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Ein Kumpel von mir hat endlich sein Fehlfabrikat ( ) bei einem allgemeinen Autohändler verkauft. Beim ersten Termin wurde ein Verkaufpreis ausgehandelt und vertraglich festgehalten, dass dieser nur unter der Bedingung gilt, dass die Sommerreifen auf Felgen noch nachgeliefert werden und mindestens noch 5 mm Restprofil aufweisen. Einen Tag später also liefert der Kumpel die Felgen nach und will sie an die Theke rollen zur Begutachtung.mit dem Hinweis, dass 2 der Reifen nur noch 4 mm Profil aufweisen, die anderen beiden 5. Der Händler wirft nur einen kurzen Blick drauf, winkt dann aber ab und lässt sie in die Ecke stellen mit den Worten "Das ist in Ordnung so". Der Verkaufspreis wurde ausgezahlt.
Ein paar Stunden später dann ein Anruf, die Reifen seien doch nicht mehr brauchbar, sie hätten überall Risse in den Flanken, und alle vier müssten erneuert werden, und er bestellt den Kumpel zur Nachverhandlung.
Wie ist die rechtliche Lage? Händler hat Pech gehabt, weil er ja nun schon Auto und Felgen/Reifen abgenommen und auch bezahlt hat? Hat er ein Recht zur Nachverhandlung. Einzig die Klausel im Vertrag macht Sorgen. Von Rissen stand da nichts drin... Kumpel verkauft von privat versteht sich.
Um einen unverbindlichen rechtlichen Rat wäre ich sehr dankbar.
Ein paar Stunden später dann ein Anruf, die Reifen seien doch nicht mehr brauchbar, sie hätten überall Risse in den Flanken, und alle vier müssten erneuert werden, und er bestellt den Kumpel zur Nachverhandlung.
Wie ist die rechtliche Lage? Händler hat Pech gehabt, weil er ja nun schon Auto und Felgen/Reifen abgenommen und auch bezahlt hat? Hat er ein Recht zur Nachverhandlung. Einzig die Klausel im Vertrag macht Sorgen. Von Rissen stand da nichts drin... Kumpel verkauft von privat versteht sich.
Um einen unverbindlichen rechtlichen Rat wäre ich sehr dankbar.
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