HILFE !!! Werkstatt scheitert am 9-3 Verdeck..

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26. März 2010
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SAAB
9-3 I
Baujahr
1999
Turbo
LPT
Hallo zusammen,

die Sonne lacht..schön wenn man ein Cabriolet hätte...

Ich bin ziemlich verzweifelt - mein 9-3 I Cabriolet steht in der Werkstatt und wird nicht fertig !!!

Ausgangssituation:
9-3 Cabriolet, ein Hydraulikölzylinder undicht (tropft auf einer Seite). Dach schließt / öffnet perfekt ohne Störungen etc. Handbremsseil defekt.

Und hier die chronologische Geschichte des Grauens

- 19.05 - 20.05 Werkstatttermin. Auftrag Handbremsseil ersetzen, defekten Hydraulikzylinder am Verdeck suchen
und ersetzen durch angelieferte Teile (gebraucht). Kein schriftl. Auftrag ! (leider..)

- anstatt die Verdeckhydraulik zu prüfen um den defekten (1) Hydraulikzylinder zu lokalisieren wurden alle 4 Hydraulikzylinder ohne Prüfung ausgetauscht, obwohl 3 davon nachweislich dicht waren (Beleg aus Werkstatt vom Vorbesitzer). Dafür habe ich nie den Auftrag erteilt. Auf Nachfrage wurde mir vom Mechaniker bestätigt das die Dichtigkeit nicht geprüft wurde.Hinzu kommt das es nun nicht mehr möglich zu sagen welcher der 4 Zylinder undicht war da dies im ausgebauten Zustand nicht mehr zu erkennen ist

- es wurden Arbeiten am Verdeck ausgeführt und in Rechnung gestellt die nicht beauftragt waren und beim Austausch der Zylinder auch nicht nötig sind: Verdeckfunktion prüfen / justieren / einstellen mit Tech-2 etc, siehe Rechnung), insbesondere da das Verdeck fehlerfrei funktionierte.

Habe notgedrungen die Rechnung und Leitungen gezahlt und den Auftrag im Nachgang abgezeichnet um mein Fahrzeug zu bekommen.

- 20.05 Auto abgeholt. nach 5km Fahrt "Verdeck prüfen" ding ding ... alle 1-2min- 21.05 Erneut in die Werkstatt. Hektische Fehlersuche. Werkstattmech.: "..ich hab doch mindestens 40x auf und zu ausprobiert..."
Verhalten: Das Verdeck bleibt während des öffnens / schließens stehen, Störung wird angezeigt.
Tech2 zeigt keinen bleibenden Eintrag im Speicher. Muss das Auto dalassen. Fahre KIA.

- 22.05. Mechaniker ruft an, glaubt ein Microschalter ist defekt, bestellt das Teil.

- 24.05 Anruf in der Werkstatt - der Mechaniker ist im Krankenhaus. Keiner weis genau was zu tun ist.
man will sich schlau machen

- 26.05. Werkstattmeister eröffnet mir das das Teil falsch bestellt wurde (muss in Memmingen
bestellt werden), also erneut bestellt. Lieferung evtl. bis 28.05

- 01.06 Per Post die Werkstatt aufgefordert den Wagen bis spätestens 08.06. zu reparieren:

" 2. Nacherfüllung / Nachbesserung Verdeckstörung im Rahmen der Gewährleistung

Sofort nach Abholung des Fahrzeugs am 20.05. trat nach wenigen Kilometern auf der Heimfahrt bei geschlossenem Verdeck eine Verdeckstörung auf die im SID signalisiert wurde. Das Dach funktionierte bei Abgabe des Fahrzeug am 19.05 reibungslos ohne Fehler und ohne das eine Störung gemeldet / gespeichert war, abgesehen vom Hydraulikölverlust bei Betätigung des Dachs auf der rechten Seite.

Durch die nicht beauftragte Dachjustierung vom 19. / 20.05 funktioniert das Dach seit dem nicht mehr störungsfrei und der Wagen steht seit 21.05 bei ihnen in der Werkstatt ohne das der Fehler bisher gefunden und beseitigt wurde.

Ich fordere Sie hiermit auf den Mangel innerhalb einer Frist von einer Woche (bis zum 8. Juni 2010) zu beheben."

- bis heute (07.06) keinerlei neuen Status...

Ich würde mich freuen wenn ihr mir helfen könnt in diesem Fall richtig vorzugehen !

- kann ich nach verstreicehnd es Termins (8.6) das Auto woanders auf Kosten der Werkstatt reparieren lassen ?

- Ich habe die Rechnung reklamiert wo ja 3 Zylinder zuviel getauscht wurden und eine Dachjustage 7 Einstellung erfoglt ist die ich nicht beauftragt hab. Ist die notwendig beim Tausch der Zylinder ?

Ich wollte die Schiedsstelle auch mit dem Fall betrauen.

