Ich Rindvieh!

Registriert
14. März 2005
Beiträge
1.491
Danke
203
Dieser Thread ist für mich eigentlich sowas wie ein Punching Ball!
Denn momentan könnt' ich gerade die Wände hoch gehen, weil ich mich selber über meine Blödheit und mein Pech ärgere. :frust

Anfang April bin ich schon mal ein "wenig" schnell gewesen. Hab dafür auch die Poleposition gehabt und ein Zielfoto. Zusätzlich in die Ränge (1 Punkt für mich). :icon_evil

Gestern, auf dem Weg nach Hause von der Arbeit, bummelt ein LKW vor mir über die Landstraße und dahinter zwei andere Autos die sich partout nicht daran vorbei trauten. Also gemütlich hinterher fahren bis man eine vernünftige gerade hat und dann vorbei. Kaum das ich den Überholvorgang gerade abgeschlossen habe und vom Gas gehe, springt ein lieber Kollege der Trachtentruppe aus dem Gestrüpp. :pokeball

Resultat:

Abgeschossen auf 118m, mit 107 in einer 70er Passage. Minus "Miles-and-more" Rabatt (3 kaämmchen) 104. Somit stehen dann 34 auf der Haben-Seite. Ach ja, das ganze soll ja auch gebührend gefeiert werden mit nochmals 3 Points for Germany.....ähm Kevin. :cussing

Gott sei Dank, war der erste Zieleinlauf im April unter der magischen 25 km/h Grenze die einem; falls zweimal im Jahr auf solche Art gewonnen, schnell eine Monatskarte bein ÖPNV sichert. :erm

Nun heißt es erstmal für mindestens ein Jahr ein gaaaaaanz braver kleiner Saabfahrer zu sein der die Gesetze dieses Landes beachtet. Vor allem die kleinen runden Schilder mit dem roten Rand und den schwarzen Zahlen drauf. :engel2
 
Kevin,

mein Beileid. Das nenn ich mal ne scheiss pechsträhne!!!!!!!!!!!!!!!!!!

steven
 
:touched stell dir einfach vor, es wäre in der schweiz passiert :smilie_flagge2
 
Mensch Kevin,
kenn ich nur zu gut!! Hab mein spritsparendfahren Jahr vor rund drei Jahren gehabt... Und seitdem: ToiToiToi nur Kleinkram (ohne Punkte) ..... :00000434

Aber echt Kaese!

Druecke dir die Daumen, dass du einen leichten rechten Fuss bekommst...

LG
mk
 
Ja Sch..., die Brüder lauern auch wirklich überall mittlerweile. Hab auch in den letzten Monaten dreimal ein unfreiwilliges schwarz-weiß-Portrait bekommen. Zum Glück immer nur 15,-, war aber künstlerisch auch wenig wertvoll.
 
Naja, bisher war es immer ein Verwarngeld. Aber im letzten April wurde es dann mein erster Bußgeldbescheid in meiner autofahrerischen Karriere! Nun gleich noch einer! Bittere Pille!
 
es gibt schlimmeres, z.b. mit 38 zuviel im Ort in der Probezeit ...
aber auch da gibt es schlimmeres ... kopf und gasfuß hoch :-)
 
Mein Beileid,

Bei uns gibt es zum Glück (noch) kein Punktesystem, aber dafür sind die Bussgelder um einiges höher als in Deutschland. Fahre jetzt auch nur noch so schnell wie die scharzen Zahlen auf den komischen Schilder. Zum Beispiel auf einer vierspurigen Fahrbahn in der nähe einer Schule nur noch 30 Km/H auch Nachts und am Wochenende.

Grüsse aus Belgien,
Peter.
 
Du hast den Führerschein behalten! Ist das Pech? Nein, das nenne ich Glück und wenn Du Dich bis auf weiteres an Geschwindigkeitsbeschränkungen halten musst, dann ist das eigentlich in Ordnung, denn im Regelfall sind diese richtig und sinnvoll - es ist oft genug eine Sicherheitsfrage, die man nicht jedem selbst überlassen kann, zumindest dann nicht, wenn auch noch andere beteiligt werden.

Du wirst sehen, dass es nicht weniger Spass macht Saab zu fahren, wenn Du Dich einreihen musst.

Muss ich mich jetzt ducken?
 
