Haftpflichtversicherung

jfp

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Moin Wissende,
ich habe eine Frage zur Haftpflichtversicherung. Meinen 9k hatte ich bei einer bekannten und auch guten Versicherung, nennen wir sie mal "Versicherung A", haftpflichtversichert. Den auf das Auto laufenden Vertrag habe ich anfang letzten Jahres auf mein 902 CV übertragen. Der 9k lief dann von Nov. bis Feb. auf dem Vertrag meines 901 CV, das von März bis Okt. angemeldet ist, alles bei "Versicherung A". Anfang Dezember 2020 habe ich den 9k auf unbestimmte Zeit abgemeldet, weil da doch leider mehr Arbeiten dran zu machen sind, um ihn wieder perfekt zu machen, als ich das vorher abgeschätzt hatte. Ich denke, dass ich ihn im Sommer wieder anmelden kann, das möchte ich dann aber ganzjährig.
Und nun kommt der Knackpunkt. Bei meiner "Versicherung A" wäre das dann neben den Verträgen für den XC 70, den 901 CV und den 902 CV ein Neuvertrag, der mit 125% beginnen würde. Es gibt aber eine andere Versicherung, die mir das Auto erheblich preiswerter versichern würde, da ich auch mein Hauptauto, den XC 70, mit Schadensfreiheitsklasse SF 35 fahre.
Weiß hier jemand, ob ich den 9k, wenn ich ihn wieder anmelde, wieder bei der "Versicherung A" anmelden muss oder ob ich sofort oder auch nach einer Abmeldezeit von X Monaten eine freie Wahl des Versicherers habe?
 
habs mal in "Stammtisch" verschoben, da dir sonst niemand antworten kann
 
Zuletzt bearbeitet:
Also, ich das verstehe das folgendermaßen: Den Vertrag des 9k hast du auf den 902 CV übertragen, dieser Vertrag ist also schon mal weg. Der Vertrag, den du dir für den 9k vom Nov. bis Feb. vom 901 CV "geliehen" hast, geht im März vom 9k wieder auf diesen über und der 9k hat dann keine Versicherung mehr, weil er ja im Februar abgemeldet wird. D.h., wenn du den 9k dann irgendwann im Sommer wieder anmelden willst, hast du freie Versicherungswahl und musst auch keine Abmeldezeit einhalten. Aber auf jeden Fall fängst du dabei wieder bei "Null" an. Kannst höchstens versuchen, einen sog. Zweitwagenrabatt rauszuhandeln.
Aber frag doch mal @Hutzelwicht direkt, der ist Versicherungsexperte und kann dir eine verbindliche Auskunft geben.
 
Also, ich das verstehe das folgendermaßen: Den Vertrag des 9k hast du auf den 902 CV übertragen, dieser Vertrag ist also schon mal weg. Der Vertrag, den du dir für den 9k vom Nov. bis Feb. vom 901 CV "geliehen" hast, geht im März vom 9k wieder auf diesen über und der 9k hat dann keine Versicherung mehr, weil er ja im Februar abgemeldet wird. D.h., wenn du den 9k dann irgendwann im Sommer wieder anmelden willst, hast du freie Versicherungswahl und musst auch keine Abmeldezeit einhalten. Aber auf jeden Fall fängst du dabei wieder bei "Null" an. Kannst höchstens versuchen, einen sog. Zweitwagenrabatt rauszuhandeln.
Aber frag doch mal @Hutzelwicht direkt, der ist Versicherungsexperte und kann dir eine verbindliche Auskunft geben.
Ja, deine Beschreibung trifft genau die Situation. Genau diesen "Zweitwagenrabatt" will ich ja bei einer anderen Versicherung nutzen, die das genau so anbietet, leider bietet das "Versicherung A" nicht, obwohl ich am liebsten dort bleiben würde.
Soweit ich weiß, ist @Hutzelwicht Vertrauensmann bei meiner "Versicherung A", deshalb wäre es vermutlich nicht fair, wenn ich ihn um Beratung bitten würde.
 