- glaubt hier jemand er könnte sachdienliche Hinweise geben wenn ich das Dach mal filme und man dann sieht wo es stehen bleibt ??


Danke!
 
Habe notgedrungen die Rechnung und Leitungen gezahlt und den Auftrag im Nachgang abgezeichnet um mein Fahrzeug zu bekommen.

Das war echt dämlich aber das kannst Du Dir inzwischen denken. Selbst wenn Aussage gegen Aussage stünde - Du hast EINEN Zylinder angeliefert und mit dem Hintergrund dürfte eindeutig erkennbar sein, wie der korrekte Auftrag lautete.

Mach nicht lange rum und nimm Dir einen Anwalt - alleine kommst Du da nicht weit.

Wenn Du es dennoch alleine durchziehen willst, schreibe eine sachliche Beschwerde an die Schlichtungsstelle der Innung - das könnte helfen.
 
Habe notgedrungen die Rechnung und Leitungen gezahlt und den Auftrag im Nachgang abgezeichnet um mein Fahrzeug zu bekommen.

Das war echt dämlich aber das kannst Du Dir inzwischen denken. Selbst wenn Aussage gegen Aussage stünde - Du hast EINEN Zylinder angeliefert und mit dem Hintergrund dürfte eindeutig erkennbar sein, wie der korrekte Auftrag lautete.

Mach nicht lange rum und nimm Dir einen Anwalt - alleine kommst Du da nicht weit.

Wenn Du es dennoch alleine durchziehen willst, schreibe eine sachliche Beschwerde an die Schlichtungsstelle der Innung - das könnte helfen.


nein ich hab 4 Zylinder angeliefert weil ich nicht wusste welcher defekt war.
Auf dem Auftrag steht nicht von 4 Zylindern getauscht, sondern nur die AZ.. daher hab ichs auch dann unterschrieben weil ja "nur" die Dachjustierung" mehr drauf war.

Kam erst nach Bezahlung raus.
 
Das Du den Auftrag im nachhinein unterschrieben hast war äußerst unklug, zumal die ausgeführten arbeiten dort scheinbar nicht konkret aufgeführt waren. Sämtliche erbrachte Leistungen, die Du NICHT in Auftrag gegeben hattes und welche trotzdem durchgeführt wurden, hättest Du nicht bezahlen brauchen. Da Du aber durch unterschreiben des Auftrages im Nachhinein der gesamten Reparatur zugestimmt hast, wird es schwierig, gegen die Zahlung der nicht von dir in Auftrag gegebenen Arbeiten vorzugehen, Du kannst nur versuchen, gegen den unzureichend angegebenen Arbeitsumfang im Auftrag vorzugehen. Da ein Werkstattauftrag juristisch gesehen aber ein Werkvertrag, und die Werkstatt somit auf erfolgreiche Leistungserbringung verpflichtet ist, muß die Werkstatt eine kostenlose Nachbesserung erbringen, sollte sie diesem nicht nachkommen, kannst Du das Fahrzeug auf Kosten der Werkstatt in einer anderen Werkstatt Nachbessern lassen. Ich würde dir auch empfehlen, dich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen, alleine wird es sicherlich schwer sein, deine Ansprüche geltend zu machen.
 
ich glaube mal gelesen zu haben das die werkstatt bis zu drei mal nachbessern darf und auch die chance dafür erhalten sollte (muss). sind ja auch nur menschen :smile:
 
habe bereits die zuständige Schiedsstelle kontaktiert, die Chancen sind wohl nicht sooo schlecht. Ich werde berichten !
 
Drück Dir die Daumen, bin gespannt, wie's ausgeht.
Hätte es einen Unterschied gemacht, die Rechnung "unter Vorbehalt" zu bezahlen?
 
Drück Dir die Daumen, bin gespannt, wie's ausgeht.
Hätte es einen Unterschied gemacht, die Rechnung "unter Vorbehalt" zu bezahlen?

Danke ! .. ja, unter Vorbehalt oder irgend was in der Richtung wäre idela gewesen.. wie gesagt war das Hauptproblem das ich erst mit verkünden der Endsumme realisiert hab das sie da heftig zu viel gemacht haben. Die Einstellarbeiten am Verdeck hab ich nat. gelesen aber gedacht "ok wahr wohl nötig nach dem Austausch"..
 
Meine Meinung:

Verklicker Deinem RA, dass ein Zylinder undicht war, alles jedoch funktionierte. jetzt ist es umgekehrt.
Du musstest als Laie von der Kompetenz diees Betriebes ausgehen, und hast daher grünes Licht gegeben.
Ich denke schon, dass man in diesem Fall eine Auskunft des Ausführenden erwarten kann, warum die zusätzlichen Arbeiten durchgeführt werden mussten, um die Funktion herzustellen, die sich ja nicht herstellen ließ.
Ich ginge nicht den Weg der Nachbesserung, sondern würde fest darauf beharren dass dem Laien sugerriert wurde, die Arbeiten seinen erforderlich und diesbezüglich jegliche Kompetenz fehlte, was ja hinreichend bewiesen wurde:mad:
 
So. Morgen bekomm ich angeblich mein Auto wieder.