Hi Kevin,
dass tut mir leid für dich. Ich fahr auch schon länger mit 9 Punkten für solche und andere Vergehen in der Gesamtwertung und das wird auch erstmal so bleiben :brakelamp .
Mit der Zeit hab ich dann gelernt mehr auf den Tacho zu gucken als darauf zu achten wo die modernen Wegelagerer lauern, denn :00000504.
Die Härte gabs allerdings vor zwei Wochen als die Truppe behauptet hat, ich sei nicht angeschnallt gewesen, obwohl ich's wirklich war :beat . Trotz meiner Arbeitskollegin auf dem Beifaherersitz, die auch sofort in den Protest eingestimmt ist gabs nur die Wahl 30 Taler per EC oder Anzeige.
Manchmal kann man nichts machen als locker zu bleiben...
Ich wünsch Dir viel Glück, Andreas
 
Heftig!
Ich bin in meiner automobilen Karriere (seit ´89) erst drei mal fotografiert worden, immer ohne Points. Wobei der letzte aus meiner Sicht reine Geldschneiderei war. Bundesstraße aus Wesel Richtung Autobahn, 70er Bereich (da stehen 3-4 Häuser) da machte es klick - gelber Blitz - Blick auf den Tacho (mit Tempomat gefahren) da stand der Zeiger bei ca. 76-77, definitiv unter 80.....
Das war ein fest installierter Blitz, den viele kennen und keiner warnt. Da es Stockdunkel war - bis der Blitz kam - konnte ich ihn nicht sehen. Der soll aber auch bei Tageslicht schwer auszumachen sein. Geldmaschine eben....
 
Ich hab da neulich auch sowas gehabt...


cruise gelassen in der Morgendämmerung mit Tacho 95-100 über die Landstraße. ab und an ist da ja tempo 80, aber das paßt dann auch noch.

Straße ist übrigens schnurgerade, ab und an leichte Huckel, aber recht ansonsten recht gut einsehbar.

Auf einmal *Plink* ein rotes Licht. Nee, oder?

Mich hat das so geärgert, ich bin gleich den nächsten Feldweg raus und die Strecke zu Fuß abgegangen.

Ergebnis:
- da steht je Fahrtrichtung ein Blitzer.
- da ist tatsächlich tempo 60!
- die Straße geht geradeaus, es gibt keine Kreuzung oder Einmündung.
- Aber: da steht ein Wildwechselschild. In Gegenrichtung auch.
Dumm nur, daß auf der einen Straßenseite ein ziemlich großes Industriegelände ist - ob das Reh wohl unbedingt da hin will?
Noch lustiger: die Wildwechselgefahren sind versetzt. Das heißt, in die einen Richtung ist die "Gefahr" (und die Geschwindigkeitsbeschränkung) aufgehoben, und dann steht da nach ein paar Metern auf der anderen seite ein Schild, welches Gleiches verkündet. Moment? Das heißt ja, die Gefahrenbereiche sind 20 Meter versetzt. Interessant. Das Reh läuft also auf meine Fahrbahnseite, verläßt diese nicht sondern trabt in Fahrtrichtung auf dieser weiter. Bei erreichen des Blitzers setzt es zu einem Spurt an, um im Sprung die 20 Meter Distanz überbrüken zu können, und springt dann 20 Meter auf die andere Fahrbahn, um dort festzustellen, daß es da ja (wegen der Industrie) gar nicht hinwill. Daraufhin ist es dann so verärgert, daß es sich wie Rumpelstilzchen selbst zerreißt.



Es iost ja sowas von klar, daß das die reinste Abzocke ist... Mein erster Gedanke war, den Blitzer herrauszureißen. Da mir dann aber der 303 in den Sinn gekommen, und ich habe mich besonnen und es gelasssen. Einfach den Film zu entnehmen war dann der nächste Gedanke, aber das ist garantiert auch irgendwo verboten und deshalb schied das für mich als gesetzestreuen Bürger auch aus.


Kann man sich denn irgendwie gegen so eine Abzocke wehren?

Ich dachte da an eine Anzeige der verantwortlichen wegen Nötigung oder Erpressung sowie Bildung einer kriminellen vereinigung (wobei das schon dreist wäre, die betreffende geeinde als kriminelle vereinigung zu bezeichnen. Frage dazu: reicht es aus, wenn eine schon bestehende Vereinigung zu kriminellen Zwecken umgewandelt wird, oder muß tatsächlich eine *gegründet* werden?)





Außerdem müßte man ja auch gegen den Bußgeldbescheid vorgehen können, schließlich wird der ja aufgrund eines Verstoßes gegen einen rechtswidrigen Eingriffe erlassen.

