Kennt sich hier zufällig jemand mit Regressansprüchen aus?

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05. Aug. 2013
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Danke
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SAAB
9-3 II
Baujahr
2005
Turbo
T...Turbolinchen
Hallo ihr lieben,
Wie ihr vielleicht aufgrund meiner recht zahlreichen Fragen zu meinem "neuen" saabrio bemerkt hab wurde ich beim Kauf (privat) ordentlich getäuscht... Jetzt ist auch noch ein nicht vernünftig reparierter Heckschaden festgestellt worden (im Kaufvertrag steht Unfallfrei). Der Saabhändler hat Fotos gemacht damit ich Regressansprüche geltend machen kann. Habe mit meiner Rechtsschutzversicherung gesprochen und einen Termin beim Anwalt gemacht. Der ist allerdings erst in 2 Wochen... Ich wüsste nur gerne wie die Erfolgsaussichten so sind... Im Kaufvertrag steht nichts vom haftungsausschluss (den man wohl auch bei Privatverkäufen machen muss wenn man keine 2 Jahre Gewährleistung geben möchte). Ich war mit den ganzen Mängeln in 2 Werkstätten und beim TÜV und alle sind der Meinung das das keine neu aufgetretenen Mängel sind bzw. waren. Denke ich könnte das auf Nachfrage auch schriftlich bekommen. Danke für eure Hilfe
 
Dazu fällt mir als erste Frage ein: Bist du der 2. Besitzer oder hatte der Vorbesitzer das Fahrzeug bereits gebraucht gekauft? Dann könnte er nämlich darauf plädieren, dass ihm dieser Schaden bereits vom Vorbesitzer verschwiegen wurde.
 
google mal nach "Garantie" - "Sachmängelgewährleistung" "Zugesicherte Eigenschaft" und "Arglistige Täuschung - "Wandelung" --"Kaufpreis Minderung".".
 
Habe mit meiner Rechtsschutzversicherung gesprochen und einen Termin beim Anwalt gemacht. Der ist allerdings erst in 2 Wochen... Ich wüsste nur gerne wie die Erfolgsaussichten so sind...

...ein guter schritt! für alle anderen fragen würde ich ein jura-forum empfehlen (z.b. jurathek). zum einen kennt niemand hier den sachverhalt wirklich, so dass alle aussagen mehr oder weniger spekulativ sein werden, zum anderen kann und darf hier auch keine rechtsberatung erfolgen. da wir (die betreiber) dieses forums auch wenig lust haben, uns mit abmahnwütigen anwälten auseinanderzusetzen bitte ich darum, dies im weiteren rahmen des threads zu beachten... sollten wir der meinung sein, dass dies nicht mehr zutrifft, behalten wir uns vor, diesen thread zu schliessen...

danke und einen schönen abend noch...
 
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
Ich bin 2ter Besitzer.
Ich möchte keine Rechtsberatung, Sorry wenn das so rüber kam, das war nicht meine Absicht. Ich wollte vielmehr wissen ob hier jemandem schon was ähnliches passiert ist und wie das da so gelaufen ist (zeitlich, Ergebnis), keine Details nur so im groben halt. Eine Kollegin von mir prozessiert seit Jahren mit nem Autohaus wegen einem schimmelschaden an einem (nicht Saab) cabrio, auf so eine endlose Geschichte habe ich sehr wenig Lust. Das ist der Hintergrund ;)
 
Rückgabe des Wagens kein Problem

Also, ich bin Nichtjurist und darf dir deshalb meine Erfahrung mitteilen, daß deine Aussichten glänzend sind: Wenn im Kaufvertrag tatsächlich "unfallfrei" drinn steht und der Wagen hatte aber doch einen Unfall, hast du auf jeden Fall ein Rückgaberecht, ohne wenn und aber. Es spielt dabei überhaupt keine Rolle, bei welchem der Vorbesitzer der Unfall passiert ist. Wenn der VK dir das zusichert, muß er sich vorher selber bei seinem VK absichern, da kann er sich auch nicht auf "Nicht-Wissen" heraus reden! Gut für dich wäre natürlich, wenn du dir ein Gutachten über den Unfallschaden besorgst, aber dessen Kosten kannst du ja dann genauso wie alle übrigen von dem VK zurückfordern.
Mir ist genauso etwas vor Jahren passiert, ich erkannte auch erst später, daß der gekaufte Wagen entgegen der Zusicherung einen Unfall hatte. Die Vorbesitzerin (eine Privatperson) weigerte sich zunächst standhaft, den Wagen zurückzunehmen, aber ein einziges Schreiben meines Anwalts, in dem er auch noch mit einer Anzeige wegen Betruges drohte, genügte dann. Ich bekam umgehend sämtliche Kosten samt Zulassungsgebühr und sonstiger Kosten komplett ersetzt. Das Verschweigen eines Unfalls stellt nämlich den Straftatbestand (!!!) des Betruges dar (wegen unrechtsmäßiger Bereicherung durch Erzielung eines höheren Verkaufspreises) und wird entsprechend hoch bestraft, das ist gewiss keine Lapalie!
Alles in allem war das also ein ganz einfacher Fall für meinen Anwalt, und ich denke, das ist bei dir genauso.

