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Hallo Forum.
Bei meinem Zweitwagen ist eine juristische Spezialfrage aufgetaucht, nicht akut, eher von akademischem Interesse.
Es würde vom TÜV eine Begutachtung nach § 19(2)/21 StVZO durchgeführt. Inhalt, Erhöhung der Anhängelast von 2100 kg auf 2500 kg. Die Begutachtung erfolgte ohne technische Änderungen aufgrund einer allgemeinen Freigabe.
In der Begutachtung steht "Bitte lassen Sie durch die zuständige Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erteilen."
Ich muß die neue Anhängelast also beim Landratsamt eintragen lassen. Vorher gilt die Erhöhung der Anhängelast nicht, klar soweit.
Was aber ist mit der Betriebserlaubnis? Ist die durch die Begutachtung erloschen und wiederersteht die erst durch die Eintragung? Es wurde doch am Auto nichts verändert.
Klar, ansich unwichtig, aber juristisch durchaus interessant.
Weiß wer was?
Danke
Ralf
Bei meinem Zweitwagen ist eine juristische Spezialfrage aufgetaucht, nicht akut, eher von akademischem Interesse.
Es würde vom TÜV eine Begutachtung nach § 19(2)/21 StVZO durchgeführt. Inhalt, Erhöhung der Anhängelast von 2100 kg auf 2500 kg. Die Begutachtung erfolgte ohne technische Änderungen aufgrund einer allgemeinen Freigabe.
In der Begutachtung steht "Bitte lassen Sie durch die zuständige Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erteilen."
Ich muß die neue Anhängelast also beim Landratsamt eintragen lassen. Vorher gilt die Erhöhung der Anhängelast nicht, klar soweit.
Was aber ist mit der Betriebserlaubnis? Ist die durch die Begutachtung erloschen und wiederersteht die erst durch die Eintragung? Es wurde doch am Auto nichts verändert.
Klar, ansich unwichtig, aber juristisch durchaus interessant.
Weiß wer was?
Danke
Ralf