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Soweit ich weiß, ist @Hutzelwicht Vertrauensmann bei meiner "Versicherung A", deshalb wäre es vermutlich nicht fair, wenn ich ihn um Beratung bitten würde.
nun m.W. ist Ulli Versicherungsmarkler, d.h. keiner bestimmten Versicherung gebunden

dazu eine Ankdote: Freund R. hat seinen WW bei Versicherung A versichert, die zum Jahreswechsel die Beiträge deutlich erhöht hat
also Angebot bei einem Versicherungsmarkler eingeholt, Erbebnis: deutlich günstiger (3-stellig) - nun ratet mal welche Vericherung das war?
richtig Versicherung A asdf
 
.. nun ratet mal welche Vericherung das war?
richtig Versicherung A asdf
Nun ja, da liegt der Fall aber anders. Ich müsste bei meiner "Versicherung A" ja ganz neu anfangen mit 125%. Ich hatte dort schon mal nachgefragt, ob es ein ähnliches Angebot wie bei der anderen Versicherung mit Zweitwagenrabatt gibt, aber das wurde dort nicht akzeptiert.
 
Nun ja, da liegt der Fall aber anders. Ich müsste bei meiner "Versicherung A" ja ganz neu anfangen mit 125%. Ich hatte dort schon mal nachgefragt, ob es ein ähnliches Angebot wie bei der anderen Versicherung mit Zweitwagenrabatt gibt, aber das wurde dort nicht akzeptiert.
ich wollte mit dem Beispiel die Rolle des Versicherungsmarklers verdeutlichen
war selber jahrelang Kunde, bis ich eine Gesellschaft gefunden habe, die meinen old/youngtimer versichert hat und mir inzwischen für alle fahrzeuge ne gruppenversichrung anbietet
 
Müssen denn Deine Autos bei Versicherung A bleiben? Ich mal ein ähnliches Thema, die Versicherung hatte schon 3 Autos von mir und ein 4tes sollte dazu kommen. Die haben dann mit den %ten der Verträge gerechnet in welcher Kombination der Gesamtbeitrag für die 4 Autos am günstigsten wird.
 
nun m.W. ist Ulli Versicherungsmarkler, d.h. keiner bestimmten Versicherung gebunden

dazu eine Ankdote: Freund R. hat seinen WW bei Versicherung A versichert, die zum Jahreswechsel die Beiträge deutlich erhöht hat
also Angebot bei einem Versicherungsmarkler eingeholt, Erbebnis: deutlich günstiger (3-stellig) - nun ratet mal welche Vericherung das war?
richtig Versicherung A asdf

Moinsen, da hier mein Name gefallen ist will ich mal versuchen aufzuklären: Vorab @hb-ex: Der Freund R. hatte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sein Fahrzeug mit einem alten Tarif versichert. Den kann man aber nicht mehr neu abschließen, weshalb der Makler mit dem neuen Angebot und dem neuen und aktuellen Tarif günstiger sein konnte. Es gibt sowas aber auch umgekehrt, da wäre man bescheuert wenn man den neuen Tarif abschließen würde. Nun weiß man ja nicht ob Freund R. im Internet seinen Alttarif sich selbst "besorgt" hat oder ob es eine Agentur oder gar auch ein Makler war über den er versichert war. Beide letzteren hätten natürlich (wenn man gefragt hätte) auch den neuen Tarif anbieten können. Allerdings Obacht: In den neuen Tarifen sind so manches Mal schöne Gemeinheiten versteckt, die sich erst bei einem Schaden bemerkbar machen. Dass man z. B. bei einem Schaden durchaus mal um mehr als 6 oder 7 Jahre mehr zurückgestuft wird als im Altvertrag ist da noch das Harmloseste.

Nun, zum eigentlichen Problem:
Grundsätzlich: Wenn man ein Fahrzeug abmeldet erlischt nicht automatisch die Versicherung! Die Versicherung wandelt sich dann um in eine Ruheversicherung solange das Fahrzeug noch im Besitz des ehemaligen Halters verbleibt. diese Ruheversicherung dauert in der Regel bis zu 18 Monate. Erst danach erlischt der Versicherungsschutz. Wer also sein Fahrzeug im Oktober oder November abmeldet und es im März oder April wieder anmelden will kann die Versicherung nicht wechseln, es sei denn er hat den Vertrag zusätzlich zur Abmeldung fristgerecht gekündigt.