Lustig war übrigens die Begründung der Dame, weshalb sie denn diese falsche Angabe in den Vertrag geschrieben hatte: Sie hätte das nur deswegen gemacht, weil ICH das so gewollt hätte...:biggrin:

I hope, it helps
 
Ok das klingt ja schon nicht so schlecht. Eigentlich möchte ich den nicht zurück geben, ich hab nämlich ziemlich lange nach genau dem Auto so wie es ist gesucht... Deshalb hab ich auch die Zähne zusammen gebissen und die ganzen Mängel ohne Palaver zu schlagen reparieren lassen. Aber jetzt noch ein Unfallschaden reicht um das Mass überlaufen zu lassen. Jetzt reichts einfach!
Danke für die Antworten ;)
 
Ich bin 2ter Besitzer.

Dann sind Deine Aussichten meiner Ansicht nach sehr gut, denn der einzige Besitzer vor Dir kann den erlittenen und Dir verschwiegenen Unfallschaden auf keinen weiteren Vorbesitzer schieben. => Ich würde mich auf keinerlei Kompromisse einlassen und mit Hilfe Deines Rechtsbeistandes zusehen, dass der Verkäufer den verbastelten Wagen zurücknehmen muß. Vielleicht besteht sogar die Chance, dass Du auch noch die schon erfolgten Investitionen für Mängelbeseitigung, zumindest anteilig, zurückbekommst.
 
Ist es ein Unfallschaden oder ein reparierter (wie auch immer) Unfallschaden?
 
Sollte das denn nicht auch im Kaufvertrag angegeben sein?

Gruß, Thomas
 
jap, ist ja nicht unfallfrei. Auch ein reparierter aber verschwiegener Unfallschaden ist eine arglistige Täuschung, da der Wert des Fahrzeuges geringer als der eines unfallfreien ist.
 
Naja kommt auf die Definition von Unfall an...
 
Im Kaufvertrag steht unfallfrei. Es wurde stümperhaft repariert sodass der Wagen an der stelle undicht ist und der navi pc vom eindringenden Regen kaputt gegangen ist. Habe Fotos von der Saab Werkstatt mitbekommen, sieht man nur wenn die Stoßstange ab ist
 
dann ab zum Verkäufer und ihn damit konfrontieren, wie man sich einig wird, ansonsten über Anwalt laufen lassen!
 
Am bestens bei solchen Fällen gleich einen Anwalt mit einschalten, dass wird das beste sein !
 
wenn du im ADAC oder so bist, kannste die mal anrufen/anschreiben. Häufig vertreten die einen in solch Angelegenheiten. Hatten in der Familie mal einen ähnlichen Fall, da ging es aber um eine defekte Automatik, was bekannt war und sporadisch auftrat, jedoch verschwiegen wurde. Das lief alles über den ADAC
 
Ich bin Rechtsschutz versichert und die haben mir aufgrund der Sachlage einen Anwalt empfohlen. Ich hatte wegen der anderen Mängel, speziell den nicht eingetragenen und mittlerweile nicht mehr zugelassenen Felgen mehrfach Rücksprache mit dem Verkäufer gehalten, immer hiess es er kümmere sich, es blieb aber immer erfolglos. Jetzt reichts mir mit nett, jetzt kommt direkt Post vom Anwalt.
 
Falls Du nochmals bei dem Verkäufer vorbei gehst,nimm eine zweite Person mit,damit sie euer Gespräch bezeugen kann.
 
Falls Du nochmals bei dem Verkäufer vorbei gehst,nimm eine zweite Person mit,damit sie euer Gespräch bezeugen kann.

Zu dem muß sie hoffentlich nur noch 1x hin, um ihm den Mülleimer wieder auf den Hof zu stellen. Alles andere nur noch schriftlich über den RA. Kostet sonst noch mehr Nerven.
 
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