Die Fehlfunktion bei auf & zu tritt NICHT mehr auf. Dringender Tatverdächtiger für die Störung ist lt. Niedelassung Nr. 2 meine Starterbatterie (!!). Hat wohl nur noch halbe Kapazität. Hintergrundinfo: Mechaniker in Niederlassung Nr. 1 hat versucht ohne laufenden Motor das Verdeck zu bedienen :rolleyes: um meine Störung zu lokalisieren.

OK leuchtet mir ein das ohne Motor bei schwächelnder Batt. dann evtl. die Spannung unter ein Limit geht und dann eine Meldung im SID erscheint !? Kann das jemand bestätigen ? Allerdings waren auch spätere Versuche MIT laufendem Motor nciht erfolgreich. Theorie: Batt. tiefentladen, hat nicht gereicht das der Motor später im Standgas mitlief.. ?!?

Einzige Ungereimtheit an dieser Theorie: Bei Abholung nach dem Werkstattaufenthalt am 20.05 piepste es ja & SID meldete "Verdeck prüfen". Kann sich jemand erklären wie das damit zusammenhängt ? Tritt die Meldung auf wenn nur die Batt. leer ist und das Verdeck nicht bewegt wird ? Wohl eher nicht oder ?

Ich werde die Batt. noch morgen ersetzen und mal schauen ob es wieder piepst :redface:
 
Naja, sagen wir mal so, die LIMA is meiner Meinung nach nicht grad die beste beim Saab (vgl 2 Fensterheber betätigen + Licht wird dunkler). Also könnte es schon sein, dass bei "nur" Standgas, bei leerer Batterie der Strom nicht reicht.
 
... Kann sich jemand erklären wie das damit zusammenhängt ? Tritt die Meldung auf wenn nur die Batt. leer ist und das Verdeck nicht bewegt wird ? Wohl eher nicht oder ?


Doch,doch.

Die Werkstatt will sich nicht für blöd verkaufen.:biggrin:
Meine Meinung: Humbug.

Klar war die Batterie leer, als die ein paar mal das Dach auf und zu gemacht haben.
 
Hallo,

ich besitze zwar "nur" ein 900er cabrio mit elektrischem Verdeck, aber auch hier ist die Problematik mit Verdeck öffnen/schließen ohne laufenden Motor nicht ganz ohne. Häufiges (5x) betätigen bei nicht mehr so frischer Batterie sorgte auch schon für Wirrwarr.
Mit neuer Batterie war dann tatsächlich Ruhe. Nutzt du dein Fahrzeug auch als Saisonfahrzeug? Ist vermutlich auch nicht sonderlich batterie-"förderlich". Daher... eine neue Batterie ist nie verkehrt.

Gruß Kater546
 
Ich kann das insofern bestätigen, als bei meinem früher bei Verdeckbetätigung regelmäßig (und jetzt nach der Überarbeitung nur noch gelegentlich) ohne laufenden Motor die Verdeckohren und damit die Verriegelung für den 5. Spriegel nicht vollständig aufgingen. Das liegt wohl an dem schwergängigem Mechanismus des Verriegelungs-/Ohren-Mechanismus, der durch die etwas höhere Lichtmaschinenspannung offenbar überwunden werden kann, während die Batteriespannung alleine in dem Fall wohl nicht für eine ausreichend schwungvolle Öffnung ausreicht.
Die Fehlermeldung "Verdeck prüfen" würde jedenfalls genau dazu passen, bedeutet sie doch, dass die Verdeckbewegung mechanisch behindert wird, also z.B. die Verriegelungen noch nicht offen sind.

Das Verdecksystem gibt jedenfalls ohne Betätigung des Verdecks keine Meldung über eine zu niedrige Batteriespannung über das SID aus.
 
Klasse !

Ich bedanke mich bei alle die Kommentare zum Batterie-Verdeck Problem gepostet haben. Hoffendl. war es das. So ein Theater kann einem den Spass am Auto schon gründlich verdrießen.

Das kein "Batteriespannung niedrig" kommt ist meiner Meinung nach ein Unding ! Ist doch elektronisch sehr einfach zu realisieren und das wäre mal eine sinnvolle Anzeige im SID.
 
Hallo Jensemann,

meine Batterie ist quasi am Ende (3min Standlicht-Wagen springt nicht mehr an). Dennoch kann ich im Standgas ohne jegliche Probleme das Dach auf und zu machen. Ohne Motorstart geht das Dach zwar langsamer, aber immer noch vernünftig zu (wenn ich gerade gefahren bin). Zusätzlich meine ich, dass das Dach Kondensatoren oder so etwas hat, damit die Spannung gehalten wird.

Ich kann mir die Theorie Deiner Bude daher nicht vorstellen.:confused:
 
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