Zu den Verträgen:
9000 - SFR-Übertragung auf 902 soweit alles klar.
Bei 901 und 9000 gehe ich mal davon aus, dass beide kein Saisonkennzeichen haben (sonst funktioniert das nämlich nicht was Du geschildert hast)

Nun kommt ein wenig die Gretchenfrage: Wer nutzt die Fahrzeuge? Wenn Du bei einem der angemeldeten Fahrzeuge Alleinfahrer bist kann der 9k in der Tat die gleiche SF-Klasse bekommen wie das sog. "Erstfahrzeug“. Grund: Du kannst ja schließlich auch nur mit einem Auto fahren, eines bleibt also immer stehen.Also wenn der 902 z. B. SF 35 hat und Du das Fahrzeug alleine nutuzt und es so auch im Vertrag für den 902 steht kann der 9k die gleiche SF-Klasse bekommen.

Wenn Du bei beiden nicht Alleinfahrer bist kann der Vertrag bei einigen Versicherungen in SF 2 (die AXA macht sogar SF3) eingestuft werden obwohl es sich um einen Neuvertrag handelt. Dabei ist es nicht relevant bei welcher Gesellschaft der Erstvertrag läuft. Wechselt man irgendwann später einmal die Versicherung kann man allerdings nur die SF-Rabatte übertragen bekommen, die man bei einer regulären Einstufung bekommen hätte.

Beispiel: Sondereinstufung in SF3 bei Gesellschaft A

2018 SF 3
2019 SF 4
2020 SF5
2021 Wechsel zur Gesellschaft B Übertragung der Rabatte mit SF 2
(2018 SF1/2 2019 SF 1 2020 SF2)

Ich hoffe, dass ich etwas Licht ins Dunkel bringen und weiterhelfen konnte.
 
Moin Ulli, und ganz herzlichen Dank für die detaillierte Erklärung und vor allen Dingen die für mich äußerst wichtige Info, dass der ruhende Vertrag erst nach 18 Monaten erlischt. Demnach kann ich den 9k, wenn ich ihn selber wieder anmelde, zunächst nicht bei der anderen Versicherung versichern. Na ja, dann muss ich wohl bis Ende des Jahres diesen sauren Apfel schlucken, danach kann ich ja im November kündigen und bei der erheblich preiswerteren Versicherung versichern. Da du ja hier auch schon Namen genannt hast: Verti bietet an, das Zweitfahrzeug zum gleichen SF-Satz wie das Erstfahrzeug, das auch bei einer anderen Versicherung versichert sein kann, zu versichern. Das macht dann schon ein paar Hunderter aus.
901 und 9000 haben beide ein Saisonkennzeichen, der 901 von März bis Oktober, der 9k von November bis Februar, beide habe ich zwischendurch auf demselben Vertrag mit SF 19 gefahren, den 901 hatte ich 2003 als Zweitwagen angemeldet und der ist dann bis jetzt ganz regulär bis SF 19 heruntergegangen.
Alleinfahrer bin ich nicht, meine Frau nutzt den 901 sehr gerne auch mal, aber beide gleichzeitig geht natürlich nicht, weil sich die Saisonkennzeichen eben nicht überlappen.
@nloenker: Die Autos müssen nicht bei Versicherung A bleiben, ich will ja nur aus den genannten Gründen den 9k bei Verti versichern. Würde Versicherung A mir den mit SF 35 versichern, würde ich das auch dort machen.

Auf jeden Fall bin ich jetzt dank der klaren Info von Ulli schlauer, dafür nochmal ein ganz großes "Dankeschön"!
 
Nun kommt ein wenig die Gretchenfrage: Wer nutzt die Fahrzeuge? Wenn Du bei einem der angemeldeten Fahrzeuge Alleinfahrer bist kann der 9k in der Tat die gleiche SF-Klasse bekommen wie das sog. "Erstfahrzeug“. Grund: Du kannst ja schließlich auch nur mit einem Auto fahren, eines bleibt also immer stehen.Also wenn der 902 z. B. SF 35 hat und Du das Fahrzeug alleine nutuzt und es so auch im Vertrag für den 902 steht kann der 9k die gleiche SF-Klasse bekommen.
Hat man da ein Anrecht drauf oder ist das nur eine "Kann-Bestimmung"?