Dazu müßte die Geschwindigkeitsbeschränkung ein rechtwidriger Eingriff sein.
Zunächst könnte fraglich sein, ob eine Geschwindigkeitsbeschränkung überhaupt ein Eingriff ist. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung das Recht des Autofahrers, schnell zu fahren. Dieses ist eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts1) und wird in §3 StVo sinnvollerweise so ausgeprägt und gestaltet, daß es nicht mehr in Konflikt mit den Rechten anderer Verkehrsteilnehmer gerät.
Daß nicht das langsame, sondern das zügige, mit anderen Worten schnelle Fahren den Normalfall darstellt, wird durch §3 II StVO klargestellt.
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung stelt folglich einen Eingriff in ein Grundrecht dar.


Des weiteren müßte dieser Eingriff rechtswidrig sein.
Aus der oben vorgetellten Betrachtensweise ist klar ersichtlich, daß die von der StVo vorgesehenen Geschwindigkeitsbeschränkungen nur zum Zweck der Vermeidung der Gefährdung der Verkehrsteilnehmer zulässig sind.
Zwar wurden in diesem Falle die Geschwindigkeitsbeschränkungen unter dem Vorwand der Gefahr eines Wildwechsels eingerichtet, diese Gefahr bestand jedoch nicht.
Das Einrichten der Geschwindigkeitsbeschränkung war somit rechtswidrig. Der Bußgeldbescheid sowie die Ergreifung weiterer Maßnahmen (Meldung an das zentrale Register in Flensburg)  sind nichtig.

Hilfsgutachten:
Auch unter der Annahme einer tatsächlich durch Wild hervorgerufenen Gefahr könnte die Geschwindigkeistbegrenzung unzulässig sein.
Das wäre u.A. bei einem Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Fall.
Um dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu genügen, muß eine Maßnahme geignet, erforderlich und angemessen sein.
Eine Maßnahme ist geeignet, den Zweck zu erreichen, wenn sie seine Erreichung bewirkt oder zumindest fördert.
Zweck der Geschwindigkeitsbegrenzung war hier die Vermeidung von Wildunfällen. Hier waren aber die Geschwindigkeitsbeschränkungen wegen derselben Gefahr in beiden Fahrtrichtungen an unterschiedlichen Orten eingerichtet. Es ist aber nict einzusehen, daß im ersten bereich das wild nur die eine Fahrbahnseite, nach Aufhebung des gefahrenschildes dann keine Fahrbahnseite, und dann wieder die andere, entgegengesetzte Fahrbahnseite gefährden sollte. Selbst wenn man zugute hält, daß Rehwild sich zumeist springenderweise fortbewegt, so erscheint es zumindest fraglich, daß es der verwaltung möglich ist, die Orte der Landung nach dne sprüngen so dezidiert vorrauszusagen. Desweiteren ist durchaus anzuzweifeln, daß ein Rehbock regelmäßig eine Sprungentfernung von 20 Metern bewältigt.
Die Einrichtung der Geschwindigkeitsbegrenzung war in der gegebenen Durchführung nicht geeignet, Wildunfälle zu verhindern oder weniger wahrscheinlich zu machen.
Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist unverhältnismäßig.
Der Bußgeldbescheid sowie die Ergreifung weiterer Maßnahmen (Meldung an das zentrale Register in Flensburg)  sind nichtig.

Hilfsgutachten:
Die Zulässigkeit der Geschwindigkeitsbeschränkung könnte auch an der Erforderlichkeit der Maßnahme scheitern.
Eine Maßnahme ist erforderlich, wenn kein anderes Mittel zur Verfügung steht, das ebenso (oder sogar besser) geeignet ist, den Zweck zu erreichen, gleichzeitig aber denjenigen, den die Maßnahme betrifft, weniger belastet.
Zweck der Maßnahme war hier die Vermeidung von Wildunfällen. Ein Wildzaun entlang der Straße könnte aber zuverlässig verhindern, daß Wild die Fahrbahn erreicht  und den Verkehr überhaupt gefährdet.
Durch einen Wildzaun könnte der Zweck ebenso oder besser erreicht werden, gleichzeitig würde der Autofahrer geringer belastet.
Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist unverhältnismäßig.
Der Bußgeldbescheid sowie die Ergreifung weiterer Maßnahmen (Meldung an das zentrale Register in Flensburg)  sind nichtig.
Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist nicht erforderlich und damit unverhältnismäßig.
Der Bußgeldbescheid sowie die Ergreifung weiterer Maßnahmen (Meldung an das zentrale Register in Flensburg)  sind nichtig.


