Glasschäden bei Teilkasko

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Hi,
mir ist zu Ohren gekommen, dass sich einige Versicherungen bei der Abwicklung von Glasschäden seit Kurzem quer stellen.

Obwohl bei einem Frontscheibentausch zum Teil Rahmen mit gewechselt werden müssen, wollen einige Versicherungen nicht mehr dafür aufkommen.

Begründung: Der Wechsel wäre nicht notwendig.

Die Versicherungsnehmer bleiben dann auf einem Teil der Kosten sitzen.

Hat jemand mit der Methode Erfahrungen gemacht?

Viele Grüsse

Thomas
 
...es gibt bei den meisten Versicherern inzwischen den Hinweis auf REPARATUREN durch Unternehmen wie "car**las reparierts" etc., die die Scheiben mit einem Harz ausspachteln o.ä....

Nur für die gebogene Frontscheibe der alten 99er und 9o1er geben diese Firmen bei Anfrage KEINE Garantie! Selbst ausprobiert. Schriftlich bestätigen lassen und an die Versicherung schicken, dann MÜSSEN sie die Kosten des Austauschs tragen. Wenn sie sich weigern > der übliche Weg :smile:
 
Inwiefern muss man eigentlich wegen dem Glassschaden rechenschaft ablegen. Habe gehört, dass die manchmal Informationen verlangen durch welchen Verkehrsteilnehmer z.B. der Stein in die Scheibe hochgewirbelt ist.
Und wer bestimmt, ob der Schaden "groß" genug für einen Scheibentausch ist?
 
dump Teilkasko...
 
regelt ihr eure Glasschäden selber mit der Versicherung??

Bei mir hat das bisher immer der Autoglaser gemacht.......Allerdings bestand bei meinen Glasschäden auch nie ein Zweifel das sich die Scheibe doch hätte reparieren lassen.....:rolleyes:

900i -> zwei Kieselstein große Einschläge links in die Wölbung (Scheibe innen auch geplatzt.....:eek: )

900t16 -> Einschlag mittig.....Riss.......:cool:

9-5Aero -> Einschlag unter dem rechten Wischer.....Riss.....:cool:

Wobei ich glaube das hier eher die "Nebenarbeiten" wie Scheibenrahmen nicht bezahlt werden wollen, oder???
 
...josef! Wo bleibt dein Statement? :smile:
 
hatte 2005 bei meiner versicherung keine probleme, scheibe inkl. dichtung (airbag-version) wurden gemacht und ohne beanstandung beglichen... 2005 halt :rolleyes:
 
...josef! Wo bleibt dein Statement? :smile:

Meinst Du miiiiiiiiiiich...?!

Falls ja...
Nur alleine die zu erwartenden Kosten eines Frontscheibentausches rechtfertigen die Teileversicherung. So zumindest mein Eindruck über viiiiiiiiele Jahre.

Wenn sich einzelne Versicherungen dagegen sträuben, die tatsächlich anfallenden Nebenkosten beim Scheibentausch zu übernehmen (...weil ja nur das *Glas* versichert sei, so die Ausrede..), sollte mann sich auf das Kausalitätsprinzip berufen. Das zwingende Mit-Tauschen von unmittelbar betroffenen Anbauteilen ist unmittelbarer Bestandteil des versicherten Schadenskomplexes. Basta.
Bleibt der zuständige Sachbearbeiter der Versicherung (...wegen interner Dienstanweisung zur Abwicklung...) uneinsichtig, sollte die Police zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt werden. Am besten zusammen mit allen anderen Versicherungen bei dieser Gesellschaft.

Durch Erhöhung von Versicherungssteuer und zunehmende *Verarmung* (...OT...) in diesem Lande stehen die Unternehmen unter einem extremen Konkurrenzdruck. Häufen sich die Abwanderungen zu anderen Unternehmen wegen dieser Vorfälle, werden derartige Versuche sehr schnell wieder aufgegeben...
 
Inwiefern muss man eigentlich wegen dem Glassschaden rechenschaft ablegen. Habe gehört, dass die manchmal Informationen verlangen durch welchen Verkehrsteilnehmer z.B. der Stein in die Scheibe hochgewirbelt ist.
Und wer bestimmt, ob der Schaden "groß" genug für einen Scheibentausch ist?