Wenn Du bei beiden nicht Alleinfahrer bist kann der Vertrag bei einigen Versicherungen in SF 2 (die AXA macht sogar SF3) eingestuft werden obwohl es sich um einen Neuvertrag handelt. Dabei ist es nicht relevant bei welcher Gesellschaft der Erstvertrag läuft. Wechselt man irgendwann später einmal die Versicherung kann man allerdings nur die SF-Rabatte übertragen bekommen, die man bei einer regulären Einstufung bekommen hätte.
Das ist ein sehr wichtiger Punkt, der wohl nicht sehr bekannt ist und auf den ich heuer beim Versicherungswechsel ebenfalls reingefallen bin. Bei der neuen wurde ich dann zu meiner Überraschung 2 Jahre niedriger eingestuft als erwartet, owohl die neue eigentlich ebenfalls diese Neueinstufung mit SF2 macht. Aber mir als Wechsler wollten sie das nicht zugestehen. Hätte das wohl vor dem Wechsel aushandeln müssen, aber ein Anrecht habe ich vermutlich nicht drauf?
 
Hat man da ein Anrecht drauf oder ist das nur eine "Kann-Bestimmung"?


Das ist ein sehr wichtiger Punkt, der wohl nicht sehr bekannt ist und auf den ich heuer beim Versicherungswechsel ebenfalls reingefallen bin. Bei der neuen wurde ich dann zu meiner Überraschung 2 Jahre niedriger eingestuft als erwartet, owohl die neue eigentlich ebenfalls diese Neueinstufung mit SF2 macht. Aber mir als Wechsler wollten sie das nicht zugestehen. Hätte das wohl vor dem Wechsel aushandeln müssen, aber ein Anrecht habe ich vermutlich nicht drauf?
Moin,
zur ersten Frage: Nein, ein Anrecht gibt es darauf nicht. Bindend ist, was die Versicherungsbedingungen aussagen. Und da gibt es derlei viele, auch wenn es für den Laien irgendwie alles gleich aussieht.
zur zweiten Frage: Da ist in der Regel auch nicht aushandelbar. Es wird der SF-Rabatt bestätigt, den man im Vorvertrag sich erfahren hat, nicht den, den man bekommen hat. Auch wenn Versicherung B die gleichen Zweitwagenbedingungen bezüglich der SF-Sondereinstufung bietet, so kann man diese Sondereinstufung nicht mit den bestätigten schadensfreien Jahren des Vorversicherers aufaddieren.
 
Moin Ulli, und ganz herzlichen Dank für die detaillierte Erklärung und vor allen Dingen die für mich äußerst wichtige Info, dass der ruhende Vertrag erst nach 18 Monaten erlischt. Demnach kann ich den 9k, wenn ich ihn selber wieder anmelde, zunächst nicht bei der anderen Versicherung versichern. Na ja, dann muss ich wohl bis Ende des Jahres diesen sauren Apfel schlucken, danach kann ich ja im November kündigen und bei der erheblich preiswerteren Versicherung versichern. Da du ja hier auch schon Namen genannt hast: Verti bietet an, das Zweitfahrzeug zum gleichen SF-Satz wie das Erstfahrzeug, das auch bei einer anderen Versicherung versichert sein kann, zu versichern. Das macht dann schon ein paar Hunderter aus.
901 und 9000 haben beide ein Saisonkennzeichen, der 901 von März bis Oktober, der 9k von November bis Februar, beide habe ich zwischendurch auf demselben Vertrag mit SF 19 gefahren, den 901 hatte ich 2003 als Zweitwagen angemeldet und der ist dann bis jetzt ganz regulär bis SF 19 heruntergegangen.
Alleinfahrer bin ich nicht, meine Frau nutzt den 901 sehr gerne auch mal, aber beide gleichzeitig geht natürlich nicht, weil sich die Saisonkennzeichen eben nicht überlappen.
@nloenker: Die Autos müssen nicht bei Versicherung A bleiben, ich will ja nur aus den genannten Gründen den 9k bei Verti versichern. Würde Versicherung A mir den mit SF 35 versichern, würde ich das auch dort machen.