Hilfsgutachten:
(Ich könnte die Geschwindigkeitsbegrenzung jetzt auch noch an der Angemessenheit scheitern lassen, hab aber keine Lust, hier so viel zu schreiben.)





1) Jeder saabfahrende Jurist kann sich dieser Auffassung nicht vernünftigerweise entziehen.
 
Beileid,
aber es hätte wirklich schlimmer kommen können. Wenn Du bei dem Ritt noch nen Unfall verschuldet hättest ...
Fahre nu seit März (ca. 24TKm) ohne Mecker von den Streckenposten meinen 9K. Nutze so oft wie geht den Tempomat und genieße
das Auto :icon_lol

Zwischendurch, als der Saab zur Klimarep. war, wurde das Rennen allerdings von grün-weiß abgewunken. Ich hatte bei meinem T3
etwas zu forsch aufs Fahrpedal getreten und da kennt die rasende Schrankwand ja nix, da marschiert sie mächtig los :00000284 .
Na, war noch vertretbar, 13 ka-emme zu viel und 15 Eus in die Staatskasse.

Also, munterbleiben und den rechten Fuß ruhig halten
 
hb/ex> @stell dir einfach vor, es wäre in der schweiz passiert@

das kannst du laut schreiben! 17 Sachen yu schnell im Ort> Strafverf[gung nicht unter 300 Stutz'!!

Aero, wir waren uebrigens lumpige 60 unterwegs. -Tolerany von 3 - Tachoabweichung ergibt bestimmt nicht schneller als 5 Sachen yu schnell, wird wegen Geringf[gigkeit nicht verfolgt.
 
Nun heißt es erstmal für mindestens ein Jahr ein gaaaaaanz braver kleiner Saabfahrer zu sein der die Gesetze dieses Landes beachtet. Vor allem die kleinen runden Schilder mit dem roten Rand und den schwarzen Zahlen drauf.
und
eigentlich hast du ja Recht!

Und Kevin, bitte vor Ärger nicht vergessen immer schön den Getriebeölstand zu kontrollieren *g* (und alle anderen Flüssigkeiten natürlich auch !) und falls Du Turbo fahren solltest, der Ladedruck hat im Moment keine Priorität ! ;-))

Mit bedauerlich empfehlendem Gruss vom Grufti :00000284
 
Kevin,

heitere Dich damit auf, dass es in anderen Ländern viel übler für Dich ausgesehen hätte.

In Belgien habe ich z.B. für 62 kmh in einer 50er Zone 150 € latzen dürfen....

Bei der Übertretung hättest Du da locker über 400 € bezahlt und evlt. den Führerschein abgeben dürfen...
 
Bin nun auch schon in die Punktwertung aufgenommen worden und dabei nicht mal zu schnell gefahren.
Nur weil mein 9er vorn das Nummernschild verloren hat und die grünen Windhunde das gleich bemerkt haben..
Also 1Pkt+60Taler und ich konnte nicht mal was dafür...
Manchmal ist´s einfach doof.
Schon gerecht, aber doch soo unfair!!
 
@ metall: Darum mach ich mir keine Sorgen - ist ne ganz andere Baustelle! Oder hast Du da in Bochum irgendwo ein Wildwechselschild gesehen? :brille

Der von mir in diesem thread geschilderte Fall ereignete sich zwischen Frankfurt (O) und Küstrin.
 
@Nur weil mein 9er vorn das Nummernschild verloren hat und die grünen Windhunde das gleich bemerkt haben.. @

Loool ich bin ein halbes Jahr lang mit Nummernschild hinter der Scheibe und mit DOppel-Tessa an der Stossstange rumgefahren, und unsere Blunzen hier wussten wahrscheinlich nicht mal, dass das eine Widrigkeit oder mehr ist. Hab sie jedesmal noch nett gegruesst, ohne angeschnallt zu sein.
Aber Mercedes fahrn. In Wuerttemberg fuehle ich mich relativ sicher, aber warum in der Schweiz alle so behaebig fahren, ist mir jetzt klar.

a propos, ich probier gerade die 5/o/matic im Rapid (hat ja auch fast 60 PS und jetzt bald 1,5/Tonnen Zuladung). Sehr entspannend, wuerd ich dir auch empfehlen, Kevin.Zumal sich GTi/Fahrer nicht besser terrorisieren lassen, als wenn sie wegen so einem Bummler vor sich nachts eine der miesgeschalteten Ruhrpottgruenphasen verpassen.
 
Zurück
Oben