Rechenschaft ?!? Die Fragen "wer war's" zielt vermutlich drauf ab, Dir ein bißchen auf den Zahn zu fühlen ob Du Dich in Widersprüche verwickelst ... es gibt ja Leute die lassen einen Mini-Steinschlag über die Versicherung abrechnen und da wird dann von der Werkstatt gleich noch das halbe Auto ausgetauscht. Gaunerei gibt's halt überall.

Ob der Steinschlag repariert werden kann mit der Glass-Medic-Methode oder ob ausgetauscht werden muß kann der Glasmann sagen. Der Steinschlag darf halt nicht in einem genau definierten direkten Sichtbereich des Fahrers liegen und muß klein genug sein. Sonst bleibt bloß der Austausch.

Wenn man einfach so mal reparieren läßt kann es passieren daß sich die Versicherung hinterher querstellt und versucht irgendwelche Abzüge zu machen. Renn Du dann mal Deinen 80 oder 120 Euro für den Rahmen hinterher - die haben i.d.R. gute Anwälte. Oder Dir nach Abwicklung des Schadens die Teilkasko kündigt.

Mein Tipp: Vor Gang in die Werkstatt bei der Versicherung anrufen und Glasschaden melden mit "voraussichtlicher Schadenhöhe". Datum, Uhrzeit und Sachbearbeiter aufschreiben. Mit diesen Daten wird es für die Versicherung schwierig sein sich rauszuwinden.

Carglass kann man im allgemeinen durchaus empfehlen. Zumindest mit der Stuttgarter Filiale bin ich absolut zufrieden.

Hardy
 
Inwiefern muss man eigentlich wegen dem Glassschaden rechenschaft ablegen. Habe gehört, dass die manchmal Informationen verlangen durch welchen Verkehrsteilnehmer z.B. der Stein in die Scheibe hochgewirbelt ist.
Und wer bestimmt, ob der Schaden "groß" genug für einen Scheibentausch ist?

Hi,
das hat folgende Bewandnis:

1) Wird der Stein des Anstoßes vom Rad des Vordermanns hochgewirbelt, spricht man von Betriebsrisiko im Straßenverkehr und die Teilkasko ersetzt den Schaden.

2) Fällt der Stein oder was auch immer (Egal, ob durch Plane geschützt oder nicht) von der Ladekante eines LKWs, so ist dieser für den Schaden heranzuziehen und nicht mehr Deine Teilkasko. D.h. Du mußt Dir wenigstens das Kennzeichen desjenigen merken oder denjenigen besser sogar zum Anhalten zwingen und die Polizei benachrichtigen. Kannst Du ihn nicht anhalten, landest Du gewöhnlich vor Gericht. Zeugen sind ebenfalls sehr von Vorteil, solange sie nicht mit Dir verheiratet, verschwägert oder sonst verwandt sind.

Über 2) weiß ich deswegen Bescheid, weil ich im Moment die Reparatur, drei Klagen und das Gutachten vorfinanzieren muß. Drei Beklagte = Fahrer, Transportfirma, Versicherung. Ein Stein oder ein Stück Eis war im Winter während des Überholens gegen Beifahrerseitenscheibe geknallt und hat Scheibe, Lack und Innenraum ziemlich in Mitleidenschaft gezogen. Mangels Zeugen hatte ich glücklicherweise keinen verletzten Beifahrer.

Bin hier für gute Tipps dankbar.

Viele Grüsse

Thomas
 
Gibt es bei einem Saisonkennzeichen eigentlich irgendeinen Abschlag wenn der (Glas)Schaden im versicherten Zeitraum passiert?
 
Gibt es bei einem Saisonkennzeichen eigentlich irgendeinen Abschlag wenn der (Glas)Schaden im versicherten Zeitraum passiert?

Sicherlich nicht. Bei meinem CV mit Saisonkennzeichen 04-10 ist der Scheibentausch unproblematisch abgewickelt worden.

Gruß
Nando
 
Wäre unlogisch.

Das Risiko im versicherten Zeitraum bleibt gleich.

Die Scheibe geht ja wegen des verkürzten Zeitraums bei einem Saisonkennzeichen nicht häufiger kaputt.

Hast Du denn was läuten hören?
 
Nein, ich hab' nix läuten gehört und wollte es nur interessehalber wissen, da im nächsten Jahr vielleicht/hoffentlich ein zusätzlichiches Saisonkennzeichen ansteht...
 
Kommt hoffentlich ein halbes Auto dazu, oben rum fehlt was... :biggrin:
 
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