Auf jeden Fall bin ich jetzt dank der klaren Info von Ulli schlauer, dafür nochmal ein ganz großes "Dankeschön"!
Verti bietet in der Tat die SF-Klasse des Erstfahrzeuges auch für den Zweitwagen unter bestimmten Vorrausetzungen an. Aber man muss auch wissen:
Wir berechnen den Tarif Ihres Zweitwagens auf einer anderen Grundlage als den Ihres Erstfahrzeugs. Deshalb kommt es trotz gleicher Schadenfreiheitsklasse und Tarifierungsmerkmale, wie z.B. Fahrzeugart, Erstzulassung und Stellplatz zu einem höheren Beitrag.
Also auch hier gilt: Rechnen. Unter Umständen kann beispielsweise die "Verti-SF8" teurer sein als die "Pfefferminzia SF2".
 
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Also auch hier gilt: Rechnen. Unter Umständen kann beispielsweise die "Verti-SF8" teurer sein als die "Pfefferminzia SF2".
Ja, das ist so, aber im Endeffekt sind sie die preiswertesten. Ich zahle für den ab nächsten Monat neu für meine Frau als Zweitwagen anzumeldenden 902 CV 2,3 L aus 1996 mit Saisonkennzeichen von März bis Oktober und Fahrleistung von bis zu 6000 km knapp über 200 € inkl. TK. Die SF 35 meines Erstfahrzeugs wurden dabei zugrundegelegt. OK, das ist vermutlich erstmal ein Lockvogelangebot und wird ab nächstem Jahr dann höher liegen, aber zunächst einmal ist der Preis schon recht gut.
 
Bei der Teilkasko immer auch beachten:
Sind Kollisionen mit Tieren aller Art inkludiert oder nur Haarwild? Oft gibt es auch einen Ausschluss von sog. "Nutztieren" oder Hunden und Katzen..........
Sind Tierbissschäden mitversichert ? Und wenn ja auch Folgeschäden und auch hier, wenn ja bis zu welcher Höhe?
Wie entschädigt die Versicherung bei Totalverlust ?
Das ist mittlerweile schon bald eine Wissenschaft für sich.
 
Bei der Teilkasko immer auch beachten:....
Also in der Versicherungsinfo zur TK steht:
"Schäden durch Tiere aller Art sind abgedeckt."
Genauer in den Vertragsbedingungen:
"Zusammenstoß mit Tieren bzw. Haarwild
Versichert sind Schäden durch den Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art. Bei der Produktlinie "Basis" ist nur der Zu-
sammenstoß mit Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 BundesjagdG (z. B. Reh, Wildschwein) versichert."
Ich habe den Klassik-Tarif abgeschlossen, insofern greift nicht die Einschränkung zu "Basis".
Dann wieder in der Info:
"Folgeschäden bei Tierbiss sind bis zu einer
Höhe von 5.500 Euro mitversichert."
Totalverlust in den Vertragsbedingungen:
"Unsere Leistung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahr-
zeugs. Lassen Sie Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens oder Zerstörung reparieren, ersetzen wir die Reparaturkosten nach C.1.7."

IMHO sind die Bedingungen soweit in Ordnung.

Das ist mittlerweile schon bald eine Wissenschaft für sich.
Ja, definitiv! Für die meisten Menschen kaum noch durchschaubar.
 
Also in der Versicherungsinfo zur TK steht:
"Schäden durch Tiere aller Art sind abgedeckt."
Genauer in den Vertragsbedingungen:
"Zusammenstoß mit Tieren bzw. Haarwild
Versichert sind Schäden durch den Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art. Bei der Produktlinie "Basis" ist nur der Zu-
sammenstoß mit Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 BundesjagdG (z. B. Reh, Wildschwein) versichert."
Ich habe den Klassik-Tarif abgeschlossen, insofern greift nicht die Einschränkung zu "Basis".
Dann wieder in der Info:
"Folgeschäden bei Tierbiss sind bis zu einer
Höhe von 5.500 Euro mitversichert."
Totalverlust in den Vertragsbedingungen:
"Unsere Leistung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahr-
zeugs. Lassen Sie Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens oder Zerstörung reparieren, ersetzen wir die Reparaturkosten nach C.1.7."

IMHO sind die Bedingungen soweit in Ordnung.


Ja, definitiv! Für die meisten Menschen kaum noch durchschaubar.
Ja, das ist alles so okay! :top:
 
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