Versuch ist ja erst 9 Monate her!
Dieses Auto ist echt das Allerletzte.......