Hi,
sorry, ich hätte mal beide Links lesen sollen.
Beim ADAC habe ich es dann begriffen.
Wenn ich es recht verstehe, reicht ein Überführungskennzeichen aus Deutschland aus, wird aber wohl eher zähneknirschend akzeptiert.
Man kauft den Wagen von privat. Der Verkäufer liefert zum Kaufvertrag und den Fahrzeugpapieren die sogenannte
Warenverkehrsbescheinigung Eur.1 mit, die es noch nicht mal bei zoll.de zum runterladen gibt.
Mit dieser Bescheinigung wird man dann am Schweizer Zoll von den Zollgebühren befreit, solange es sich um ein ursprünglich aus EU und EFTA, Schweiz produziertes Produkt handelt. Wenn nicht, zahlt man 10%.
Am deutschen Zoll zahlt man 19% Einfuhrsteuer.
Bei einem Kaufpreis von 10.000 SFr und einem aktuellen Umrechnungskurs von 1,66 (Umgerechnet ca. 6.500 €) zahlt man also nochmal ca. 1250 € ein.
Pech haben dann z.B. Leute, die einen 9-7x bei Hirsch in Skt. Gallen kaufen wollen. Der Wagen wird in den USA produziert => Ursprungsland ist außerhalb des Länderabkommens => 10% Zoll zusätzlich auf den Nettopreis.
Außerdem müssen sich die Käufer wegen des gewerblichen Kaufs die Schweizer MwSt. wiederholen (7,5 % auf den Nettopreis).
Ohne die Zoll Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommt man den Wagen in Deutschland nicht zugelassen. Ansonsten bleibt hier das übliche Prozedere der Vollabnahme bei Fahrzeugen > 7 Jahre und die EU Typgenehmigung.
Fazit:
Der Kaufpreis muß schon entsprechend niedrig sein, damit sich das lohnt.
Viele Grüsse
Thomas